Bei Herrn B-Punkt gibt es sowieso nichts zu holen, da er ein Insolvenzverfahren am AG Trier (AZ 21 IK 37 / 99) eröffnet hatte und derzeit angeblich - nach Erteilung der Restschuldbefreiung - ohne Vermögen verfügt.
Es gibt ja hier 2 Arten von Anzeigen...einmal die zivilrechtliche Seite, sprich Einklagen von Schadenersatz, und einmal die strafrechtliche Seite, sprich seine zahlreichen Betrugsdelikte.
Aber wie sagt man so schön: wo kein Kläger, da kein Richter!
Aber "interessant", dass er seit Jahren imemr die dicksten Autos (eine Weile einen X5) fährt und ein angebliches Gehalt von 400 Euro im Monat bezieht.
Mir schuldete er aus Lohn noch 10.500 EUR brutto aus Angestelltenverhältnis, die ich aber aufgrund der Insolvenz der Firma abschreiben durfte....schlimmer wiegt aber, dass ich deswegen einen gut bezahlten Job aufgegeben hatte. Immerhin konnt eich vor der Insolvenz noch meine Fahrtkosten und Auslagen eintreiben...