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Forum / Arbeitswelt

Freiwillige Weiterversicherung  

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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe mich durch diverse Broschüren und Webpages gearbeitet, bin aber noch nicht sicher, alles zur freiwilligen Weiterversicherung in Lux. richtig verstanden zu haben. Konkretes Beispiel am Lebenslauf:

von 18 bis 26 Jahren: Gymnasiumsbesuch und Universitätsstudium in D=> diese 8 Jahre gelten zu 100% als Wartezeit für die Berechnung der 40 Jahre von 27 bis 50 Jahren: "normale", sozialversicherungspflichtige Berufsjahre als Angestellter in Lux.=> 23 Jahre Pflichtversicherungszeiten von 51 bis 60 Jahre: Freiwillige Weiterversicherung in Lux. => 9 Jahre Weiterversicherung

In der Summe ergibt das volle 40 Jahre und damit erhielte man die Rente ab 60 Jahren.

Meine Fragen: a) Ist das oben beschriebene korrekt? b) Ist eine frewillige Weiterversicherung direkt nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bis zum 60. Lebensjahr möglich, auch als in D wohnhafter, dann ehemaliger Grenzgänger, um eben schon ab dem 60. Lebensjahr die Rente zu erhalten?


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8 Jahren  ago  

Ich denke hier ist es recht gut erklärt:

Der Rentenanspruch entsteht mit der Erreichung einer festgelegten Altersgrenze:

ab dem vollendeten 65. Lebensjahr: Versicherte, die 120 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilligen Versicherung oder durch Nachkauf nachweisen, haben Anspruch auf eine Altersrente; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: wenn der Versicherte 480 Beitragsmonate (Pflicht- oder Weiterversicherung bzw. freiwillige Versicherung oder nachgekaufte Zeiten bzw. Zurechnungszeiten) nachweisen kann, darunter mindestens 10 Beitragsjahre (120 Monate) in einer Pflicht-, Weiter- oder freiwilligen Versicherung oder als nachgekaufte Zeiten hat er Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente; ab dem vollendeten 57. Lebensjahr: Versicherte, die 480 Beitragsmonate zur Pflichtversicherung nachweisen, haben Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente.

Ein Bezieher einer vorgezogenen Altersrente darf berufstätig sein, dies kann sich jedoch auf die Rentengewährung und -berechnung auswirken. Umgekehrt ist die Ausübung einer Berufstätigkeit bei gleichzeitigem Rentenbezug nach dem 65. Lebensjahr ohne Einschränkung möglich.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Finde ich nicht, dass dies gut erklärt oder meine Frage beantwortet. Das ist leider nur das Allgemeine, dass ich eben auch gelesen hatte. Es steht nichts von evtl. Wohnortabhängigkeit z.B. für die freiwillige Weiterversicherung. Der Nachkauf von Zeiten geht z.B. nur als Gebietsansässiger. Gibt es eine Begrenzung der Jahre, die man sich freiwillig weiterversichern kann? Deshalb mein konkretes Beispiel. Vielleicht weiss einer, ob die Richtigkeit des Beispiels oben eindeutig mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann?


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8 Jahren  ago  

JA, zumindest kenne ich einen der es so macht und nach Frankreich gezogen ist , aber nicht dort arbeitet


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8 Jahren  ago  

Der Nachkauf von Vericherungszeiten bezieht sich auf den Anspruchszeitraum nicht auf das Datum des Nachkaufs. Wenn zB ein Luxemburger nach Deutschland zieht und noch Nachkaufbare Zeiten aus Luxemburg hat können die auch nach dem Umzug noch gekauft werden.


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Vera79
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8 Jahren  ago  

@CaptainHook: Hast du die Kontenklärung für dein Studium gemacht? Falls nein:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/gesamt_index_node.html

Formulare sind V0100, V0410 und V0510.

