@info Wie ich schon schrieb bin ich dankbar für ne Info (auch von info :-)). So stehe ich nur ratlos da.
Danke info
So sieht meine Berechnung aus.
Basisstipendium: 2000.00 € Mobilitätsstipendium: 0.00 € Sozialstipendium: 0.00 € Familienstipendium: 500.00 € Einschreibegebühren: 109.00 € Abzug anderer Leistungen: -2208.00 € Jährliches Gesamtstipendium: 401.00 €
Das Familienstipendium von 500 € wurde bei meinem Bescheid nicht angerechnet. Da werde ich mal nachhaken. Da bleiben dann rund 33 € pro Monat. Das ist nicht zu verachten.
Ich muss aber nochmal auf die KV zurückkommen. Was hat die für einen Einfluss?
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
Liebe Leute, da steht ja die Frage nach dem Einkommen und dann sollte sich bitte jeder selbst Gedanken machen was da vom Netto runter gerechnet werden muss.
www.guichet.lu und http://www.cedies.public.lu/fr/index.html helfen euch weiter.
dieses Jahr haben wir nur das Basisstudium beantragt, da muss man glaub ich kein Verdienst angeben.,Jedoch läuft im Februar das Kindergeld aus, so das Hoffnung besteht, ein kleinen Teil zu bekommen. Und mit dem Verdienst, nein Ehepartner wird voll mit angerechnet , er ist jedoch nicht Vater dieses Kindes und zahlt deshalb auch kein Pfenng. So kann es gehen.
elfe - das ist falsch!
dein Ehepartner, der nicht der Vater ist, wird nicht Unterhaltspflichtig sein und darum muss das Einkommen nicht angegeben werden es zählt das Einkommen des Kindesvater.
Guck mal genau hin, hinter Einkommen ist ein Sternchen und weiter unten wird das erklärt: * Unterhaltspflichtige Personen
@brauntanzbaer: Hier müsst ihr den Begriff des Dualen Studiums unterscheiden; er gibt verschiedene Formen. Die Caisse Luxembourg zahlt hier nur noch für Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge (=Studium plus Lehre).
Für die anderen Formen des Dualen Studiums besteht in Luxembourg kein Anrecht.