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Forum / Arbeitswelt

Externe Wiedereingliederung  

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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen !!!

Hätte mal Fragen zur Externen Wiedereingliederung. Hatte 2006 einen Schweren Motorradunfall. Danach kam Arbeitslosengeld und später das Wartegeld. Bin Reclassiert und habe am Freitag einen Brief bekommen wo ich mich jetzt Vorstellen soll. Dabei Handelt es sich um eine Leiharbeitfirma die knapp 100 Km weit weg ist an der Französischen Grenze. Da ich allerdings bis Heute schwere Medikamente nehmen muß dürfte ich nicht einmal Auto fahren und schon gar nicht so weit. Müßte ich dieses Angebot der Adem annehmen wenn es so weit kommen würde. Und wie Lange bekomme ich diesen Lohnausgleich eigendlich ausbezahlt da ich mit sicherheit nur denn untersten Mindestlohn bekommen würde. Oder kann ich auch dieses Angebot ablehnen ohne das mir etwas gekürzt wird. Hatte sechs Wirbel geborchen und seit dem hat schwere schmerzen im Rücken. Lange gehen, stehen ,sitzen ist eine Quall. Und das nächste was ich gerne wissen würde ist, darf die Adem mir einen Job vermitteln auf Zeitarbeit ohne Festvertrag ?? Habe auf dem Bau gearbeitet bis zum Umfall danach einen Lehrgang als Brandschutzbeauftragter gemacht der in Lux nicht anerkannt wird. Französisch null, Computer auch null ahnung. ( Ich weiß wie man ins Internet kommt ) Würde mich auf zuschrift Freuen !!


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo, was sagt den Dein Arbeitsvermittler beim ADEM dazu? Er ist doch dein Ansprechpartner vor Ort":surprised:


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Hi Juegen !!

Ja sollte man annehmen ABER !! Die neue Mitarbeiterin die da ist hat nicht wirklich Ahnung in diesem Bereich !! Bin zwar Arbeitssuchend aber auch Reclassiert. Habe Heute Morgen mal versuch ganz Oben anzurufen bei der Adminstrtion de L´Emploi. Die Madame Schmit kann man eigendlich alles Fragen und ist sehr nett. Allerdings Arbeiten die guten Leute ja fast nie bzw. erreicht man nie die gewünschten Personen. Also Erreichbarbeit null. Hat sich allerding mit diesem Job eh erledigt, da die Leihfirma wie immer französisch in Schrift und Sprache verlangt. Trotzdem stellt sich mir immer noch die Frage ob ich einen Zeitvertrag überhaubt annehmen darf. Ich glaube ich hatte da was in der Erinnerung, daß damit man einen Lohnausgleich bekommt erstens von der Adem vermittelt werden muß zweitens einen Unbefristeten Vertrag, und irgend etwas mit vier Jahren. Ich glaub ich lasse mir mal gleich im neuen Jahr einen Thermin geben und schreibe mir alle Fragen auf. Bei den ganzen Gesetzes ändererungen kommt man ja nicht mit. Wenn man nicht Nachfragt hat man Verloren.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Dem kann ich nur beipflichten und evtl. wenn Du in der Gewerkschaft bist, auch dort mal einen Termin. Und hast Du ausser dem Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin bei der ADEM nicht noch einen Ansprechpartner über dieses Reclassement? Oder steht das nicht in Deinen Unterlagen drin, was Du darfst und was nicht. Ich weiß auch, dass diese Reklassierung an bestimmte Vorschriften gebunden ist, aber im einzelnen kenne ich diese nicht.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Ausserdem mußt du dich alle 4 Wochen beim ADEM melden, Sonst werden deine Ansprüche eingestellt!?


