Consultant schrieb:
daß ein DSL-Anschluß im Versorgungsgebiet (ähnlich einem Inhouse-LAN) entfernteren Teilnehmern mit zur Verfügung gestellt. wird. Macht vor allem mit einem Flatrate-Vertrag durchaus Sinn !!! Keine Angst vor der Verkehrsbelastung durch die Mitnutzer, die fällt nämlich viel weniger ins Gewicht als schlechthin geglaubt wird. Ein Beispiel: Satelliten Downlinks mit z.B. 2 Mbit/s Internet-Bandbreite werden in den meisten Ländern so zur Versorgung von typisch 2000 (!) ISDN-Teilnehmern skaliert.
Das Problem ist eher das du verantwortlich bist, was alle anderen über deinen DSL . Beim Provider und somit ggf auh bei der Staatsanwaltschaft ist der DSL-Anschluß über die IP Dir zuzuordnen. Ein Grund warum ich mich am schluss endschieden habe mein offenes wlan fuer den rest des DSL losen Ortes wo ich wohne wieder geschlossen habe.