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Forum / Arbeitswelt

Studienbeihilfe für GG  

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11 Jahren  ago  

Hallo Info: Achso ja, das blabla der "chambre des salaries". In ihrem avis kritisieren sie nämlich, meiner Meinung nach zu Recht, dass dieses Problem keineswegs eindeutig geklärt ist und nach EU Recht allocations familiales und Beihilfen eben nicht den gleichen Stellenwert haben.

Versuchs doch mal auf: www.csl.lu avis I/35/2013 .....und immer schön locker bleiben 😉


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11 Jahren  ago  

Du kannst dir aber auch das "blabla", wie du es nennst im bereits abgestimmten (bis 2014 vorläufigen) Gesetz direkt durchlesen :projet de loi der chambre des députés avis Nr.6585 Letzter Abschnitt, dann bist auch du "der Ahnung ein wenig näher".:tongue:


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mauzi
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11 Jahren  ago  

http://tele.rtl.lu/waatleeft/replay/v/20130709/0/2995861/


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11 Jahren  ago  

hilli22000: Du kannst dir aber auch das "blabla", wie du es nennst im bereits abgestimmten (bis 2014 vorläufigen) Gesetz direkt durchlesen :projet de loi der chambre des députés avis Nr.6585 Letzter Abschnitt, dann bist auch du "der Ahnung ein wenig näher".:tongue:

Darum hat sich die deutsche Seite bereits gekümmert und die luxemburger auch - also wo ist das Problem? Es wird nichts doppelt bezahlt werden da es sich um sg Familien-Sozialleistungen handelt und es dabei völlig Wurst ist wie das eine oder andere Land diese nennen mag.

Alle Leistungen werden immer addiert und lediglich das Delta wird ausbezahlt werden. Es gibt glaube ich kaum Dinge die innerhalb der EU besser geklärt wurden als diese!

Und nebenbei, schau mal auf meinen 1. Post, dann erkennst du das ich das Gesetz zu diesem Zeitpunkt bereits gelesen hatte.


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11 Jahren  ago  

Hallo info , das was du erläutert hast, steht effektiv im Gesetz. Allerdings steht in den Erläuterungen zum Gesetz (direkt darunter, "commentaires des articles"), dass sich momentan die Problematik so darstellt, dass im europäischen Recht die allocations familiales und die Studienbeihilfen nicht den gleichen Stellenwert haben und es deshalb schon ein Risiko der Schlechterbehandlung der résidants gibt.Ich lese die Erläuterungen schon so,dass es da Klärungsbedarf und Nachbesserungsbedarf gibt. Aber es kann auch sein, dass ich etwas falsch interpretiere. Wie verstehst du den nachfolgenden Abschnitt?

La Cour fait référence expressément au « risque d'un cumul avec l'allocation d'une aide financière équivalente » qui serait versée dans l'Etat membre dans lequel l'étudiant réside. Il ne semble donc pas possible de prévoir une règle de non-cumul de l'aide financière versée par l'Etat luxembourgeois avec les allocations familiales que peuvent percevoir les parents de l'étudiant. Les allocations familiales ont, y compris en droit de l'Union européenne, une autre nature que les aides financières. Cependant, dans les pays limitrophes les allocations familiales peuvent être versées aux familles dont l'enfant continue ses études au-delà de la limite d'âge de 18 ans. Comme cela n'est pas le cas au Luxembourg, cela peut constituer en quelque sorte une discrimination à rebours. Cette situation devra être clarifiée ultérieurement. Art.2. sans commentaire


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11 Jahren  ago  

"Eine Anti-Cumul-Regelung verhindert, dass Beihilfen aus mehreren Ländern angehäuft werden. Um die Luxemburger Beihilfen zu bekommen, müssen die Grenzgänger nachweisen, dass sie keine weiteren Studiengelder beantragt haben bzw. offenlegen, welche Hilfen ihnen im Ausland ausbezahlt wurden. Der Luxemburger Staat zahlt dann nicht den vollen Betrag, sondern nur die Differenz."

Es müssen alle Dinge offen gelegt werden, von Bafög bis zu evtl erteilten Familien-Sozialleistungen und Stipendien. Daraus berechnet die luxemburger Stelle das jeweilige Delta das dann übernommen werden muss.

Für die sg Berechnungsformel mit Kriterienkatalog hat Luxemburg ja noch 3 Monate Zeit und da es sich bei den Personen um kluge Köpfe handelt wird es sicherlich keine Lücken geben. Wenn überhaupt wird etwas im Zweifel vorsichtshalber in Abzug gebracht als dass es drin bleiben sollte.


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11 Jahren  ago  

Danke für die Info. 🙂