@info: ich bin ja immer überaus dankbar für deine meist sinnvollen Kommentare
allerdings so wie du manche Forenteilnehmer aufgrund deren kaum vorhanden Halbwissen belehrst muss ich hier mal dazwischen grätschen, weil hier wohl (un)gesundes Halbwissen auf deiner Seite vorliegt, Google allein reicht nicht immer. 😉
Ich bin über 10 Jahre mit einer Beamtin zusammen, daher musst du mir nicht erklären wie Beihilfe funktioniert. Bei der Restkostenversicherung handelt es keineswegs um eine Zusatzversicherung, sondern um die notwendige Ergänzung zur Beihilfe. Umgekehrt wird eher ein Schuh draus. Ein nicht Beihilfe Berechtigter, würde eine 100% abdeckende private Versicherung abschließen, die dann vermutlich doppelt so teuer ist wie der 50% Tarif des Beamten. Sofern der Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, gibt es keinerlei Möglichkeit der privaten Versicherung des Partners "beizutreten", mehr noch, eine PV in Deutschland sieht keine Familienversicherung vor. Selbst unterhaltsberechtigte Kinder können nicht "mitversichert" werden, lediglich wenn der Ehepartner des Beamten nicht sozialversicherungspflichtig in Deutschland ist, können die Kinder auch mit in die Beihilfe und es muss eine separate PV abgeschlossen werden, hier allerdings nur ein 20% Tarif.
@info: nicht als Angriff verstehen, ich wollte lediglich die Frage von Anonym hinreichend beantworten.
Was du mitnehmen kannst, ist dass du als Grenzgänger den Vorteil hast, dass du die Wahl hast, wo eure Kinder versichert werden, das funktioniert, nicht so lange du in D sozialversicherungspflichtig bist.
just my 2 or some more cents