logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Familie und Gesundheit

1. Jahr Elterngeld (D) - 2. Jahr Erziehungszulage (L)?????  

Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Leute,

also mein zweites Kind ist am 01.01.2008 Geboren. Ich bekomme Elterngeld aus Deutschland für 12 Monate. steht mir die luxenburgische Erziehnungszulage im 2. Jahr voll zu??? Wenn ja, was muss ich beachten, beantragen??? Welche Bescheinigungen benötige ich???

Vielen Dank für Eure Hilfe....


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hat denn niemand Interesse mir zu antworten???????????????


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Das würde mich auch mal interessieren. Damals musste ich nämlich bescheinigen lassen, dass wir kein Erziehungsgeld aus D erhalten, damit ich das Elterngeld aus L bekomme. Jetzt wäre ich nämlich auch gespannt, ob meinem Mann, der auf 400€ Basis arbeitet, in D das neue Elterngeld beantragen kann (wären dann der Mindestbetrag von 300€) und ich für mich das Elterngeld aus L, sprich ich würde gerne den Congé Parental auf 1 Jahr bei Halbtagsarbeit beantragen. Später gehe ich wieder voll arbeiten, da mein Mann bei den Kindern ist. Oder wird dann auch wieder gesagt, entweder die eine Unterstützung aus D oder die andere aus L. @ LenaEmily: Was genau meinst du mit Erziehungszulage? Hat damit jemand Erfahrung?


Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo ja bitte hat jemand Erfahrung!! Unser Elterngeld ist jetzt auch ausgelaufen und wir wollen Versuchen die Erziehungszulage für das 2 Jahr zu bekommen. Bisher wurde bei uns alles abgelehnt, also auch kein Differenzkindergeld und damit auch kein Kinderbonus, obwohl ja der Freibetrag auf der LST Karte weg ist. Kann jemand helfen.......

DANKE:sad:


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Move11´, also der Kinderbonus hat nichts mit CNPF oder irgendwelchen abgelehnten Anträgen ud KG zu tun.Die CNPF ist nur die Auszuzahlende Behörde. Zuständig st aber das L-Finanzamt. Also steht auhc dir der Kinderbonus zu, sofern du seid dem 01.01.2008 in L arbeitest. Pro Kind 922,xx euro. Meine Info von einer Madamé vo CNPF ist, dass der Bonus in zwei Wochen gezahlt wird. Ich denke du wirst ihn dann uach bekommen....

Ach und Hallo Simone, mit Erziehungszulage meine ich das Lux Elterngeld was dort monatl. 485 euro beträgt und für zwei jahre gezahlt wird.

Liebe Grüße Bianca


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Bianca, von Erziehungszulage habe ich aus L noch gar nichts gehört. Wem steht die denn zu? Seit wann gibt es die? Kannst du mir bitte auf die Sprünge helfen? Gruss und DANKE


Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Bicanca

ja da hast du recht aber die Anträge werden doch bei der CNPF gestellt und weil die das Elterngeld meiner Frau mit dem Deutschen Kindergeld kummuliert haben und mit dem Kindergeld + Erziehungszulage aus Lux verglichen haben und dann gesagt haben das aus Deutschland ist zusammen mehr daher steht dir kein Kindergeldanspruch zu und der Bonus ist meines Wissens an den Kindergeldanspruch gekoppelt?! Aber wenn du weist wie sonst an die Zulage komme erzähl es mir bitte!!

Hast du auch einen Vorschlag zur Erziehungszulage??

Danke

lg move:neutral:


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

allo, also dann versuche ich mal zu erklären was ich mit Erziehungszulage in L meine.... Früher gab es in D ja Erziehungsgeld 300 Euro monatl. für zwei Jahre. Und in Lux konnte man die Erziehungszulage auch beantragen. Diese betrug (beträgt) 485 Euro monatl. für zwei Jahre für Grenzgänger.Die Differenz = 185 Euro Wurde dann halbjährlich wie Differenzkindergeld ausgezahlt ich bekam damals 300 uro Eriehungsgeld (D)für ein Jahrund die Differenz aus L.Nach einem Jahr bin ich wieder arbeiten gegangen und somit hatte ich in D kein Anspruch mehr auf Erziehungsgeld.. Und jetzt kommt der Clou..... Ich habe nun aus Lux das volle Geld (485 euro monatl) halbjährlich bekommen, weil Deutschladn mir bescheinigte, dass ich ja von hier kein Geld mehr bekomm. Das fand ich mega klasse.So und meine Frage ist einfach jetzt wo das Elterngeld nur ein Jahr in D läuft, habe ich dann noch eien Anspruch auf das zerite Jahr in Lux. Wie ich aber bisher lesen konnte isst ihr ja noch viel weniger als ich:wink: ;-))) Hoffe es kann mir noch jemand helfen.. Falls ihr aber noch fragen habt, fragt ich versuche zu antworten...

LG Bianca


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Ach und noch eins...DER Bonus 922,xx hat nichts mit Differenzkindergeld und CNPF zu tun, sondern das ist von den Steuern....


Profilbild von
sibornhofen
10 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Leute, ich bin neu hier. Habe aber fuer meine beiden Kinder (grosser 6, kleine 2 Jahre alt) Erziehungszulage bekommen. Anträge sind im Internet zu finden unter allocation d'education glaub ich. Ich glaube man darf aber nicht mehr als 20 h pro Woche arbeiten. Ich persönlich habe ganz genau darauf geachtet. Es ist gedacht, einen Ausgleich zu schaffen, damit man einen Anreiz hat, weniger zu arbeiten und sich mehr der Erziehung seiner Kinder zu widmen. Es sind 485 € pro Monat und wurde halbjàhrlich ausgezahlt. Leider sind meine 2 jahre jetzt um. Aber jetzt darf ich wieder mehr arbeiten. Ist doch auch schön. LG Silvia


Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo

wie kann ich den Kinderbonus denn beantragen??:devil:


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Move 11, der kINDERBonus wird nicht beantragt, sonder kommt automatisch.... Der Kinderbonus ist ja eine Negativsteuer... Warte mal ab bis er gezahlt wir. Solltest du ihn nicht erhalten musst du dich mti dem Lux Finanzmt auseiander setzen. In zwei Wochen soll er kommen. Du wirst auch sicher hier im forum erfahren wenn Leute ihn schon bekommen habe.....

Hi Sibornhofen, wird für das 2. jahr erziehungszulage gezahlt, obwohl es in D nur noch ei Jahr Elterngeld gibt???

Gruß bianca


Profilbild von
eifelgaenger0815
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, wir bekommen seit knapp 2 Jahren Erziehungszulage aus Luxemburg. Allerdings bekommen wir noch das "alte" deutsche Erziehungsgeld. Bei 3 Kindern gibts die luxemburger Erziehungszulage sogar 4 Jahre lang. Da jeder Staat sein eigens Süppchen kocht, wäre es nur logisch, nach einem Jahr deutschem Elterngeld, dann die luxemburger Erziehungszulage zu erhalten. Ich würd einfach mal den Antrag stellen. Schönen Gruß


Profilbild von
sibornhofen
10 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Bianca, ja. Ich hatte in Deutschland dieses hohe Elterngeld (wie heisst es noch) beantragt, weil ich ja, sowieso nicht zu hause blieb und somit sowieso keins erwartete. Aber man zahlte mir die ersten drei Monate nach. Oh unerwarteter Geldsegen. Dann hatte ich auch die Bescheinigung, dass ich nix mehr kriege. Damit hab ich Kindergeldzulage beantragt. Fuer das zweite Jahr, kam nochmal eine Frage, ob ich kein Erziehungsgeld aus D kriege. Hab ich denselben bescheid wieder kopiert und hingeschickt, dass ich kein Anrecht auf erziehungsgeld in Deutschland habe. Kindergeldzulage wurde in luxemburg ausgezahlt bis kind 2 Jahre. LG Silvia


Profilbild von
sibornhofen
10 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

ach übrigens für alle im Internet unter http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf gbts eine schöne Broschüre. Wirklich weiter hilft sie leider nur dem Geübten.