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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Gehaltsverhandlungen  

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pferd
31 Messages

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11 Jahren  ago  

Also, spätestens dann, wenn man beim neuen AG seine Steuerkarte abgibt, weiss er das alte Gehalt, weil das dort nämlich eingetragen ist. Sogar dann, wenn man eine Ersatz-Steuerkarte bei der luxb. Behörde anfordert.


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EddieIrvine79
392 Messages

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11 Jahren  ago  

Also auf meiner Steuerkarte ist meines Wissens nach kein Gehalt eingetragen!


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11 Jahren  ago  

Ist es auch nicht. Hier wird die Steuerkarte mit dem Certificate de renumeration verwechselt.....


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LuxusFux
354 Messages

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11 Jahren  ago  

... welches der neue AG aber braucht, um die Steuerlast korrekt zu berechnen, zumindest wenn man unterjährig wechselt.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Die Steuerlast ergibt sich ausschliesslich aus Steuerklasse und Einkommen - eventuell noch mit zusätzlichen Freibeträgen. Das vorherige Gehalt ist hier unerheblich, mit einer Ausnahme: wenn ein Gehalt natürlich extrem vom anderen abweicht - oder man einen exorbitanten Bonus bekommt - kann der AG bzw. dessen Fiduciare die Steuerlast im gleichen Jahr noch abmildern. Muß er / sie aber nicht.

Deshalb: den neuen AG geht das alte Gehalt nichts an!


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

wie oben schon geschrieben: Der AG braucht den Gehaltszettel nicht, darf aber fragen. Die Antwort auf diese Frage hängt ausschließlich von der Verhandlungsposition des Bewerbers ab!