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Forum / Arbeitswelt

Qualifiziert  

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Labelle
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6 Jahren  ago  

Hallo, ich stehe gerade vor einer Frage, auf die ich keine Antwort finde. Bin ich als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte in Luxemburg qualifizierte oder unqualifizierte Arbeitnehmerin, wenn ich bei einem Anwalt arbeite? Und ist das ein Ausbildungsberuf, den es auch in Luxemburg gibt?

Wäre  super, wenn jemand. Ihr das beantworten könnte, ggf. auch mit Angabe der Quelle, wo ich das finden kann.

 

Danke


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tim1787
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6 Jahren  ago  

Hallo Labelle, 

ich habe das unter dem o.g. Link beschriebene Anerkennungsverfahren für den Beruf des Rechtsanwaltsfachantestellten hinter mir. Die Anerkennung erfolgte als CATP. 

Eingestellt war ich immer als qualifizierter Arbeitnehmer. Ob dafür CATP oder Abitur ausschlaggebend war weiss ich nicht.

Eine Aussage darüber, ob es eine gleichwertige Ausbildung in L gibt, kann ich nicht treffen. Habe noch nie etwas davon gehört, aber das will nix heissen. 

Grüsse, 

Tim


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tim1787
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6 Jahren  ago  

Hallo Labelle, 

ich habe das unter dem o.g. Link beschriebene Anerkennungsverfahren für den Beruf des Rechtsanwaltsfachantestellten hinter mir. Die Anerkennung erfolgte als CATP. 

Eingestellt war ich immer als qualifizierter Arbeitnehmer. Ob dafür CATP oder Abitur ausschlaggebend war weiss ich nicht.

Eine Aussage darüber, ob es eine gleichwertige Ausbildung in L gibt, kann ich nicht treffen. Habe noch nie etwas davon gehört, aber das will nix heissen. 

Grüsse, 

Tim


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Maisy
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6 Jahren  ago  

Mit der beruflichen Anerkennung durch das MEN gilst du offiziell als qualifiziert, ohne nicht und der Arbeitgeber darf ich mit dem absoluten Minimum abspeisen


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info
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6 Jahren  ago  

Ich sag es mal so, wenn man sich mit Abi und Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten beim Einkommen freiwillig auf eine Stufe mit dem einfachsten Ausbildungsberuf für Menschen ohne Schulabschluss stellt, dann muss man schon sehr gerne Grenzgänger sein um das zu machen.


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tim1787
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6 Jahren  ago  

@Info

nun, das ist das, was bei dem Anerkennungsverfahren bei der Behörde rausgekommen ist. Hätte ich Einspruch einlegen sollen gegen die Entscheidung, weil meine Ausbildung  dann doch höherwertiger ist?

Sag mir dann bitte (gerne mit Quellenangaben) Bescheid damit ich (und natürlich der / die TE, scheint ja im selben Fall zu sein) prüfen können, ob die Behörde einen über's Ohr haut. 

Für Lux zählt das Abi sowieso mehr als der CATP, von daher war das in meinem Fall wurscht. Aber ja, ich stimme Dir zu, für den qualifizierten Mindestlohn als Grenzgänger in in L zu arbeiten muss man seinen Job wirklich mögen. 


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info
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6 Jahren  ago  

Das verstehst du absolut falsch, die Anerkennung des Berufsabschluss ist nicht damit zu verstehen das man dann den "Sozialen Mindestlohn für qualifizierte" annehmen muss.

Die Anerkennung eines Berufsabschluss soll Anforderungen von einer Arbeitsstelle klären und helfen das man sich in das Gehaltsgefüge einordnen kann.

Der Mindestlohn setzt eher eine absolute Grenze nach unten, damit gerade in den mit schlechter qualifizierten Beschäftigten besetzten Bereichen nach unten eine "Rote-Linie" gezogen wird.

