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Forum / Arbeitswelt

Nach dem Nachkauf von Versicherungszeiten in Rente gehen  

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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

loht sich der Nachkauf von Versicherungszeit hier in Luxemburg?

Falls ich vielleicht ins Wartegeld falle wäre dies eine Alternative?

Hier auch eine Internetseite dazu:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/partir-retraite-achat-periodes-assurance/index.html


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multi700
Luxembourg | Luxembourg | 7 Messages

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11 Jahren  ago  

Schau doch mal, ob Du einen von den grenzüberschreitenden Renteninformationstagen findest. Da ist immer jemand von der Deutschen Rentenversicherung und der Caisse de Pension in Lux. dabei.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

ich weis das diese Infotage gibt. War dort auch schon, aber eine klare Aussage hab ich nicht erhalten.

Mir geht es halt um Erfahrungs- Werte und nicht um die nackte Zahlen.


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multi700
Luxembourg | Luxembourg | 7 Messages

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11 Jahren  ago  

Der Nachkauf von Versicherungszeiten bring nur etwas, wenn es Dir wirklich hilft (z.B. Wartezeiten zu verkürzen oder wenn Du dadurch früher in Rente gehen kannst). Deswegen mußt Du Dich fachkundig beraten lassen, sonst wirfst Du das Geld zum Fenster raus.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Setz dich mit der Rentenkasse in Verbindung und hol dir vor Ort in Luxemburg einen Beratungstermin. Die sind verpflichet dir das auseinander zu dividieren damit du eine vernünftige Entscheidung treffen kannst


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info
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11 Jahren  ago  

Der Nachkauf ist doch sehr limitiert und mich würde mal interessieren mit welcher Begründung die Zeiten nachgekauft werden sollen.


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Luxi1
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11 Jahren  ago  

Weshalb ist der Nachkauf limitiert? Würde mich allgemein mal interessieren. Bzw. ist "Nachkauf" wirklich ein rückwirkender Nachkauf? Ich hatte nur mal gehört, dass es möglich ist, sich freiweillig weiterzuversichern, sollte man mal aus Lux ausscheiden. In diesem Fall müsste man AG- und AN-Anteil auf den Mindestlohn zahlen, also 16% auf rund 2.000 Euro, also ca. 320,-/Monat. Stimmt das so?


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info
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11 Jahren  ago  

guckst du da (es geht um Nachkauf, wie oben klar beschrieben): http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/partir-retraite-achat-periodes-assurance/index.html

"Zeiträume, für die ein Nachkauf möglich ist

Der Antragsteller kann die folgenden Zeiten (sofern sie nach dem 18. Lebensjahr liegen), während der er seine Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken musste, nachkaufen:

Ehejahre; Erziehungsjahre für ein minderjähriges Kind; Pflegezeiten für die Betreuung einer als pflegebedürftig oder schwerbehindert anerkannten Person; Mitgliedschaft bei einer nicht durch bilaterale Abkommen anerkannten ausländischen Rentenversicherung oder einer Rentenversicherung einer internationalen Organisation; Beschäftigungszeitraum bei einer diplomatischen, wirtschaftlichen oder touristischen Vertretung Luxemburgs im Ausland, sofern dieser Zeitraum vor dem 1. September 2000 liegt.

Demnach kann beispielsweise eine Frau, die nach ihrer Heirat aufgehört hat zu arbeiten, um sich um ihre Familie zu kümmern, die Zeiten nachkaufen, die den Ehejahren oder den Jahren, die sie der Erziehung der Kinder gewidmet hat, entsprechen."


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Es geht bei mir darum,... wenn ich ins Wartegeld falle!


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info
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11 Jahren  ago  

Das Wartegeld ist doch nach meinem Stand der Dinge Rentenversicherungspflichtig, was möchtest du also machen?

Den Betrag aufstocken? Das wäre aber etwas ganz anderes als oben beschrieben.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo info, Das wartegeld kommt von der rentenkasse und die zahlt keine rentenbeiträge, laut persönliche auskunft vor ort.


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info
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11 Jahren  ago  

Wartegeld ist nach meinem Stand wie Arbeitlosengeld zu verstehen. Die Jahre zählen in der Rentenversicherung aber der Einzahlungsbetrag ist halt quasi Null und daraus möchtest du halt +x machen.

Von daher müsstest du danach schauen auf guichet:

"Zusatzrentenversicherung

Die Zusatzrentenversicherung ermöglicht einem Versicherten, die im Rahmen der Pflichtversicherung gezahlten Beiträge durch freiwillige Beiträge zu ergänzen.

Um in den Genuss der Zusatzversicherung zu gelangen, muss die Mitgliedschaft des Versicherten bei der Rentenpflichtversicherung mindestens 12 Monate während eines Zeitraums von 3 Jahren vor Antragstellung bestanden haben."


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info, Von Arbeitslosengeld gehen Rentenbeträge ab! Anders wie schon geschildert beim Wartegeld. Werde dein Tip heute Abend suchen.


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info
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11 Jahren  ago  

Hallo Jürgen,

evtl hilft das hier besser, bitte letzten Satz beachten: "R3.4.5 Wartegeld

Wird in Luxemburg ein Antrag auf Invaliditätspension abgelehnt, weil keine Invalidität vorliegt, aber Maßnahmen zur Erlangung eines den gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatzes angezeigt sein könnten, wird die Arbeitsverwaltung in Luxemburg in das Verfahren mit einbezogen, und es wird versucht, einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Der Versicherte bezieht dann zunächst Arbeitslosengeld (in der Regel maximal ein Jahr). Konnte bis dahin noch keine Vermittlung auf einen geeigneten Arbeitsplatz erfolgen, wird vom Rentenversicherungsträger Wartegeld (indemnités d´attente) in Höhe der luxemburgischen Invaliditätspension - berechnet nach rein nationalen Bestimmungen (ausländische Versicherungszeiten werden nicht berücksichtigt) - bis längstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Sobald ein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt wird, endet der Anspruch auf Wartegeld. Ein Kriterium für den Bezug von Wartegeld ist die (eingeschränkte) Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, wobei angebotene Arbeit zwar angenommen werden muss, jedoch eigene Bemühungen des Leistungsbeziehers nicht wie bei normalen Arbeitslosen gefordert oder überwacht werden. Der Bezug einer ausländischen Rente wegen Invalidität oder Alters steht der Verfügbarkeit entgegen. Ausnahme hiervon ist die deutsche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da bei dieser Rente noch eine eingeschränkte Verfügbarkeit gegeben ist. Die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung ist im Rahmen der gleichen Hinzuverdienstgrenzen wie bei einer luxemburgischen Invaliditätspension möglich. Die Zeit des Wartegeldbezuges wirkt wie eine Zeit des Invalidenpensionsbezugs, also als Ergänzungszeit (siehe >>(EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. r Luxemburg R3.3)). Sie wird bislang im Formular E 205 LU nicht bestätigt, ist jedoch für die Prüfung des Anspruches als Aufschubtatbestand nach Art. 9a EWGV 1408/71 zu berücksichtigen.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

und wie wirkt sich die Ergänzungszeit auf die spätere Alterrente aus?

Es wird doch dabei nichts Eingezahlt...oder seh ich das Falsch!