logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Rente mit 57  

Profilbild von
rakaethe
13 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo, bezüglich der Rente mit 57 und den 40 Pflichtversicherungsjahren eine Frage: Zählen zu diesen 40 Jahren Pflichtbeiträge auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde ? Ich habe nirgendwo wirklich gelesen das es sich um "Karrierejahre" handeln muss, also wirklich Jahre, in denen man einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen ist. Hat jemand Erfahrung damit, wie es aussieht, wenn in diese Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld ( deutsche Seite ) eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung gefallen ist ? Wie wird das auf die Rente mit 57 Jahren und (über) 480 Monate Pflichtversicherungsbeiträge bewertet ? Danke im Voraus Rakaethe


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

@Rakaethe: In der Frage weitergekommen?


Profilbild von
Frank Kreiselman
4 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Obwohl die CNAP als Bedingung zum Bezug von Alterspension angibt, dass ab dem vollendeten 57. Lebensjahr, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann, dieser bezugsberechtigt ist, scheint dem nach meiner Recherche nicht so zu sein. 

In meinem konkreten Fall war ich in meinem gesamten Berufsleben knapp 12 Monate Arbeitslos. In dieser Zeit erhielt ich ALG 1 in Deutschland und war selbstverständlich in Deutschland pflichtversichert. Diese Zeit würde jedoch vor dem 60. Lebensjahr von der CNAP nicht angerechnet werden.

Kennt jemand eine Möglichkeit wie ich diese Zeit vor dem 60. Lebensjahr anrechnen lassen kann?


Profilbild von
Tuta
85 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

@Frank Kreiselmann,

die CNAP macht den subtilen Unterschied zwischen Pflichtversichert und Pflichtbeiträgen.

Als ALG 1 Bezieher bist Du zwar pflichtversichert, aber die gezahlten Beiträge sind keine Pflichtbeiträge. Ob das rechtlich so haltbar ist, weiß ich nicht, wird aber so gehandhabt.

Wenn es um 12 Monate ALG 1 geht, müsstest Du die "Rente mit 57"  12 Monate später bekommen (in der Annahme dass du seither weiter gezahlt hast). Die "Rente mit 57" wird gezahlt  wenn man 57 ist und 480 Pflichtbeiträge gezahlt hat, das kann dann auch vor dem 60 Geburtstag sein.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo Herr Kreiselmann, hallo Tuta,

beides schlüssige Meinungen und nachvollziehbare Begründungen, warum ALG1 nicht abgerechnet wird für die 57er Regelung.

Jedoch: Wieso wird es bei Personen, die in Luxemburg wohnen, anerkannt? (Dem ist wohl so)

Wenn auch die sich in einer Phase der Arbeitslosigkeit befunden haben, sollte es doch ebenfalls nicht anerkannt werden?

Habe aber auch hierzu nichts schriftliches finden können ...

Es bleibt "spannend"


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

angerechnet, nicht abgerechnet ...

Meinte "Bezieher von Arbeitslosengeld von der ADEM" und nicht von der Agentur für Arbeit


Profilbild von
Frank Kreiselman
4 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Wer pflichtversichert ist, wird wohl kaum drum rum kommen Beiträge zu bezahlen. Das sind also dann Pflichtbeiträge. Ich kann hier keinen Unterschied erkennen.

Ist es tatsächlich so das Arbeitslosenzeiten bei der ADEM für die 57er Rente anerkannt werden?

Interessant ist die Frage ob vielleicht schon mal jemand geklagt, und vielleicht auch gewonnen, hat? Gibt es jemanden oder einen Gesetzestext / Richtlinie der die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten bei der ADEM auf die 57er Rente belegt?


Profilbild von
Eddy
43 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Die CNAP bietet regelmässig Renten-Beratungstage an, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist. Da kriegt man die Informationen aus erster Hand. Weiterhin beraten hier auch die  Gewerkschaften sehr gut.

Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass die Hürden für die Rente mit 57 höher gesteckt sind, als bsp. ab dem 60. Lebensjahr. So werden z.B. im ersten Fall bestimmte schulische Ausbildungszeiten (z.B. gymnasiale Oberstufe) nicht berücksichtigt, die aber bei der Rente mit 60 herangezogen werden.


Profilbild von
beiizi41
28 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Zu den pflichtzeiten werden auch die monate wo man in L arbeitslos war also von der adm bezahlt wurde dazu gerechnet! ich bekam die invalidenrente mit 47 j auf meinem rechnungsbeitrag standen die monate bei der adm mir gerechnet das waren 2 mal 3 monate von 15- 46 jahre! die monate im reclassement externe wurden damals leider nicht dazu gerechnet, die 11 monate fehlen mir jetzt.

trotzdem kann ich mich nicht beklagen bekomm die kinderjahte noch dazu somit sind die 40 j fast voll! die frage die ich mir stelle die menschen die von 15 bis 57 arbeiten haben doch mehr wie 40j werden die jahre die zuviel einbezahlt wurden mit gerechnet? Oder wird bis 40 j gerechnet und fertig! 


Profilbild von
Saarfux
Saarburg | Deutschland | 4 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Wollte hier Mal meinen Senf dazu geben. 

Die vorzeitige Lux Rente bekommt man mit 40 geleisteten Arbeitsjahren. Diese Jahre können in verschiedenen Ländern zustande kommen. In meinem Fall in 3 Ländern, DEU, USA und LUX. Die CNAP hat das geprüft und genehmigt. In DEU hatte ich einen Job, sowie Bundeswehr und auch Arbeitslosigkeit. Die Zeiten werden in den jeweiligen Ländern gemeldet und anerkannt. Die CNAP kontaktiert die Rentenversicherungen in den jeweiligen Ländern. D.h. ob man Arbeit hat oder arbeitslos ist, ist der CNAP eigentlich egal. Es kommt auf die Rentenversicherung in den jeweiligen Ländern an. D.h. in DEU wird bei Arbeitslosigkeit der Rentenbeitrag von der Agentur für Arbeit bezahlt, und diese Monate gelten als pflichtversicherte Monate für die Rente. Die werden nach Berlin gemeldet, und von der CNAP abgefragt. 

In meinem Fall habe ich somit die 40 Jahre abgeleistet und beziehe die vorzeitige Lux Rente. ?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Allen ein frohes neues Jahr verbunden mit den Wünschen, dass diese Pandemie irgendwann vorbei ist ...

Gibt es in der Zwischenzeit konkrete Neuigkeiten, ob ein Bezug von Arbeitslosengeld aus DE Anrechnung bei den 480 Monaten findet?

 


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Habe ich zwar schon mal erklärt, es kommt darauf an wann die Arbeitslosigkeit bzw der Militärdienst in Deutschland waren und unter welchen Bedingungen die Versicherungsbeiträge abgeführt wurden. Daher ist die Pauschale Frage so nicht zu beantworten.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo Info,

Danke dir.

Mir ginge es z.B. darum, wie es sich verhalten würde, aktuell durch die widrigen Umstände mit 50+ arbeitslos zu werden ...


Profilbild von
LalaBim
1 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo,

Es kommt darauf an wann man in DE arbeitslos war.Hier wurden die Bedingungen während den Jahren immer wieder angepasst.

War man z.Bsp. in den Jahren 1983 - 1991 arbeitslos, wird die Zeit in LU nicht als Pflichtversicherung anerkannt, da die Zeit in Deutschland auch nicht als Pflichtversicherung im Rentenverlauf ausgewiesen ist, obwohl Leistungen gezahlt wurden.

Eine gute Übersicht ist hier zu finden

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2014/2014-02-03_Alo_u_Rente_Uebersicht_PS.pdf


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ich müsste nochmal suchen, aber aus dem Gedächtnis zählt ALG1 seit 1998 dazu.