Aber eines ist mir in 25 Jahren auch aufgefallen, die unglaublich hohe Anzahl an Grenzgänger die sich mit einem der beiden Mindestlohnmodelle abspeisen lassen und solange wie das funktioniert kann ich den AG eigentlich keinen Vorwurf machen. Jeden Tag stehen ja offensichtlich genug Leute auf um das mit sich machen zu lassen.


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tim1787
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6 Jahren  ago  

Ah, ok, dann hatte ich Dich in der Tat falsch verstanden. 

Und ja, ich gebe Dir recht, dass die Arbeitgeber das gerne ausnutzen. Mancher Grenzgänger ist einfach froh, einen besser bezahlten Job zu haben das sie da -zumindest bei der ersten Stelle- etwas naiv herangehen und sich "unter Wert" verkaufen. 

Die Einsicht kommt dann meistens erst später. 


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Labelle
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6 Jahren  ago  

Danke für Eure Antworten.

Und ja, wenn man genug zum Leben hat, dann sieht es wohl so aus, dass es genügend Dumme gibt, die für diesen Lohn in Lux arbeiten. Vielleicht hast du, Info, keine Ahnung, wie hoch der Verdienst in Deutschland in diesem Job ist. Im Vergleich dazu ist selbst der unqualifizierte Mindestlohn traumhaft. Ich wünsche dir, dass du niemals in die Situation kommst, wo du dich unter Wert verkaufen musst. Vielleicht sollte man ein bisschen demütiger durch Leben gehen und nicht alles, was unter einem steht, behandeln, als wäre es Abfall. Denn genau so kam es rüber.

 

Tim und Maisy, danke für eure hilfreichen Antworten.


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info
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6 Jahren  ago  

@Labelle

Ich habe niemanden als "Dumm" bezeichnet, aber den kostenlosen Hinweis gegeben sich über das Gehaltsgefüge kundig zu machen und das ist die Basis einer jeden Verhandlung. Im übrigen erlaubt dir deine Ausbildung ein weit größeres Beschäftigungsfeld und da gibt es sehr wohl Stellen die deutlich über dem Mindestlohn liegen.


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info
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6 Jahren  ago  

Nur damit klar ist was der Hinweis soll, oden unter dem Kapitel "Arbeit" geht es mit zwei klicks auf den Gehälterspiegel. 


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tim1787
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6 Jahren  ago  

@Labelle

Info hat schon recht, lass Dich bei dem Gehalt nicht über's Ohr hauen.

Ich kann verstehen, dass bei den Gehältern in D (@Mitleser, für die Region Trier liegt der bei EUR 1.734 als Mittelwert lt. google) der Mindestlohn hier in L traumhaft erscheint.

Verkaufe Dich aber auch nicht "unter Wert", da hat Info schon recht. Informiere Dich über die üblicherweise gezahlten Gehälter in dem  Bereich und schaue, was sie Dir bieten. Wenn Du die Sprachen sprichst (was Du ja musst, beim Anwalt geht ja das meiste sowieso auf Französisch) dann hast Du viele Möglichkeiten und bist nicht ausschliesslich auf die Kanzleien beschränkt. 

Viel Erfolg! 


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Maisy
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6 Jahren  ago  

Ja, es gibt leider zu viele die für den unqualifizierten Mindestlohn arbeiten, weil der ihnen traumhaft erscheint. Die bedenken aber nicht, dass mit dieser Masche der Arbeitsmarkt  kaputt gemacht wird.  Warum einen Einheimischen für den regulären Lohn einstellen, wenn man einen ausgebildeten und hochqualifizierten Grenzgänger für den MIndestlohn bekommen kann.

Ich will hier keine Polemik gegen Grenzgänger auslösen. Aber es sollte der gleiche Lohn für die gleiche Qualifizierung gezahlt werden.


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Vera79
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6 Jahren  ago  

@Maisy: ich misch mich hier mal als AG ein: NEIN, es sollte nicht nach "gleicher Qualifikation" bezahlt werden - sie sollte einen TEIL des Gehalts darstellen. Andere Faktoren sollten ebenfalls ausgewogen berücksichtigt werden.