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Forum / Familie und Gesundheit

Abitur_Ende KiGeld_Studium im Herbst  

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Toleranter
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9 Jahren  ago  

Hallo,

eigene Recherchen, in diesem Forum mit der Suchmaske, sowie auf Guichet.lu, haben mir leider keine zufriedenstellende Antwort geliefert, sodass ich mich nun an die Experten hier im Forum wende. Der Fall ist sicherlich nichts ungewöhnliches und für einige von Interesse.

Situation: Beide Elternteile arbeiten in LU, Wohnsitz DE, zusammen mit Kind Kind macht aktuell Abitur, Ende März wird daraufhin die Kindergeldstelle in Lux die Zahlung einstellen. Kind plant im Herbst ein Studium anzufangen

Nun meine konkreten Frage(n): 1. Erhält das Kind weiterhin (ab April) KiGeld ? Wenn ja von DE oder Lux ? Wen muss ich wann womit diesbezüglich informieren ? 2. Für die Zeit nach dem Abitur bis zum Studium: Hat sich das Kind in DE arbeitslos zu melden ?

Lieben Dank vorab für die Antworten.


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo Toleranter,

mit dem Ende der Schulausbildung ist auch hier in eurem Fall der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

Aufgrund eures Wohnsitzes in Deutschland besteht dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld (nachzugooglen unter §62 EStG). Da hier eure Tochter bereits volljährig ist, gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen (nachzugooglen unter §32 Abs. 4 EStG):

Da eurer Kind hier plant zum Wintersemester 2016/2017 in Deutschland zu studieren, sind genau diese besonderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann...).

Bedeutet also für euch, dass ab April 2016 das Kindergeld bei der deutschen Familienkasse zu beantragen ist (alle Angaben zum beabsichtigten Studium machen und Bescheinigung über die Zahlungseinstellung der Caisse Lux. zum 31.03.2016 beifügen.

Zur zweiten Frage:

Aus rechtlicher Sicht liegen die Voraussetzungen für die Zahlung des bereits Kindergeldes vor. Warum dann noch beim Arbeitsamt melden? Anspruch auf Arbeitslosengeld ist hier eh nicht gegeben.


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

Hallo SaarMosel,

ersteinmal herzlichen Dank für deine Ausführungen. Woher nimmst du die Vermutung, daß wir eine Tochter haben ? Schon lustig ...:-)

Zum Teil zwei: Grund sind ggfls Anrechnung von "Rentenzeiten" oder gar krankenversicherungsrelevante Punkte - ich weiß, klingt blöd, aber ... Das kein Geldanspruch gezahlt wird ist mir bewußt.

Nun - ich werde mir die von dir angesprochenen Gesetzestexte anschauen. Nochmals Danke !


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo Toleranter,

das mit der Tochter war unbeabsichtigt formuliert gewesen........

Die Krankenversicherung des Kindes dürfte hier meiner Meinung nach weiterhin über die Eltern bestehen; frag mal bei der zuständigen Kasse nach.

Wegen den Rentenzeiten könntest du hier richtig liegen. Würde zwischen Ende der Schule und Beginn des Studium vier Monate (sogenannte Übergangszeit) liegen, wäre dieser Zeitraum bei der Rentenversicherung "abgedeckt". In eurem Falle wohl meiner Meinung nach nicht. Daher wäre es dann ratsam, dass sich das Kind für die späteren Anrechnungszeiten bei der Agentur melden würde.

Allein wegen dem Anspruch auf Kindergeld müsste keine Meldung erfolgen.


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

Top - Danke !


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info
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9 Jahren  ago  

Vorab schlage ich vor sich bereits jetzt mit CEDIS zu beschäftigen und zu prüfen ob ein Förderanspruch für das Studium in Luxemburg besteht. Aufpassen, am Schluss werden die Fristen evtl eng und wer den Antrag am Stichtag nicht bei der CEDIS abgegeben hat bekommt nichts.

hier sind übrigens die Informationen und Anträge für Deutschland zu finden:

www.familienkasse.de ( http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433)


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elfe
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9 Jahren  ago  

Wie Info schon schrieb, musst du Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Studenten bekommen den Unterschiedsbetrag nicht mehr.


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9 Jahren  ago  

.. und da die "normale" lux. Studienbeihife 2000,- € pro Jahr beträgt und mit dem deutschen Kindergeld verrechnet wird, das sind 2208,-€ (184 x 12) pro Jahr, bekommt man nix. Das bezieht sich auf ein Studium im Wohnortland (bei uns in der Regel Deutschland) ohne besondere finanzielle Sonderbelastungen. In den meisten Fällen ist es den recht hohen Aufwand zur Antragsstellung nicht Wert. Aber wie immer.: Außnahmen bestätigen die Regel.


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9 Jahren  ago  

Prinzipiell ist das richtig - das deutsche Kindergeld wird bei der Studienbeihilfe berücksichtigt (verrechnet); da bleibt dann nicht mehr viel übrig. ABER - es gibt da ja mehrere Säulen, also auch eine soziale Komponente; hier kommt's auf die Einkommenssituation der Eltern an. Da kann es schon sein, dass da noch etwas an Beihilfe gezahlt wird.


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9 Jahren  ago  

Hallo bonsai, hast du schon seit den neuen Regeln Studienbeihife für deine Kinder bekommen? Ich habe bis jetzt für meine zwei in Deutschland studierenden Kinder noch keinen Cent bekommen. Ich habe zu jedem Semester den lux. Antragshorror erfolgreich gemeistert und mein Antrag wurde auch immer genehmigt. Nur leider immer mit dem Resultat 0 €.

PS Ich habe zu hause auch ein paar Bonsais, aber nur einheimische Laubbäume.


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9 Jahren  ago  

Habe nur ein Kind das Studiert und bekomme nach Verrechnung vom Kindergeld noch rund 70Euro pro Monat als Unterstützung. Das war also durchaus den Antrag wert.

Wer nichts bekommt ist nach meinem Stand finanziell sehr gut unterwegs. Oder hat die KV vom Kind vergessen zu verrechnen.


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9 Jahren  ago  

Was ist die KV? Da habe ich wohl etwas falsch gemacht. Was könnte ich denn außer der "Grundunterstützung" von 2000 € noch beantragen? Denn diese 2000 € werden vom Kindergeld komplett "aufgefressen". Einen Kredit möchte ich nicht in Anspruch nehmen.


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9 Jahren  ago  

Die offizielle Abkürzung von Krankenversicherung.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Meine Kinder sind in Deutschland über meine Frau Familienversichert. Was kann ich da bei der Studienbeihilfe angeben? Und wo muss ich das berücksichtigen? Was habe ich außer KV noch für Möglichkeiten? Ich bin für Hilfe dankbar, denn 70 € mehr im Monat kann ich auch gut gebrauchen :-).


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Entschuldigt wenn ich das Ursprungsthema etwas gesprengt habe. Ich vermute aber, dass hier noch mehr potenzielle Profiteure der Studienbeihilfebeantragungstipps mitlesen.