Ansonsten kann ich nur die Rentenberatung für Grenzgänger bei der CNAP empfehlen, dort sind beide Länder nach meinen Erfahrungen sehr kompetent vertreten und du kannst das notfalls cross-checken lassen.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Danke für die Infos, werde ich machen! Wollte dafür max. vorbereitet sein, damit ich an alles denke und die "richtigen" Fragen stellen kann. Deshalb bin ich hier für konkrete Infos dankbar, da es entscheidend meine Lebensplanung beeinflusst. Da darf ich mir keine "Missverständnisse" erlauben.

Mich interessiert vor allem die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung, wenn man in D wohnt und nicht mehr in Lux arbeitet, dies dort aber über 10 Jahre getan hat. So wie ich es verstehe, zahlt man dabei monatlich freiwillig min. den Pensionsanteil vom Mindestlohn, wobei AN und AG-Anteil gezahlt warden muss, also 16 %. Ob dann der Staat die weitere 8 % auch drauflegt, konnte ich noch nicht klären. Das ware ja äusserst attraktiv und insbesondere kann man dann ab 60 die Rente erhalten.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Danke info, das gibt tatsächlich weitere Sicherheit! Hier wird eigentlich relativ klar geschrieben, dass das Beispiel korrekt ist. Eindeutig steht schon mal:

"Die weitergeführten und Zusatzrentenversicherungen unterliegen nicht der Voraussetzung eines Wohnsitzes in Luxemburg und Grenzgänger können demnach ebenfalls in den Genuss dieser freiwilligen Versicherungen gelangen, sofern sie eine Mitgliedschaft von 12 Monaten während eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Einreichung des Antrags auf diese freiwillige Mitgliedschaft nachweisen können."

Das ist schon mal erfreulich.


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Vera79
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8 Jahren  ago  

Da stellt sich immer noch die Frage nach dem brake even point: Pro Jahr ca. 3.800 € nachzahlen um ggfs. 2,5 % mehr Rente zu erhalten - wobei das eher weniger sein wird denn du hast ja früher vermutlich mehr als Mindestlohn verdient.


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8 Jahren  ago  

Das ist mit Verlaub Quatsch. So darf er mit 60 in Rente anstelle von 65, das bedeutet 5 Jahre Rente und da muss man nicht viel rechnen das die 38k Euro schnell drin sind.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

So ist es! Wie Info sagt, da benötigt es keinerlei schwieriger Rechnung. 5 Jahre früher Rente beziehen, selbst wenn es nur ca. 750 Euro (inzwischen meine halbe garantierte Mindestrente, da ich 20 Jahre versicherungspflichtig eingezahlt habe und es waren viele Jahre über Mindestlohn) im Monat wären schon: 750 x 12 x 5 = 45.000,- Euro und dabei ist die Steigerung der Rente durch die zusätzliche Einzahlung noch nicht mal berücksichtigt. Besser geht es (relativ) risikolos nirgends auf dem Finanzmarkt!


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8 Jahren  ago  

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/ce-quil-faut-savoir/securite-sociale/assurance-pension/pension-minimale/

Hier ein kleiner Hinweis was mindestens mit 60 rum kommt und wie sich die 10 Jahre mindestens auswirken werden. Bon Weekend.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Jeder Rentner hat Anspruch auf eine Mindestrente in Höhe von 1.726,10 € (Stand vom 1. Januar 2015) wenn der/die Versicherte während mindestens 40 Jahren versichert war. Für den Fall, dass die versicherte Person diesen Zeitraum nicht nachweisen kann aber mindestens 20 Jahre lang versichert war, wird die Mindestrente für jedes fehlende Jahr um ein Vierzigstel gekürzt. Überlebende Ehegatten haben Anspruch auf den gleichen Betrag, Waisen auf 469,09 € (Stand vom 1. Januar 2015).

Mindestrente nach 20 Jahren also aktuell: 1.726,10 / 40 * 20 = 863,05 Euro. Ich nehme an, dass ist der Betrag wenn nur mit dem Mindestbetrag eingezahlt wurde.


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8 Jahren  ago  

Die Rente liegt übrigens auf 71% der durchschnittlich erreichten Einkommen. Nur für den Fall das Sie die 20 Jahre überschlagen möchten.