Erstmal habe ich einer Dame von der zentralen Rentenkasse geschrieben dass ich in Lux wohne und arbeite, die mir aber daraufhin eine Antwort gegeben hat die gelten würde wenn ich in Deutschland arbeiten würde, aber ich poste diese trotzdem mal hier:
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in Bezug auf Ihre Mail vom 12.03.2012 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Sie geben in Ihrer Mail an, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Luxemburg verlegt
haben.
Der Verzug erfolgte in einen Staat innerhalb der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bzw. der Staaten, auf die das Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist.
Bitte beachten Sie, dass sich durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010
Änderungen ergeben haben:
Ab 01.01.2010 wird die Altersvorsorgezulage ausschließlich an das Bestehen
einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen
Rentenversicherung gekoppelt (bzw. an den Bezug einer inländischen
Besoldung) und unabhängig vom Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht
gewährt (§ 10a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG).
Somit gehören Sie gemäß Ihren Angaben – Wohnsitz in Luxemburg und Arbeit in
Deutschland – weiterhin zum zulageberechtigten Personenkreis.
Bitte geben Sie bei künftigen Anfragen Ihre Zulagen- bzw.
Sozialversicherungsnummer an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Servicetelefonnummer
03381-21222324 zur Verfügung.
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Eben habe ich dann unter der Nummer angerufen und denen gesagt dass ich in Lux wohne UND dort arbeite UND dort Steuern zahle und nun heißt es dass ich den Riesterzuschuss nicht kriege, den kriegt man nur wenn man in Deutschland in die Rentenkasse einzahlt. Habe extra am Ende nochmal 2-3 Mal nachgefragt ob diese Dame sich ganz sicher ist, weil jeder was anderes erzählt.
Also echt, was für ein Scheiss, ich werde jetzt meinen Riestervertrag runterkurbeln auf 10 Euro im Monat oder sowas, aber ich weiss immer noch nicht 100% was jetzt stimmt :angry: