Hallo Allerseits, Sehe ich das richtig, dass Grenzgänger-Freelancer bei Arbeitslosigkeit ein Anrecht auf ALG1 in Deutschland haben? ( Vorausgesetzt man hat lange genug eingezahlt) In Luxembourg wird das Arbeitslosengeld ja über die Steuern (und Sozialabgaben?) finanziert und Freelancer bezahlen ja somit ein. Korrekt? Merci schon mal!
In Luxemburg gibt es keine "Freelancer" sondern lediglich fest geregelte sogenannte "Liberale Berufe" für die man eine Niederlassungsgenehmigung braucht:
Anders ist es natürlich wenn du , wie ich vermute, als Freelancer bei einem Unternehmen in L deine Dienstleistung verrechnet hast.
Kuck mal hier http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/chomage/indemnite-chomage/indemnite-chomage-frontalier/index.html Wenn du nur in Luxemburg selbstständig warst, gibt es eine Sonderregelung
Also das ALG musst du in deinem Wohnsitzland beantragen, Deutschland, und um etwas in Lux zu erhalten dafür deinen Wohnsitz nach Lux verlegen. Von Lux gibt es daher zum aktuellen Zeitpunkt 0 EUR, ABER da ist eine Diskussion im Gange das Lux das auch für die Grenzgänger in (ferner ferner) Zukunft zahlen soll.
Wegen dem ALG in D musst du dich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, auf den 1ten Blick sieht es so aus das sie dich ebenfalls als selbstständig einklassifizieren würden (= 0 EUR für dich). Aber wegen den speziellen Details das du einen Teil verrechnet bekommen hast wirst du nur Klarheit von denen bekommen ob das ggf nur als Scheinselbstständigkeit gilt und sie dich als Arbeitnehmer sehen ( = ALG aus D basierend auf deinem Lux brutto).
@Info: Kannst du diese verwirrende Aussage bitte etwas genauer formulieren und belegen?
@Grenzgaenger 2006: Sehe ich auch so, das wird wahrscheinlich auf (Schein)Selbständigkeit hinauslaufen. Das sollte mit der Arbeitsagentur geklärt werden.
Da kann man nachlesen was geplant ist und wie es aktuell ist.