Danke. Der Tag ist so durchgegangen. Es liegt daran, dass die Untersuchung nachts nicht vom Kinderarzt durchgeführt wurde. Also die, unmittelbar nach der Geburt. Aber das wird wohl zu regeln sein. Mal schauen. Ich denke auch ein bisschen, da wird probiert und wenn man sich nicht wehrt dann Pech gehabt.
Das hast du im Prinzip richtig erkannt. Die Auflagen der U1 aus Deutschland und Luxemburg sind unterschiedlich. Wenn man die Zulagen aus Luxemburg bekommen möchte muss man vor der Geburt die Leistungen auf eigene Rechnung dazu buchen. Das kann bei der Anmeldung im Krankenhaus schnell gemacht werden. Die Kosten werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Aber dafür gibt es ja die Zulage damit man eine sinnvolle Untersuchung zum Wohl des Kindes macht. Leider bleibt nach dem bezahlen der Rechnung ans Krankenhaus nicht mehr viel übrig.
Ich sage es mal so, bei meinen Kindern habe ich immer bei der Anmeldung im Krankenhaus den Arzt dazu bestellt. Einmal war der letztlich sowieso da weil die Geburt nicht ganz so einfach verlief und einmal ist der extra gekommen und ich musste diesen Aufwand natürlich selbst bezahlen.
Im Übrigen sind die Auflagen im Gesetzestext beschrieben, allerdings leider nur in französisch.
Ja eben. Ich meine, es geht sehr wahrscheinlich vielen so. Ich habe mich belehren lassen, dass es auf den Sachbearbeiter ankommt. Und unbedingt nur in einem Mutterhaus zu entbinden, wo es Kinderärzte vor Ort gibt, damit man dann sicher seine Zulage bekommt, das finde ich auch dann zu blöd (habe ich gelesen) In Deinem Fall mit dem Arzt, den Du Dir dazubestellt hast ist das ja gut gelaufen, Du wusstest anscheinend davon und hast in dem Fall das "richtige" gemacht. Bei mir war es spät in der Nacht und urplötzlich und zudem hatte ich doch keine Ahnung, wer das Dokument unterschreibt, geschweigedenn wer das unterschreiben muss. Ich fände es fair für jeden anderen, auch diese Information zu bekommen. Denn wer liest sich denn einen solchen Gesetzestext durch, wenn er glaubt mit der mitgeführten Anleitung des blauen Antragformulars gut informiert zu sein? Nun denn. Ich finde das nicht in Ordnung, da wird mal wieder mit der Unwissenheit der Grenzgänger gespielt.
ich lass mir die ganzen Unterlagen zukommen vom KH, dann kann ich das sagen. Der Stempel ist auf jeden Fall vom Krankenhaus, weil die Untersuchung hier erfolgte. Wer genau mein Kind untersucht hat, weiss ich nicht. Aber wenn es ein Gynäkologe war (was ja in Deutschland vollkommen rechtens ist), dann sehe ich die sich sowieso stur stellen.
Das ist schon richtig Info. Aber wenn man es erstens nicht weiss und zweitens ist ja eine solche Geburt auch nicht eine absolute planbare Prozedur. Ich hatte ehrlich gesagt keinen Sinn für irgendwas anderes als mein Baby. Die machen in den KH ja auch ihre Standartroutine. Und meist kommt der Kinderarzt zu gesetzten Zeiten, sollte das KH keinen hauseigenen haben. Am End ist man immer klüger. Vielleicht lesen sich hier viele durch und wissen jetzt, worauf zu achten ist. Somit wäre ja schon mal etwas bewegt worden.
Im Prinzip brauchen die welche die geburtliche und die nachgeburtliche Zulage beziehen können beide Ärzte.
Der Gynäkologe für die Unteruchung der Mutter. Den Kinderarzt für die Untersuchung vom Kind.
Bei mir war es auch nur der Hinweis von einer Kollegin die mir vorab erklärt hat was wann und wieso zu machen ist. Wie gesagt war es eigentlich recht einfach wenn man vorher weis was zu machen ist.
Das habe ich für meine Frau bei der Anmeldung im Krankenhaus gerade mit erledigt, da meine Frau privat versichert und beihilfeberechtigt ist war das auch eher kein Finanzthema.
Hallo hier auf diese Seite steht alles drin.
http://www.csl.lu/index.php/component/rubberdoc/doc/87/raw
Auch auf D e u t s c h .
Danke, ob Französisch oder Deutsch ist mir recht egal, ich spreche beides. Allerdings steht nichts von Kinderarzt drin für U1 und U2 im Kapitel "Nachgeburtliche Zulage", sondern nur die Fristen. Es wird ohnehin zwar auf das Luxemburger Gesetz verwiesen in der gesamten Broschüre .....ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass dies auf dem blauen Heft stehen muss. Es ist dort nämlich lediglich von einem Arztstemepl und Signatur die Rede. Und wenn man wie Info nicht vorher darauf hingewiesen wird, ist man im ungünstigen Falle nämlich falsch unterwegs. Der Link kann auch wieder zu Missverstaendlichkeiten führen, da steht nämlich drin, dass die Mutter Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben muss.....stimmt ja auch nicht.