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Richtig alle vier Wochen muß man sich Melden. Da ich jetzt doch schon länger Reclassiert bin (2008) haben sich ja auch wieder einige Gesetzte geändert nur bekommt man davon nichts weiter mit da Schriftverkehr für Klarheiten in Lux bekanntlich nicht so doole ist. Ansprechpartner die wirklich Ahnung hat ist wie schon oben beschrieben Madame Schmit. Sie ist einer von dennen die in der Kommusion sitzen ob jemand Reclassiert wird oder nicht. Sie hatte es mir auch ermöglicht eine Weiterbildung in Deutschland zu machen und dies wurde auch Finanziert. Aber wie schon gesagt Erreichbarkeit bzw. Thermin mit solchen Leuten ist doch sehr sehr schwer. Daher ladet sie mich schon von sich aus einmal im Jahr ein. In der Gewerkschaft bin ich nicht. Aber Überlege es mir schon seit längerem ob ich vieleicht eintreten soll. Weiß denn jemand welche Gewerkschaft in solchen Dingen am besten wäre. Und was kostet so etwas ?? Und schon mal Danke an Juergen und Horn für euere Zuschriften !!


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Also ich kann nur von mir sprechen, ich bin bei der OGBL und zahle hierfür EUR 17,-- / Monat. Ich glaube das richtet sich nach Einkommen. Ich bin da schon über 20 Jahre Mitglied und mein Beitrag richtete sich damals nach meinem Gehalt. Mittlerweile bin ich in Invalidenrente, habe den Beitrag aber nie ändern lassen; ich denke, soviel wird das aber auch nicht ausmachen.

Man muss die Gewerkschaften ja ein wenig unterstützen.

Mir haben sie auf jeden Fall immer geholfen und ich hatte immer einen direkten Ansprechpartner.

Wünsche Dir viel Glück; wie gesagt, mit diesem Reclassement kenne ich mich nicht aus. Ich würde aber sofort einen Termin bei dieser Madame Schmit vereinbaren, nicht, dass Du irgendeine Frist verpasst und nachher streichen sie Dir die Leistungen!


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Vielen Dank Horn für die Info !! Werde mich dann mal bei der OGBL erkundigen. Wenn ich mehr weiß werde ich es euch wissen lassen !! Vieleicht kommt jemand anderes auch mal in diese Lage und braucht Hilfe.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Du bringst mich auf auf eine Idee. Muß mich auch mal an mein Vertreter im Reclasse-Ausschuß wenden ,wegen Weiterbildung.


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Kann dir aber jetzt schon sagen es Dauert und du muß wieder zum Amtartzt. Die kosten für die Weiterbildung mußte ich vorbezahlen. etwa drei Monate nach dem Lehrgang habe ich die Kosten zurück erstattet bekommen. Bis die Anträge durch sind dauert es mal sechs Monat. So war es bei mir.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Ich hatte erst mein Amtsarztbesuch und mein Vertreter wollte sich schon lange Melden. Jetzt mach ich es halt für morgen.


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Den Du Adressen und Ansprechpartner wegen Weiterbildung brauchst mach Meldung !!


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Luigi
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen, Ich schalte mich aus aktuellem Anlass auch mal in die Diskussion ein. Hat einer von euch zufällig die Erfahrung gemacht, dass eine interne Wiedereingliederung in eine externe umgewandelt wurde? Wenn ja, könnt ihr mir sagen, aus welchem Grund? Vielen lieben Dank! Gruß Luigi


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Baseballwarrior
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12 Jahren  ago  

Hi Luigi !!

Soviel ich weiß ist, wenn man einmal Eingegliedert ist egal intern oder Extern ist keine Umwandlung möglich. Heiß das ganze Spiel wieder von vorne mit Anträge stellen und so weiter. Es sei denn die Rechtslage hätte sich seit 2008 geändert !? Bei mir kam Intern erst gar nicht in Frage ( Baugewerbe ) daher gleich externe Wiedereingliederung. Wie das Intern alles läuft klein Plan !!


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Intern oder extern ist ja erst einmal eine Frage des Noch-Könnens. Wie Baseballwarrior sagt, wenn du im Baugewerbe arbeitest, macht eine interne Wiedereingliederung normalerweise gar keinen Sinn. Aber: wenn du intern bist, gibt es eine Möglichkeit, automatisch extern zu werden: du verlierst deinen Arbeitsplatz. Dann wirst du nämlich in L arbeitslos und die ADEM muss dir einen Job suchen. Damit bist du extern. Wenn wenn die ADEM dir keinen Job findet, gibt es nach einem Jahr automatisch die Invalidenrente (oder nach zwei Jahren?). Soweit mein Kenntnisstand.