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Forum / Arbeitswelt

Rentenbeiträge  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Jumbo kann ich auch so zustimmen bzgl. den 10 Jahren/Rente aus Lux, dass verwechseln viele, da die Banken häufig eine Betriebsrente an 10 Jahre Zugehörigkeit koppeln.

Zur Riesterrente: Die Zulagen bekommt man auch als Grenzgänger, mein Finanzmakler hat extra eine Anfrage an die deutsche Rentenversicherung gemacht und die wurde positiv beantwortet.


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toka
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16 Jahren  ago  

also ich wurde 2006 reklassiert und war dann bis März 2008 arbeitslos in Lux (Reklassiert wg Krankheit). Nun habe ich wieder einen Antrag gestellt da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Bei der ersten Reklassierung musste ich einen Invalidenrenten-Antrag stellen, da wurden dann automatisch auch meine Versicherungszeiten in DE abgefragt, also in LU wissen die dann über die Zeiten in DE bescheid.


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Jocco
53 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo mich würde folgendes interessieren: Ich habe gehört, wenn ich in Luxemburg 10 Jahre voll habe (10 Jahre in Luxemburg beschäftigt war) und z. B. 20 Jahre in Deutschland gearbeitet habe 2 Renten bekomme ist das Falsch ??? Ich müsste doch dann in Luxemburg die Mindestrente bekommen (10 Jahre) und dann in Deutschland noch die Rente für z. B. die 20 Jahre die ich in Deutschland gearbeitet habe, oder ? Mich würde das wirklich mal genau interessieren. Ich habe gehört ich müsste 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben und würde dann automatisch die Mindestrente von ca. 1200 Euro bekommen ist das falsch ?????

Vielen Dank für Eure Hilfe:smile:


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Jumbo: die lux, mindestrente beträgt 1435,72 Euro ( index 685,17) bei 40 jahre versichert sein. gelesen: OGBL Kalender 2009.....

Das heisst nichts anderes, als das es nach 40 Jahren 1435,72 Euro gibt, also nach 10 Jahren 1/4 davon als Mindestrente. Die Mindestrente in Luxembourg ist ein Sockelbetrag für jedes Jahr Arbeit, wobei jedes Jahr gleich viel zählt; der zweite Teil der Rente in Luxembourg berechnet sich nach dem Einkommmen. Alles auf diesem Link nachzulesen: http://www.cnap.lu/pensions/les_differentes_pensions.html (danke, Chucky)


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Luxi1
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16 Jahren  ago  

@Jocco: das Thema 'Mindestrente' war eigentlich in genau diesem Beitrag bereits geklärt worden, vielleicht liest du ihn mal etwas genauer durch und auch die Verweise auf andere Artikel...


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SamHawkins
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16 Jahren  ago  

@ Luxi1: Wenn man verheirateter Alleinverdiener mit Kindern ist, sind die Zulagen im Normalfall mehr wert als der Sonderausgabenabzug. Mir hat man im Finanzamt erklärt, wenn ich die Anlage AV ausfülle und die Bescheinigung der Versicherung beilege, dann prüfen sie, ob die Anerkennung als Sonderausgaben für mich günstiger wäre. Im Wortlaut (für 2007): "Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 1 575 € als Sonderausgaben berücksichtigt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Für die Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich eine Zulage gewährt wurde." Gruss Sam


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Leute , Leute macht langsam.....

Wir kommen hier beim Tehma RENTENBEITRÄGE....auf verschiedne Abwege... Wir wollten ursprünglich eigentlich einen Erfahrungsaustausch oder Hinweis haben, wie wir als Grenzgänger an die uns zustehende lux. Rente kommen.

Danke ...fassl erforderlich bitte einen neues Thema erstellen und präzise erklären....

DANKE


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toka
317 Messages

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16 Jahren  ago  

Jumbo: Leute , Leute macht langsam.....

Wir kommen hier beim Tehma RENTENBEITRÄGE....auf verschiedne Abwege... Wir wollten ursprünglich eigentlich einen Erfahrungsaustausch oder Hinweis haben, wie wir als Grenzgänger an die uns zustehende lux. Rente kommen.

Danke ...fassl erforderlich bitte einen neues Thema erstellen und präzise erklären....

DANKE

wie meinst du das?? Entweder du gehst normal in Rente (57-60) jährig oder du bekommst eine Invalidenrente, mehr gibt es nicht... und der weg zur Invalidenrente habe ich oben beschrieben, wenn man halt nur 46 Jahre alt ist, also noch jung und man nicht in die normale Rente gehen kann.


