@ Sterni: Ich hole Tee und Kuchen und lehne mich entspannt und gebannt zurück ...
Ich lese auch schmunzelnd mit, aber langsam versteh ich hier nix mehr 😀 1. Warum braucht Hook Nachhilfeunterricht? Ist es nicht eher der Borderlander, der die Eigenrecherche nicht so gut drauf hat? 2. Borderlander, nimm es mir nicht übel, aber wie kommst du auf die Idee, auf Französisch Texte schreiben zu können? Es ist ein Trugschluss, dass es wegen der vorhandenden Hilfen (Wörterbücher und so) einfach ist, mal eben in einer Fremdsprache was zu schreiben. Selbst Übersetzer und Dolmetscher arbeiten normalerweise nur von der Fremd- in ihre Muttersprache und eben nicht von der Mutter- in die Fremdsprache. Schau dir doch die Veröffentlichungen der Statec an: Die sind alle auf Französisch (ist halt Gesetzessprache in Luxemburg). "Si on part de l’hypothèse que les recettes se stabilisent jusqu’à la fin de l’année et que, sans changement de régime, les recettes de TVA e-commerce auraient progressé à un rythme semblable à celui de l’an dernier (10%, contre 13% en 2014), la perte en 2015 par rapport à la situation de politique inchangée s’évaluerait à environ 630 Mio EUR" – würdest du dir zutrauen, das mal eben auf Französisch zu schreiben?
Ganz ungeachtet von alledem: Bewirb dich einfach und schau, ob Statec oder eine andere Behörde Verwendung für dich findet. 🙂
@ Sterni: Yeah, DU bist der Checker und behältst hier locker den Überblick ;-))) @ rubelroller: Guter Punkt mit der Bewerbung ... die wandern in Ablage "M". Im öffentlich Bereich, da hat Grenzhopper recht, werden Stellen öffentlich ausgeschrieben ...
Wer bringt mir noch 'nen Magentee und Käsekuchen????
Cool wird's erst wenn er hier unter "Voraussetzungen" schaut :
Viel Erfolg beim Wechseln der Staatsbürgerschaft ....
Prinzipiell wäre es schön, wenn lediglich diejenigen Leute, die vom dem Thema wirlich Ahnung haben oder Konstruktives beitragen können, sich beteiligen, sonst gehen die wenigen sachlichen Beiträge völlig unter.
@ rollenderrubel: Ich habe bereits etliche französische Texte verfasst, einer davon wurde sogar in der Zeitung veröffentlicht. Ich hatte sogar mal zeitweise in Frankreich gearbeitet. Sicherlich kann ich deutlich besser französisch als der durchschnittliche Deutsche, der in Lux beschäftigt ist. Ich kann mich nur noch einmal wiederholen, ich traue mir das Verfassen von französischsprachigen Dokumenten zu. Vermutlich wird das nicht immer direkt 100% perfekt sein, Fakt ist aber auch, dass diverse offizielle Dokumente mitunter Fehler bzw. fragwürdige Formulierungen enthalten. Also auch viele Luxemburger beherrschen nicht perfekt die französische Sprache. Hinzu kommt - und auch das hatte ich bereits erwähnt - ich strebe keinen Job an, bei dem es im Mittelpunkt um das Verfassen von Texten geht, selbst wenn diese in deutscher Sprache geschrieben würden. Ich wüsste nicht, was an der von dir zitierten Textpassage so besonders schwer sein sollte (aus meiner Perspektive). Ich würde vermutlich den Sachverhalt bereits im Deutschen völlig anders ausdrücken und auch im Französischen eine andere Formulierung wählen.
@ Vera79: Was konkret ist bei den Voraussetzungen zur Erlangung der lux. Staatsbürgerschaft cool ? Das Ausstellen der Unterlagen dauert ca. 6 Monate nach Abgabe der erforderlichen Dokumente. Der Ausdruck "reine Formalität" ist im Sinne zu verstehen, dass die Anforderungen für mich ohne Probleme zu erfüllen sind. Das Zeitaufwendige dabei sind die Staatskundekurse, aber wie gesagt, das ist eine Formalität. Ich habe schon einige Eingebürgerte kennengelernt, die im Grunde gar kein Luxemburgisch sprechen können, aber dennoch eingebürgert wurden. Der Staat ist doch prinzipiell daran interessiert, die Ausländer zu integrieren/einzubürgern, allein schon um den sozialen Frieden zu wahren. Aber dieses Thema ist für mein prinzipielles Anliegen sowieso völlig unerheblich, da ich die Einbürgerung nichtmal bräuchte. Ueblicherweise werden bei den Concours-Verfahren die Arbeiten anonym korrigiert.
Ja, ich werde mich vermutlich für das Auswahlverfahren bewerben, dennoch wäre es gut, vorher noch nähere Informationen zu erhalten. Das Hauptproblem sehe ich im 2. Teil des Concours, dem fachspezifischen Teil. Da soll die Durchfallquote extrem hoch sein. Es wäre schön, wenn jemand Konpetentes dazu Näheres schreiben könnte.
"Um für die Einbürgerung zugelassen zu werden, muss der Bewerber die nachstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen: - er muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsantrags das 18. Lebensjahr vollendet haben; - er muss bei der Einreichung des Einbürgerungsantrags seit mindestens 7 Jahren in Folge im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein und seinen tatsächlichen Wohnsitz in Luxemburg haben" ...
Nochmals, ich drücke dir und deinem zukünftigen Arbeitgeber beider Daumen!!! Du schaffst das schon ...also, prinzipiell.
Ich find's eben cool.... so das "Gesamtpaket" ... jahrelang mit einer Luxemburgerin liiert ... jahrelang im Land lebend ... und keinen Plan was im öffentlichen Bereich so passiert ... niemanden kennen der solch einfache Fragen beantworten könnte ...
Find ich cool. Viel Erfolg in 2016!