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Forum / Arbeitswelt

Indexerhöhung  

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luxklaus
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13 Jahren  ago  

Hallo, weiß von euch jemand, ob man die Erhöhung auch bekommt wenn der Arbeitsvertrag jetzt erst zum 01.10.2011 beginnt?


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13 Jahren  ago  

Ich denke ja, das kann der Arbeitgeber ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen.


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uhu001
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13 Jahren  ago  

Das kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Wenn da ein Index vermerkt ist überprüfe ob es der neue oder der alte ist. Wenn es der alte ist dann bekommst du die Erhöhung, steht schon der neue drin hast du wohl Pech gehabt. LG


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luxklaus
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13 Jahren  ago  

Denken würde ich es auch, aber eventuell weiss es jemand.


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luxklaus
5 Messages

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13 Jahren  ago  

Danke Uhu 001, in meinem Vertrag ist die Indexanpassung nicht erwähnt. LG


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13 Jahren  ago  

Explizit erwähnt im Arbeitsvertrag wir eine anstehende Indexerhöhung wohl in den seltensten Fällen. Maßgebend ist, zu welchem Index Dein Gehalt im AV mit dem AG vereinbart wurde. Sollte dort eigentlich geregelt sein.

Alter Index im AV => 2,5 % Erhöhung steht Dir ab 01.10. zu! Neuer Index im AV => 2,5 % stehen Dir nicht zu, da sie schon in Deinem Gehalt eingepreist und damit abgegolten sind

:bigsmile: oder đŸ˜„


Anonymous
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13 Jahren  ago  

luxklaus: Denken würde ich es auch, aber eventuell weiss es jemand.
moin, dann frag doch jemanden der es WEISS, z.B. deinen neuen Arbeitgeber! 🙂 grüssle frohlux


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luxklaus
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13 Jahren  ago  

Danke, für die Tipps! 🙂


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Ruwertal
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13 Jahren  ago  

@Manpower

War es nicht immer so das der Index rückwirkend zum Januar des Jahres galt ? Oder Irre ich mich da gerade ? 😉


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13 Jahren  ago  

@Upsalla

Da muss ich passen, ist mir auf jeden Fall so nicht bekannt!


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PsstGeheim
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13 Jahren  ago  

@Upsala Da irrst du dich, leider. Das wäre mir auch lieber 😉


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

@luxklaus: Ich muss Dich leider enttäuschen. Mir ist das gleiche bei der letzten Anpassung passiert đŸ˜„ In deinem Vertrag wird vermutlich stehen, dass du zum 01.10.11 eingestellst und mit Gehalt x vergütet wirst. Dann wird am Tag des Vertragsbeginn (hier 01.10.11) das vereinbarte Gehalt x mit dem dann aktuellen Index (also inklusive der Erhöhung) "gekoppelt". Somit wird diese Indexerhöhung keine Auswirkungen auf dein Oktobergehalt haben. Aber der nächste Index kommt.... bestimmt... oder auch nicht... :confused: Schönes WE


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Olker
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13 Jahren  ago  

Manpower hat vollkommen recht. Im AV MUSS immer der dem Gehalt zugrunde liegende Index angegeben sein.

Also wenn da steht xxx,- € / monatlich bei Index 737,38 dann ist der neue Index ab Oktober 2011 dort bereits mit eingerechnet und das Gehalt ist genau so, wie es dort steht.

Wenn als Index dort 719,84 steht, dann ist das der Index vom 01.01.2011, d.h. dann wird der ausgewiesene Betrag ab 01.10.11 um 2,5 % erhöht.


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hdavidson
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13 Jahren  ago  

@upsala: wenn der Index ab 01.10.2011 fällig ist, kann er wohl nicht rückwirkend auf den 01.01.2011 sein. Was wäre das denn für eine Logik. Also, einfach kurz überlegen ehe du so einen Quatsch hier schreibst.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

@hdavidson::cheer::clap:

Obwohl, schön wärs schon!:swingin: