Hallo Forum. Weiss zufällig jemand wie es aussieht mit Elternurlaub nach den neuen Gesetzen? Zum Sachverhalt: Ich arbeite in Lux, meine Frau in D. Wir wohnen in D. Im August bekommen wir Nachwuchs ( ZWILLINGE ). Mein Frau bleibt gerne 2 Jahre zu Hause. Ich möchte gerne auch ab Geburt zu Hause bleiben - welches Modell ich machen möchte weiss ich noch nicht genau-. Meine Frage: Weiss jemand ob wir zu gleichen Zeit zu Hause bleiben können
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
"Ein Elternteil muss den Elternurlaub sofort nach dem Mutterschaftsurlaub (CP1) nehmen, da ansonsten das Recht auf Elternurlaub sowie auf die Entschädigung verfällt. Der andere Elternteil kann ihn zur gleichen Zeit wie sein Partner oder bis zum Erreichen des 6ten Lebensjahres des Kindes beantragen (CP2). Der zweite Elternurlaub muss aber vor dem 6. Geburtstag des Kindes beginnen. Wenn das Kind adoptiert wurde, muss der Elternurlaub vor dem 12. Geburtstag des Kindes beginnen." Gefunden hier: http://www.cae.public.lu/de/conge-parental/informations-generales/pour-qui-.html das ist eigentlich einer der zentrale unterschiede zu dem früheren Elternurlaub und sagt für mich aus, dass es kein Problem sein sollte den Elternurlaub parallel zu deiner Frau zu beantragen. welchen Elternurlaub du dann genau beantragen solltest (1. oder 2.) müsstest du mit der Familienkasse klären. Einfach mal vorbei gehen, ich fand die bisher immer sehr nett!
Danke für diese Antwort. Diese Antwort haben wir auch schon von der ZukunftsKasse bekommen. Meine Frage war vllt nicht eindeutig formuliert. Von Deutschland aus heisst es, dass es ein Problem sei. Den Urlaub , den ich zur gleichen Zeit machen würde wie meine Frau, würde ihr von deutscher Seite abgezogen werden. Hat jemand evtl schon Erfahrung damit nach den neuesten Gesetzen? Deutschland sieht diesen Elternurlaub aus Familienzulage an, und diese darf nicht doppelt zur gleichen Zeit bezogen werden, es sei denn , man kürzt diese dann... Wobei es doch eigentlich Deutschland egal sein könnte... ob ich jetzt arbeiten gehe und meinen Lohn dafür bekomme oder ob ich zu Hause bleibe und das selbe Geld dafür- von Lux- bekomme..
Ah ok 🙂 Normalerweise sollte es kein Problem sein zumal ihr Zwillinge erwartet. Der deutsche Elternurlaub startet ab Geburt. Und richtig am Anfang wird er mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das betrifft aber dann nur die Frau und ich wüsste nicht warum deine Frau ihr Elterngeld gekürzt bekommen sollte wenn du im elternzeit gehst... Zumindest die 2 "Vätermonate"dürften dir definitiv nicht abgezogen werden. Ich hätte jetzt erwartet dass euch kein Nachteil entsteht, wenn du in Elternzeit gehst, da du ja unter die Luxemburger Regelung fällst.
Richtig und das ist auch meine Meinung. Was geht es den deutschen Staat an wofür ich mein Gehalt bekomme. Ob ich arbeiten gehe oder zu Hause bleibe. In beiden Fällen bekomme ich das gleiche Geld. .. Aber ich sag nur eins: DEUTSCHLAND. .. Der deutsche Staat ist - meiner Meinung nach- erbost darüber, dass es Grenzgänger gibt und versucht es jemandem dahingehend schwer zu machen, dass man nicht alle Vorzüge nutzen kann, so wie man es gerne möchte. Wir warten mal ab, da wir uns im Mai nochmal melden sollen bei der deutschen Familienkasse. Mal sehen was sie bis dahin beschlossen haben. Ich Danke dir schonmal für deine Auskünfte und Meinungen
Hi
ich bekomme im August ebenfalls meinen Nachwuchs (Ich W angestellt in Lux mein M in D), ich hatte kurz Kontakt mit der Elterngeldstelle bezüglich des Elterngeldes, die meinten, Luxemburg würde das Geld anrechnen und nicht Deutschland, das ist auch die Info, die mir die Zukunftskaes auf Nachfrage gegeben hat. Ausserdem wird dir dieses Geld bei der Steuererklärung in D angerechnet (Aussage der Elterngeldstelle in Saarbrücken).
Wir gehen nacheinander, ich bleib 9 Monate daheim und mein Mann dann 10 Monate mit halben Bezug.
Grüße
Ich hatte die Woche Kontakt mit der Zukunftskeess. Die meinten es gäbe keinerlei Einschränkungen bzw. Kürzungen mehr da es sich nicht mehr um eine reine Familienleistung (Pauschalbetrag) sondern um eine Lohnersatzleistung (Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate) handelt. Also können beide Elternteile in L und D gleichzeitig Elternurlaub beantragen.
Hi,
ich möchte das Thema gerne nochmals eröffnen, da bei mir im Sommer auch Nachwuchs ansteht. Ich angestellt in Lux, meine Frau in Deutschland. Würde auch gerne zusammen mit meiner Frau in Elternurlaub.
@Seki84: Wie ist das Thema bei euch ausgegangen? Konntet ihr zusammen ohne Einschränkungen in Elternurlaub gehen?
Hallo Ohmanney,
schau mal unter folgender Diskussion wurde das Thema auch behandelt: https://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=16817&page=1#Item_1
Ich bin von der Situation auch betroffen. Meine Frau arbeitet in D, ich in Lux, unser Kind wurde im Mai 2017 geboren und geplant war eigentlich, dass meine Frau im Mai 2018 wieder reduziert anfängt zu arbeiten und ich die Versorgungslücke durch Teilzeit-Elternurlaub (1 Tag pro Woche) auffange. Hier hat uns D aber einen Strich durch die Rechnung gemacht, da sie keinen gleichzeitigen oder direkt anschließenden Bezug aus D und Lux akzeptieren und dann die gezahlten Leistungen verrechnen und rückfordern.
Was sie aber im Moment nicht tun, laut Aussage meines Sachbearbeiters, ist die Fälle zu verfolgen bzw. zu verrechnen, bei denen eine Lücke zwischen Elternurlaub in D und in Lux liegt. Mein Sachbearbeiter hat mir das wie folgt erklärt und ich hoffe, ich gebe es auch richtig wieder.
Meine Frau hat in D Anspruch auf 12 Monate Elterngeld ab der Geburt. Nicht parallel und auch nicht direkt im Anschluss darf der Elternurlaub aus Lux genommen werden. Es muss eine Lücke dazwischen bestehen. Wie lange die sein muss, konnte mir mein Sachbearbeiter auch nicht sagen, da die offizielle Entscheidung aus Berlin fehlt, aber wir haben uns in Absprache mit D dazu entscheiden, den Elternurlaub aus Lux erst im Oktober 2018 zu nehmen. Hier scheint die Lücke ausreichend groß genug zu sein und, Stand heute, müssen wir mit keiner bösen Überraschung rechnen. Meine Frau verlängert nun also ihre Elternzeit unbezahlt bis Ende September und geht dann erst wieder arbeiten. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, werden wir uns im April noch einmal in D rückversichern und dann erst die Anträge stellen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, aber am besten telefonierst du für deinen Fall selber mit der entsprechenden Stelle in D.
Ob die Vorgehensweise von D nun rechtens ist oder nicht, möchte ich nicht beurteilen. Ich habe mich nur über die Ist-Situation informiert und geschaut, wie ich eine Lösung für uns finden kann, ohne Probleme im Nachgang zu bekommen.
Gruß
Hallo Matze 84,
vielen Dank schonmal für die Infos und den Link zu dem anderen Forenbeitrag. Ja... Alles nicht so einfach wie ich sehe. Habe mich jetzt mal per Mail mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Deutschland in Verbindung gesetzt, mal sehen was die Dame meint.
Deine Variante mit der Lücke wäre auch für uns eine Option. Du kannst mich/uns ja hier auf dem Laufenden halten, wie es bei euch weitergegangen ist.
Gruß
Ging dann doch alles schneller als erwartet...
Hier die Antwort von der Elterngeldstelle aus Saarbrücken:
"Die Eltern haben in Deutschland einen gemeinsamen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Bezieht ein Elternteil in Luxembourg die Elternurlaubsentschädigung gelten diese Monate als verbraucht. Das heißt, sofern Sie 6 Monate Elternurlaub in Luxembourg in Anspruch nehmen, kann Ihre Ehefrau nur für 8 Monate (8 Basismonate oder 16 ElterngeldPlusmonate) Elterngeld in Deutschland erhalten. Sofern Sie mehr als 6 Monate Elternurlaub in Luxembourg beanspruchen, reduziert sich der Anspruch für Ihre Ehegattin weiter nach unten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Elternurlaub innerhalb des ersten oder zweiten Lebensjahres oder ggf. noch später in Anspruch nehmen."
Wieder eine andere Aussage... Es ist zum verrückt werden. Ich finde es nicht gerecht, dass meine Elternzeit in Lux auf Deutschland angerechnet werden soll. Gibt es keine Beratungsstelle, an die man sich hier wenden kann? Die Dame hat mit zwar telefonische Beratung angeboten, aber was soll das bringen?
was passiert denn, wenn die frau in d beschäftigt ist und ihre elternzeit direkt nach der geburt in Deutschland in ansprucht nimmt. der mann, in lux arbeitend, startet mit dem elternurlaub erst später, ggfs. sogar erst, wenn das kind 3 oder 4 jahre alt ist. wie soll dies den deutschen behörden auffallen?
wie schaut es aus, wenn der mann den elternurlaub nach den 12 monaten der frau nimmt, ggfs. auch in den anderen varianten (4 x 1 monat oder die 80% variante), diese wieder schwanger wird und in die elternzeit fürs zweite kind geht, während der mann ja noch im elternurlaub für den ersten ist?
Na ja, ich kann die Ansichten der Behörden definitiv nachvollziehen!
Luxembourg hat 12 Wochen Muschu und dann 6 Monate Elternzeit (1.Urlaub) + 6 Monate Elternzeit (2. Urlaub) = ca. 15 Monate insgesamt
D sind es 12 Monate Elternurlaub (Mutterschutz schon inkludiert)+ 2 Partnermonate= 14 Monate insgesamt.
Wenn ihr jetzt quasi 12 Monate in D nehmt + die 6 Monate in L habt ihr somit 18 Monate in Anspruch genommen und das wäre eine Bevorteilung gegenüber anderer Deutschen als auch Luxemburger... Klar ist das für den Einzelfall doof aber immerhin gibt es in beiden Ländern einen Elternurlaub!