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Forum / Arbeitswelt

Kündigung der Luxemb. Krankenkasse CNS bei Eintritt in den Vorruhestand?  

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luxfuchs
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2 Jahren  ago  

Liebe Community,

ich habe mich dazu entschieden, im Herbst 2023 in den Vorruhestand zu gehen. Ich bin Grenzgänger mit Wohnort in D, Arbeitsplatz also in Lux. Der Rentenantrag bei der CNS ist gestellt, den genauen Renteneintritt habe ich an die CNAP vor wenigen Wochen kommuniziert.

Meine dt. Krankenkasse hat mich dieser Tage mit der Aussage überrascht, dass die Lux-Krankenkasse CNS die sogenannte „Leistungsaushilfe“ zu Beginn meines Vorruhestands beenden werde. Die Behandlungskosten könne ich dann nicht mehr über die Europäische Versichertenkarte mit der dt. Krankenkasse abrechnen. Diese bietet mir an, mich dann in D weiter zu versichern. Heißt für mich, die CNS kündigt mir also die bisherige Krankenversicherung auf Luxemburger Seite.

Ich kann mich zwar erinnern, dass sich hier im Forum Leute gemeldet haben, denen es ebenso ergangen ist (konnte die Posts allerdings mit der Suchfunktion nicht finden); trotzdem wundert mich diese Kündigung, zumal mir die Rentenkasse CNAP auf Anfrage, welche Sozialversicherungen ich im Vorruhestand weiter zu bezahlen habe, mitgeteilt hat, dass „die Bruttopension eines Versicherten, der der luxemburgischen Krankenversicherung unterliegt, mit einem Beitragsabzug von 2,80 % belastet wird“. Als solchen hab ich mich auch in Zukunft gesehen. War ich hier blauäugig?

Auch habe ich vorab mit 2 Luxemburger Steuerberatern meine ungefähre Nettorente mit allen Sozialversicherungen und der Besteuerung besprochen, und keiner von denen wies mich darauf hin, dass ich künftig die Krankenversicherung in D zu zahlen habe. Und dass die CNS nur vereinzelt Vorruheständlern ihre Leistungen aufkündigt, kann ich mir schwerlich vorstellen. Da hätte doch schon längst einer geklagt?!

Gibt es unter euch Vorruheständler, die mir eine solche Kündigung bestätigen können bzw. gibt es vielmehr auch solche unter euch, die im Vorruhestand mit dt. Wohnort weiterhin bei der CNS krankenversichert sind?

Danke im Voraus für eure wertvollen Erfahrungen.

VG

Der Luxfuchs


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Toleranter
237 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Luxfuchs,

vorab: Was verstehst du genau unter "Vorruhestand"

In Luxemburg gibt es die Alterspension ab 65 und die vorzeitige Alterspension mit 57 bzw 60 Jahren.

Der von dir geschilderte Umstand ist mir nicht bekannt.

Hängt es mitunter an weiteren Einkommen, die du bereits heute aus DE generierst ?


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luxfuchs
15 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Toleranter,

ich erlaube mir die vorzeitige Alterspension mit 57 🙂  und ich habe keine weiteren Einkommen, weder in DE noch in Lux. War auch bisher nie oft beim Arzt oder habe lange schwere Krankheitsphasen hinter mir (außer dem üblichen Männerschnupfen dann und wann 😜), hab den Krankenkassen also nie auf der Tasche gelegen. Deshalb bin ich auch so verwundert über diese Kündigung.

VG

Luxfuchs


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Maisy
167 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich vermute mal ganz einfach dass dein jetziges S1 als aktiv Angestellter auf das Datum deines Renteneintritts geschlossen wurde, da vermutlich dein Arbeitgeber dich zudiesem Datum abgemeldet hat.  Die deutsche KK weiss aber noch nicht was hinten dran kommt. Solltest du keine weiteren deutschen Einkünfte haben, wird mit deinem Renteneintritt eine neue Anmeldung beim CCSS generiert und somit ein neues S1.  Keine Panik also, alles regelt sich mit der Zeit. Bis zum Herbst ist ja noch Zeit.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Die entscheidende Frage ist... erhälst du auch die dt. Rente???

