ich halte das zwar für einen totalen schmarrn, aber es scheint zu stimmen (siehe unten in der OBGL FAQ). ich muss mich an dieser stelle mal wieder fragen, welche weltfremden sesselfurtzer sich solche "regelungen" ausdenken. jenseits der grippe scheint es für diese menschen keinerlei erkrankungen zu geben! von rekonvaleszenz die nicht unbedingt, oder besser gesagt in der regel nicht, in den eigenen vier wänden und schon gar nicht im bett verbracht werden muß, haben die anscheinend auch noch nichts gehört. das solchen leuten auch jeglicher familiärer bezug fehlt, haben sie hiermit wiedereinmal beeindruckend nachgewiesen! diese regelung erinnert mich doch stark an die regelung "urlaub aus familiären gründen" luxemburger kinder sind anscheinend immer kerngesund 😉 wens interessiert: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=8818 siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld
OBGL FAQ: "Generell besteht kein Recht auf Ausgang während der ersten fünf Tage nach der Krankmeldung. Anschließend kann der behandelnde Arzt einen Ausgang von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr gewähren." quelle: http://www.deutsche-grenzgaenger.lu/html/le_frontalier_allemand_au_luxembourg/faq/faq10.html#Titre