.
Das ist abhängig von deiner Tätigkeit. Als reine Büroangestellte, sprich wenig körperliche Belastung, kann der Arbeitgeber dich bis 8 Wochen vor dem Geburtstermin beschäftigen. ( laut LCGB: "Die schwangere Frau darf während den 8 letzten Wochen vor dem wahrscheinlichen Geburtstermin nicht beschäftigt werden. Dieser „vorgeburtliche Urlaub“ wird durch ein Attest bestätigt, das den wahrscheinlichen Geburtstermin angibt. Dieses Attest ist per Einschreiben 10 Wochen vor dem wahrscheinlichen Geburtstermin an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse zu senden (das Attest für die Krankenkasse zeitgleich mit dem Urlaubsantrag zugesandt werden)).
Ist deine Tätigkeit "körperlicher Natur" z.B. Pflege, Produktion kann dich dein Arbeitsarzt bei Schwangerschaftsbeschwerden (Bescheinigung des Gynäkologen) früher vom Dienst befreien. Allerdings kann dir dein Arbeitgeber dann wiederum eine körperlich leichtere Tätigkeit anbieten, sofern dies ärztlicherseits zumutbar ist.
Allgemein übliche Vorgehensweise:
Patientin ist schwanger und klagt über Beschwerden/Schmerzen und/oder übermäßige Belastung durch ihre Berufstätigkeit. Je nach Schwere stellt der betreuende Gynäkologe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ca. zwei Wochen aus und überweist die Patientin zum Arbeitsarzt. (Innerhalb dieser Zeit sollte die Vorstellung beim Arbeitsmediziner erfolgen). Dieser entscheidet dann ob eine Beschäftigungsverbot zum Tragen kommt oder eben nicht und veranlasst dies gegebenenfalls.
Allerdings sind die Rahmen hier recht eng gesteckt.
Beschäftigungsverbote sind von Nöten wenn Gefahr für die Mutter und/oder das Ungeborene bestehen.
Z.B. fehlender Immunschutz vor bestimmten Infektionskrankheiten und Tätigkeit in einer KiTa/Schule oder Pflegeheim. Z.B. schwere körperliche Tätigkeiten und keine Möglichkeit des AG zum Wechsel der Tätigkeit für die Dauer bis zum Mu-Schutz. Z.B. Tätigkeit in einem Erziehungsheim mit teils aggressiven Personen.
Erste Wahl sollte immer sein, dem AG die Möglichkeit zu geben die AN an einen Arbeitsplatz zu versetzen der Schwangerschaftsgerecht ist.
Weitere Möglichkeit ist z.B. bei Überbelastung der Patientin einen Congé Thérapeutique zu veranlassen. Dies bedeutet die reguläre Arbeitszeit wird verkürzt, z.B: von 8 Std. täglich auf 4 Std. täglich.
Einen Termin beim Arbeitsarzt kannst Du auch ohne Einverständnis vom AG veranlassen, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen. Der/die behandelnde Frauenarzt/in soll Dir dann eine Überweisung/Bescheinigung ausstellen.
Grundsätzlich ausgenommen sind natürlich für jede Schwangere Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Nachtdienste, Akkordarbeit u.ä.
Mit ist nicht bekannt mit welcher Begründung ein Beschäftigungsverbot bei einer "Bürotätigkeit" durchzusetzen wäre, allerdings bin ich auch nicht mit den Arbeitsbedingungen vertraut denen Du aus ausgesetzt bist, bzw. habe ich keine Kenntnis über evtl. Vorerkrankungen .
Als Büroangestellte ein BV zu bekommen ist so gut wie unmöglich und abhängig vom Goodwill des Bearbeiters. Du kannst dir immer einen Termin beim Amtsarzt holen, allerdings sind die Bedingungen des BVs in Luxemburg genau definiert. Eine Verkäuferin z.B. muss immer ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Mutterschutz in den BV, es sei denn sie kann eine Bürotätigkeit ausüben. Du wirst gesagt bekommen, dass du dich krank schreiben lassen musst. Laut meiner Perso zählt das nicht in die 52 Wochenregel, allerdings muss man sich dann an die Ausgehzeiten halten.
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber deine Überforderung mit Kindern und Job hat ja nichts mit einem BV zu tun. Ein BV ist für Schwangere die sich und ihr ungeborenes schädigen wenn sie weiterhin arbeiten gehen, aber weil sie unter Kriterien arbeiten müssen, die fern ab von dem Stress liegen, den du durch deinen Bürojob hast! Kann mir absolut nicht vorstellen dass du mit der Argumentation durch kommst! Und wenn dir das jetzt schon alles zuviel ist, was machst du denn wenn das Kind erst auf der Welt ist! Dann hast du doch noch mehr Stress! Du solltest dich wenn überhaupt krankschreiben lassen und dir gut uberlegen ob du nicht kündigst und dir Heimatnah einen anderen Job suchst
Na dann versuch halt dein Glück!
Und was Du als unverschämt bezeichnest, ist schlichtweg die Realität! Meine Schwester hat drei Kinder und eine Vollzeitstelle. Und wenn jede Schwangere, die mit Job und Kind überfordert ist, nach einem Beschäftigungsverbot schreit, wo kämen wir denn da hin. Und es ist wie oben ein anderer Threadteilnehmer schreibt, Schwangerschaft ist keine Krankheit. Wenn einen Job und Kinder psychisch überfordert und man dadurch körperliche Beeinträchtigungen hat, ist das etwas anderes als ein Beschäftigungsverbot.
Und ja ich habe Kinder, ein schwer krankes sogar und ich selbst bin auch schwer krank. Also hör mal auf hier herumzumotzen, nur weil dir andere ihre Meinung zu deiner Frage sagen. Dass sie nicht so ausfällt, wie du dir das wünschst, ist eine andere Sache.