an Lenamai77:
"Bekommt man in D nicht auch länger Kindergeld, wenn man ein studierendes oder in der Ausbildung befindliches Kind hat? Das ist doch dann auch ok, wieso muss man da Zuschläge erwarten? bekommt man doch aus andren Ländern auch nicht."
Du vergisst leider nur eines lenamai, es geht nicht in erster Linie um die Zuschläge, die sowieso nur noch maginal sind:
Wenn Du verheiratet bist, in Deutschland wohnst und in Lux. arbeitest während deine Ehefrau Hausfrau ist, dann hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland sondern bekommst es ganz aus Luxemburg. Somit entfällt jetzt das Kindergeld komplett wenn Dein Kind älter als 18 ist und studiert
oder in Ausbildung ist.
In Deutschland hätte in dieser Situation nämlich nur die Ehefrau und nur dann einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn Sie berufstätig wäre und dieses dann bis zum, ich glaube 25. Lebensjahr des Kindes wenn es studiert oder in Ausbildung ist. Ist die Ehefrau aber weiterhin Hausfrau, so müsste ich
ansonsten meine Stelle in Lux. aufgeben und mir einen Job in Deutschland suchen, um Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind zu bekommen welches studiert oder i. A. ist.
Außerdem werde ich bei der Einkommensteuer wie ein Luxemburger behandelt und zahle die gleichen Steuern => somit sollten einem auch die gleichen Leistungen zugestanden werden.