Beim Erhalt von dt.  u n d  lux. Rente, mit Wohnort Deutschland fällst du in Luxemburg aus der Krankenkasse raus. Es gilt sei 1.7.2011 das Wohnortprinzip.

d.h. beim Erhalt von zwei Renten aus D   u n d   Lux ist die deutsche Krankenversicherung für dich zuständig. Von der dt. Rente werden deine Abzüge (Steuern usw. und dt. Krankenvers. abgezogen). Von deiner lux. Rente musst du der dt. Krankenversicherung von Zeit zu Zeit dein lux. Brutto nachweisen. Von dem lux. Brutto musst du dann 11,55 % (derzeitiger Stand bei meiner KV per Dauerauftrag) an die dt. Krankenkasse zahlen.

Eine Ungerechtigkeit schon. nur wer kann gegen das EU Gesetz ankommen????

 

 

 


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Maisy
167 Messages

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2 Jahren  ago  

@Jumbo "Eine Ungerechtigkeit schon. nur wer kann gegen das EU Gesetz ankommen????"

Das hat Deutschland mit der Neuregelung 883 durchgedrèckt.  Denen ging es hauptsächlich um die Privatrenten, zusätzliche Einkuünfte aus Vermietung und Verpachtung.  Die Grenzgänger sind da ein Kollateralschaden, an die denkt in Berlin sowieso niemand


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luxfuchs
15 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Maisy und Jumbo,

lieben Dank für euer Feedback.

Ich erhalte im Herbst lediglich die Lux-Rente (auf deutscher Seite habe ich die ersten 17 Jahre meines Berufslebens malocht, erhalte daher erst mit 67 die Rente aus Deutschland - die ich aufgrund der Höhe zum gegebenen Zeitpunkt nicht ablehnen werde, da da auch ein bißchen was zusammengekommen ist).

Ich tippe stark auf Maisys Vermutung, dass mich der Steuerberater der Firma bereits in Lux. abgemeldet hat (werde hier noch nachfragen) und deshalb die dt. Krankenkasse darüber informiert wurde. An diese Möglichkeit hatte ich nicht gedacht, danke für den wertvollen Hinweis. Dann bin ich ja beruhigt, dass ich in Lux. weiterhin bis zum Erwerb der dt. Rente mit 67 krankenversichert bin - die Höhe der KV in beiden Ländern gehen ja schon deutlich auseinander und machen am netto ein bißchen was aus...


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Man muss ein neues S1 Formular bei der CNAP bestellen und bei der deutschen Krankenkasse einreichen! Das geht am einfachsten über das Kontaktformular. 

Achtung: Man hat in der Übergangszeit keine gültige Versichertenkarte! In der Regel kann man bei den deutschen Ärzten/-innen die Karte bis zum Ende des Quartals nachreichen. Das hat bei mir ohne Probleme funktioniert.

siehe auch   https://cns.public.lu/de/assure/vie-privee/pension/pension-unique.html

 


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info
3730 Messages

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2 Jahren  ago  

Was hier passiert ist doch nicht anders als bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb von Luxemburg.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Mit dem Unterschied, dass man das S1 Formular jetzt bei der CNAP bestellen muss. Beim AG Wechsel wird es automatisch versandt.


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abc123
537 Messages

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2 Jahren  ago  

habe in Deutschland noch keinen Arzt erlebt, der einen ohne gültige Karte behandelt und sich auf das nachreichen verläßt.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Wenn man die Situation schildert und höflich nachfragt, geht das schon. Hat bei mir bei meinem Zahnarzt, Hausärztin und Facharzt in Trier funktioniert. Wenn man die Vorlage versäumt, kommt im Zweifel eben die Privatrechnung hinterher. 


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info
3730 Messages

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2 Jahren  ago  

Ein Arzt muss einen Patient behandeln, egal ob mit oder ohne Karte. Sofern es sich nicht um irgend eine "Lötzinn" Behandlung handelt.


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Tuta
86 Messages

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2 Jahren  ago  

@Info

Ein Arzt muss natürlich Notfälle immer behandeln. Ohne Vorlage einer gültigen KK dürfen allerdings keine Kassenleistungen abgerechnet werden, d.h. alles als Privatrechnungen.

Wenn man bei einem Arzt bereits in Behandlung ist, sollte man  - wie MischMasch schreibt - das Problem mit dem Arzt besprechen.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Kassenleistungen werden 4 Mal im Jahr, am Ende eines Quartals abgerechnet, also gibt es da schon einen Spielraum, wenn der Arztbesuch nicht gerade am Ende des Quartals ist.

Am Besten das S1 Formular rechtzeitig bestellen, dann gibt’s vielleicht keinen Gap, wie bei mir.