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Forum / Familie und Gesundheit

Besuch von der Krankenkasse  

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grenzwaertig
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16 Jahren  ago  

ich halte das zwar für einen totalen schmarrn, aber es scheint zu stimmen (siehe unten in der OBGL FAQ). ich muss mich an dieser stelle mal wieder fragen, welche weltfremden sesselfurtzer sich solche "regelungen" ausdenken. jenseits der grippe scheint es für diese menschen keinerlei erkrankungen zu geben! von rekonvaleszenz die nicht unbedingt, oder besser gesagt in der regel nicht, in den eigenen vier wänden und schon gar nicht im bett verbracht werden muß, haben die anscheinend auch noch nichts gehört. das solchen leuten auch jeglicher familiärer bezug fehlt, haben sie hiermit wiedereinmal beeindruckend nachgewiesen! diese regelung erinnert mich doch stark an die regelung "urlaub aus familiären gründen" luxemburger kinder sind anscheinend immer kerngesund 😉 wens interessiert: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=8818 siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld

OBGL FAQ: "Generell besteht kein Recht auf Ausgang während der ersten fünf Tage nach der Krankmeldung. Anschließend kann der behandelnde Arzt einen Ausgang von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr gewähren." quelle: http://www.deutsche-grenzgaenger.lu/html/le_frontalier_allemand_au_luxembourg/faq/faq10.html#Titre


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toka
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16 Jahren  ago  

hmm, wenn man krank ist, ist man krank..... Ist schon recht und gut so, könnte man ja mal in DE machen. Wie viele "kranke" gibt es denn zur Weinernte in den Betrieben hier im umland??


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16 Jahren  ago  

dito


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grenzwaertig
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16 Jahren  ago  

ihr beiden scheint euch ja gut auszukennen... die deutschland hat der arbeitgeber ebenso das recht seine mitarbeiter in frage zu stellen wie in luxemburg! in diesem fall muss auch hier die krankenkasse tätig werden und den medizinischen dienst einschalten! desweiteren darf der arbeitgeber seine mitarbeiter ggf. auch zuhause besuchen oder per detektiv überwachen lassen. aber eine so unsinnige regelung wie in luxemburg, mit keinem "ausgang" und danach nur zu *bestimmten zeiten*, ist doch mit verlaub totaler schwachsinn. in deutschland ist alles erlaubt was der genesung dient! jeder darf sich außerhalb seiner wohnung aufhalten und spazieren gehen etc. ja sogar leichter sport ist zulässig. auch wird jedem "zugestanden" seine täglichen besorgungen, welche sozusagen sein "überleben" sichern 😉 , dann zu verrichten wenn es zeitlich möglich ist. das in dieser zeit keiner die tante in spanien besuchen darf oder einer handwerklichen tätigkeit nachgehen sollte, am besten noch einer bezahlten - was immerhin eine fristlose kündigung nachsichziehen kann - ist wohl jedem klar.


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toka
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16 Jahren  ago  

naja, von 9:00 - 12:00 beim Doc und Besorgungen und von 14:00 - 18:00 Spazieren gehen / in der Stadt rum laufen usw..... Ich finde es ok und ich war von 2004 bis 2008 ungefähr 2,5 Jahre krank geschrieben, ich weiß wie es ist. Auch als Arbeitsloser mußt du dich alle 2 Wochen auf dem Arbeitsamt melden und deine Karte abstempeln lassen, sonst gibt es weniger Geld, ist meiner Meinung nach ok.


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piyasa
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16 Jahren  ago  

Und wenn man als Mutter krank ist, kann man auch nicht den ganzen Tag zu Hause bleiben. Man muss die Kinder zum Kiga oder Schule bringen und wieder abholen. Nicht jeder bekommt gleich von der Caisse eine Nanny zur Verfügung gestellt. Und einkaufen muss eine Mama auch wenn sie krank ist.