@wieni: genau, du hättest vor Beantragung des ALG aktiv werden müssen und deine Steuerklasse ändern müssen. Als Grenzgänger kümmert man sich darum sehr wenig in DE und dann hat man schnell die falsche oder gar keine Entscheidung getroffen und bekommt vom Finanzamt das, was die dir "zuteilen". Du bekommst das Geld zwar steuerfrei, aber die Steuer ist ja in der Berechnung vorher schon abgezogen und daher ist es schon ein wesentlicher Unterschied, welche Steuerklasse du hast.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Mal eine andere Überlegung, die bestimmt auch schon der ein oder andere Grenzgänger hatte. Wie verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld wenn man einen Zweitwohnsitz in Lux anmeldet? Bekommt man dann nach wie vor das deutsche, oder tatsächlich das luxemburgische? Ich denke, dass die meisten der Grenzgänger Kollegen in Lux haben, bei denen sie das machen könnten. Wobei...das wird den Behörden doch sicher bekannt sein? Naja.. tut ja nix zur Sache. Rein theoretisch: lux oder d Arbeitslosengeld?