Hello, Kurze Frage: wenn man als Grenzgänger, wohnhaft in D, arbeitslos wird, bekommt man die knapp 70% Arbeitslosengeld, wie es in Lux üblich ist, oder bekommt man nur das deutsche Arbeitslosengeld? Das ganze bei einer Beschäftigung länger als 12 Monate in Lux, als deutscher Grenzgänger. LG
Es war ja schon länger in der Diskussion, dass das geändert werden soll. Also, dass auch wir Grenzgänger dann bspw. lux. Arbeitslosengeld bekommen sollen. Die Tage habe ich gehört, dass dies wohl beschlossen sei und ab dem 01.01.19 so eingesetzt werden soll. Weiss jemand was genaues darüber?
Habe natürlich schon gegoogelt. Aber da ich mit den Antworten, die ich dabei gefunden habe, nicht zufrieden bin, habe ich hier nochmal nachgefragt 😉 Entweder versteh ichs einfach nicht, oder meine Google-Rechercheskills nicht für solche Themen nicht gut genug. Auch von der schrittweisen Einführung habe ich gehört/gelesen. Nur was sie genau bedeutet, habe ich nicht ganz verstanden... Wie gesagt, deswegen mein Forumsbeitrag. Vielleicht um das ganze zu vereinfachen: Wenn ich ab Januar 2019 arbeitslos werden sollte, woher und wieviel Arbeitslosengeld bekäme ich? Immer noch das normale ALG1 aus D oder das luxemburgische bzw. einen Prozentsatz des luxemburgischen wegen der Übergangszeit?
Das ALG 1 nach deutscher Berechnungsweise aus Deutschland. Schrittweise Einführung bedeutet, das zuerst LU mit DE (die Staaten, nicht die Personen) die Zahlungen erhöhen in mehreren Schritten erfolgt dies. Erst nach Ablauf der 7 Jahre darf der dann arbeitslos werdende Grenzgänger sein Arbeitslosengeld in LU beantragen und bekommt es dann nach der LU Regelung. Bis dahin (also 2026) bleibt für den arbeitslosen Grenzgänger alles beim Alten. Du musst dich in DE arbeitslos melden, deine Bezüge dort beantragen. Berechnung erfolgt grob gesagt: LU-Brutto Minus Dt. Abzüge = DE-Netto und davon dann die 60 %, bzw. 67 % mit Kindern.
Ich habe es eigentlich so verstanden, dass die Neureglung zwar besagt dass künftig LU für Grenzgänger zahlen muss, jedoch trotzdem nach der spezifischen Reglung des Wohnlandes des jeweiligen Betroffenen und eben nicht nach lux. Gesetz.
Sprich die Höhe bleibt unverändert, lediglich muss Deutschland nicht mehr zahlen.
Lasse mich hier jedoch gern korrigieren.
Hallo, Steuerklassen können in DE frei gewählt werden 3/5, 4/4 und geändert werden (ich glaub 1x pro Jahr). Macht natürlich nur Sinn, wenn die Konstellation dazu auch passt. Das Arbeitsamt wählt die Steuerklasse für dich nicht aus, sondern das Finanzamt schlägt eine vor nach eurer Konstellation. Mit 5 zahlst du direkt mehr Steuern, muss aber in den seltensten Fällen nachbezahlen wenn der Mann kein Einkommen in DE hatte.
Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass ich das wählen konnte. Da hätte ich dann wohl aktiv Einspruch einlegen müssen? War ja sogar noch ganz brav direkt in Merzig beim Finanzamt und hab mich da erkundigt von wegen Steuererklärung :-). Da das ALG aber steuerfrei gezahlt wird (wie mir erklärt wurde) wird es "nur" zum Progressionsvorbehalt verwendet, zur Berechnung des Steuersatzes in DE: Da wir aber kein steuerpflichtiges Einkommen in DE haben, machen wir auch keine Steuererklärung.
Könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt das so händelt mit Grenzgangern die beide Lux waren/sind, denn - wie hätte ich denn ggf zu wenig gezahlte Steuern nachzahlen sollen, wenn ich kein zu versteuerndes Einkommen in DE habe? Die gehen da vielleicht auf Nummer sicher.