Hallo zusammen,
habe mich durch diverse Broschüren und Webpages gearbeitet, bin aber noch nicht sicher, alles zur freiwilligen Weiterversicherung in Lux. richtig verstanden zu haben. Konkretes Beispiel am Lebenslauf:
von 18 bis 26 Jahren: Gymnasiumsbesuch und Universitätsstudium in D=> diese 8 Jahre gelten zu 100% als Wartezeit für die Berechnung der 40 Jahre von 27 bis 50 Jahren: "normale", sozialversicherungspflichtige Berufsjahre als Angestellter in Lux.=> 23 Jahre Pflichtversicherungszeiten von 51 bis 60 Jahre: Freiwillige Weiterversicherung in Lux. => 9 Jahre Weiterversicherung
In der Summe ergibt das volle 40 Jahre und damit erhielte man die Rente ab 60 Jahren.
Meine Fragen: a) Ist das oben beschriebene korrekt? b) Ist eine frewillige Weiterversicherung direkt nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bis zum 60. Lebensjahr möglich, auch als in D wohnhafter, dann ehemaliger Grenzgänger, um eben schon ab dem 60. Lebensjahr die Rente zu erhalten?