Sorry, aber: ...wir...per Gesetz...5 Tage mehr als in Deutschland...??? Von welcher Branche bzw. welcher Firma ist die Rede? Eigentlich ist es genau umgekehrt (Lux. 25, D 30+).
In D: Nach §3 I BUrlG steht jedem Arbeitnehmer auf Basis einer Sechs-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen zu. Für eine fünftägige Arbeitswoche gilt dementsprechend ein geregelter Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen. In der Praxis finden sich in arbeits- oder tarifvertraglichen Bestimmungen oft höhere Urlaubsansprüche; eine die gesetzlichen Vorschriften unterschreitende Anzahl an Urlaubstagen darf hingegen nicht vereinbart werden.
Sie suchen das Darlehen Ihre Aktivitäten wieder aufleben zu lassen, entweder für ein Projekt, oder Sie brauchen das Geld, um ein Haus oder ein Auto zu kaufen. Ich bin eine Person, bereit, Ihnen Darlehen von € 5.000 bis 10.5.000.000 Euro bis hin zu geben, alle Menschen in der Lage, die Bedingungen meines Angebotes erfüllen. Ich brauche nicht viele Dokumente, aber Sie müssen eine Person einfach, ehrlich zu sein. Ich bin verfügbar, um meine Kunden in maximal 72 Stunden nach Eingang Ihrer Anwendung zu erfüllen. [email protected]
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Es darf abgestimmt werden, und dies bis zum 28. Februar, jede(r) natürlich nur einmal. Hier nochmal der Link: http://chd.lu/wps/portal/public/SignerPetition Heute Stand 12 Uhr sind es schon 147 Unterschriften. Bitte nicht vergessen, den Link, den man nach Eingabe der Daten per Mail zugeschickt bekommt, zeitnah zu aktivieren, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
@Nachtfalke: es scheint gar keine Vorarbeit nötig zu sein. Klicke einfach auf "signer la petition" und gib deine Koordinaten ein (wer seine Daten nicht veröffentlicht sehen will, macht sein Kreuz noch hier: "Vous pouvez choisir de masquer ces données") . Du erhälst sofort an die von dir angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Bestätigung, nach erfolgter Bestätigung ist schon alles erledigt.
@Nachtfalke: Ob Grenzgänger oder in Lux Ansässiger: Wer eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer besitzt, ist normalerweise automatisch in dem Register eingetragen (wurde bereits mehrfach geschrieben). D.h. man braucht sich nicht extra dort anzumelden/einzutragen, vermutlich geht das auch gar nicht...
Die Petition kann man zwar auch ohne diese Nummer unterzeichnen, denn sie wird im Formular nicht abgefragt, aber im Falle einer Überprüfung der angegebenen Daten des Unterzeichners kann die Anmeldung mit dem RNPP abgeglichen werden. Falls die Prüfung ergibt dass man nicht im RNPP enthalten ist, zählt die jeweilige Stimme nicht!