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Ich denke Jumbo meint, die Beiträge wie zum Beispiel mit der Riesterrente etc.; das ist doch eigentlich ein Thema für sich. Also ich bin auch ein Betroffener. Ich habe in Luxemburg meine Rente durch, habe aber in Deutschland massive Probleme. Und es ist verdammt schwierig an Informationen zu kommen, die einem auch wirklich weiterhelfen. Und ich denke das ist der Knackpunkt. Es werden Leute gesucht, die das ganze Prozedere sowohl in Lux. als auch in Deutschland hinter sich haben und hier mal von ihren Erfahrungen berichten. Man ist so krank, daß man nicht mehr arbeiten kann und muß sich permanent rechtfertigen. Ich persönlich möchte nur zu meinem Recht kommen, denn eines ist ja wohl klar, es ist ne andere Voraussetzung ob Du freiwillig aufhörst zu arbeiten und in Rente gehst oder ob Du aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen wirst. Und glaube mir, auch wenn Du Deine Invalidenrente in Luxemburg bekommst, bist Du noch lange nicht am Ziel, denn dann geht das ganze von deutscher Seite ja nochmals los.


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Genau richtig ...was HORN sagt.

.."Riesterrente" ist ein anderes Thema. HIER wollen wir nur wissen wer Erfahrung mit dt. und lux. Rente hat. Und wie ich es bis jetzt sehe und auch erlebe....sind zwei Wege zu beschreiten... in D und in L. Denn jede Seite hat ihre eigenen Gesetze und es gibt für dt. Grenzgänger noch l a n g e kein Europa. Also können wir nur hier und heute Pionierarbeit leisten wie seinerzeit in den 80er jahren als die meisten nach Lux arbeiten gingen. Vielleicht hat auch jemand Beziehungen zur dt. oder lux. Presse um dort einen Artikel zu veröffentlichen. Allein ist man einsam und schwach ...gemeinsam sind wir stärker!!!!!!!!!

Gruß Jumbo


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007FRAUBRAUSE
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16 Jahren  ago  

Kann meine Jahresbescheinigungen nicht finden !!! Kann ich die nochmal beantragen ??? Danke im voraus


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toka
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16 Jahren  ago  

Hier kann man die Termine sehen für die internationalen Sprechtage:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/05__Beratung/02__internationale__sprechtage/Sprechtage__Ort.html?param_Land=Luxemburg&param_Sort=Ort

Internationaler Beratungstag Luxemburg in Trier

03.02.2009 Dauer: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Veranstaltungsort:

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Herzogenbuscher Str. 54 54292 Trier Terminvergabe:

Telefon aus D: 0651 14550- 0 aus L: 0049 651 14550- 0

Fax aus D: 0651 14550- 50 aus L: 0049 651 14550- 50 Teilnehmende Institutionen:

Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz Caisse Nationale d'Assurance Pension (CNAP)

Ich habe grade noch mal angerufen, der Invalidenrenten Antrag wird automatisch von Lux in DE gestellt, und man bekommt dann die I-rente von Lux und DE.


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toka
317 Messages

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16 Jahren  ago  

007FRAUBRAUSE: Kann meine Jahresbescheinigungen nicht finden !!! Kann ich die nochmal beantragen ??? Danke im voraus

ruf da mal an

Caisse Nationale d'Assurance Pension Adresse postale : L-2096 Luxembourg Téléphone : 224141-1 Fax : 224141-6443 E-mail : [email protected]


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo toka, ja es ist richtig, dass wenn Du einen Invalidenantrag in Luxemburg stellst, dieser automatisch nach Deutschland weitergeleitet wird. Aber das heisst noch lange nicht, daß Du dann automatisch Deine Rente aus beiden Ländern erhälst. Selbst wenn Du Deine Rente aus Luxemburg erhälst, macht Deutschland nochmals eigene Untersuchungen und Du wirst auch dort noch einmal zu einem Gutachter geschickt. Und nur wer zu garnichts mehr fähig ist, d.h. unter 3 Stunden zu garkeiner Arbeit mehr fähig ist, erhält aus Deutschland die neue volle Erwerbsminderung; dieser ist aber mittlerweile zeitlich befristet. Ich bin das zur Zeit alles mit DGB, Luxemb. Gewerkschaft etc. am durchgehen. Also wie gesagt, wenn Du Deine Rente in dem einen Land erhälst, heisst das noch lange nicht, dass sich das andere Land dem anschliesst. Wie Jumbo sagt: vereintes EUROPA funktioniert hier nicht, da jedes Land seine eigenen Gesetze hat!


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007FRAUBRAUSE
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16 Jahren  ago  

Danke fuer deine Hilfe Toka ....werde da mal anrufen.