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Forum / Allgemeines

zusaetzliche Berufsunfaehigkeitsrente in Deutschland  

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chsch53
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich moechte in Deutschland eine Berufsunfaehigkeits-Zusatzversicherung abschliessen. Jetzt moechte die entsprechende Versicherung wissen, wie sich die Berufsunfaehigkeitsversicherung in Luxembourg berechnet. Leider bin ich hier vollkommen unwissend. Kann mir hier in diesem sehr aufschlussreichen Forum jemand mit Informationen weiterhelfen. Wie berechnet sich eine BU-Rente und wann tritt diese in Kraft (Bedingungen). Schon einmal Danke fuer eure Unterstuetzung bei der Info-Suche.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Invalidenrente, http://www.euroluxembourg.lu/Renten.html


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18 Jahren  ago  

!? Und wo soll man da bitte klicken um info zu kriegen? Die Überschriften geben nicht allzuviel preis.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Der Antrag auf Invalidenrente sollte eigentlich im Wohnalnd gestellt werden. Die Höhe der Rente wird in Analogie zur Regel-Altersrente gerechnet. Wenn man Versicherungszeiten sowohl in D wie in L hat, muss man sich mit zweierlei Regelungen auseinandersetzen, der deutschen wie der luxemburgischen.

Eine deutschsprachige Zusammenfassung findet sich unter www.avi.lu.

Ich finde das Ausgangsproblem allerdings recht paradox. Wie kommst Du als Versicherungskunde dazu, einem deutschen Versicherungsfritzen das luxemburgische bzw. europäische Rentensystem zu erklären? Er sollte mal was für seine Berufsausbildung tun ...


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chsch53
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18 Jahren  ago  

Hallo, Die AUsgangssituation ist so, dass ich einen BU-Versicherung in D abschliessen will und die Versicherung weiss, dass ich in L arbeite (muss angegeben werden, sogar mit Gehalt wegen Versicherungssumme). Nun will aber die Versicherung neben aerztl. Attest auch eine Bestaetigung von L, dass hier keine BU gezahlt wird (es geht dabei um die Regelung, dass man sich im Zuge solcher Zusatzversicherungen nicht bereichern darf - nur max 80% (?) des Bruttoeinkommens). Die kann man aber wohl so nicht bekommen, da es in L eine Invalidenrente gibt, die sich allerdings wohl sehr kompliziert berechnet. Prinzipiell ist es richtig, dass die Versicherung sich darum kuemmern sollte. Aber wenn ich weiss wie es laeuft, kann die Versicherung mir nichts unterjubeln :-))


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist die Sache die, dass die Invalidenrente der Höhe nach abhängt von der Altersrente die zu erwarten hast bzw. hättest. Und die hängt davon ab, wieviel Du bereits bei wem eingezahlt hast bzw. einzahlen wirst, bevor Du die Rente antrittst bzw. die Invalidenrente bekommen würdest.

Also eine Rechnung mit mehreren Unbekannten, zumal wenn Du in zwei Ländern gearbeitet hast. Oder kannst Du mir sagen, wie lange Du bis Rentenantritt arbeiten wirst und wie hoch dann dein gehalt sein wird?

Und da man sowohl in D wie in L die gesetzliche Invalidität erst dann bescheinigt bekomt, wenn man schon auf dem Weg ins Grab ist, finde ich das eine Spitzfindigkeit hoch drei, eine private Versicherung daraufhin abzustellen.

Ich fürchte, dass Du Beiträge zahlen wirst, wird sicher sein. Ob Du dafür jemals eine Gegenleistung bekommen wirst, finde ich sehr ungewiss, bei den Ausschlussbedingungen. Es ist immer dumm, wenn derjenige, der letzten Endes zahlen soll, selbst darüber befindet, ob die Bedingungen dafür gegeben sind.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Vielleicht sollte man den Versicherungsfritzen nach Referenzkunden fragen, die tatsächlich (und unter welchen Voraussetzungen) eine BU-Rente zugesprichen erhalten haben. Nach Möglichkeit ehemalige Grenzgänger.


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bankerman
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18 Jahren  ago  

Was ist das denn für eine Versicherung ? Orietiert sich an der gesetzlichen Invalidenversicherung, max. 80% dürfen abgesichert sein ?

Habe gerade mal die BUZ-Bedingungen einer grossen H offentlich U eberaus K orrekten 24 stündig erreichbaren Versicherung 😉 gelesen und nix derartiges gefunden.

IMHO wäre das für mich das KO für eine solche Versicherung (ich überlege auch noch) - dann bekommst du garantiert nie was ausgezahlt.


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Da stimme ich voll zu! Als Angestellter bist du erst Invalide, wenn man dich ins Büro tragen muss und dich jemand künstlich ernährt. Wahrscheinlich stirbt man dann noch vor dem Prozessende mit der Versicherung.

Trotzdem wäre es mal interessant eine "Hausnummer" bei der Invalidenrenten aus Luxemburg zu kennen. Gibt es keine Näherungsformel à la 10 Jahre Berufstätigkeit in Lux = ca. 30 % vom letzten Gehalt oder so?

Gerade mit Kindern macht man sich natürlich schon so seine Gedanken...


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Während 1996 von 3.562 Anträgen auf Invalidenrente 368 (10,3%) abgelehnt worden sind, sind dies 2004 bei 3.634 stolze 1.811 (49,8%).

CEPS-Studie, siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1513

Entweder ist der Anteil von Simulanten im Großherzogtum rasant angestiegen.

Oder eine viel schlichtere Erklärung:

Die Ansicht der großherzoglichen Amtsärzte, was Invalidität ist, hat sich grundlegend gewandelt!


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Invalidität nach Kassenlage. 😉


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alfred99
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18 Jahren  ago  

Kann es sein, dass hier Berufsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) verwechselt wird?

Ich habe bisher Berufsunfähigkeit so verstanden, dass jemand, der zB als Bäcker gearbeitet hat und plötzlich zB eine Mehlstaub-Allergie bekommt, diesen BERUF nicht mehr ausüben kann, wohl aber auf einen anderen Beruf umgeschult werden kann und in diesem neuen Beruf weiterhin arbeiten kann (wenn auch vielleicht aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung durch nur teilweise)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dann doch eine Rente zahlen, da er ja nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann und in dem neuen Beruf eventl. finanzielle Einbußen hat, da er vielleicht nur teilzeit arbeiten kann.

Ich bin jedoch ebenfalls der Ansicht, dass es in vielen Berufen schwierig ist, Berufsunfähig zu werden, ohne nicht gleichzeitig Erwerbsunfähig zu sein.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Faktisch ist Luxmeburg wohl von der Berufsunfähigkeit auf die Erwebsunfähigkeit übergegangen. Obwohl das nicth soganz nachvollziehbar ist; denn die Gesetzesbestimmung ist ein Gummiparagraph; und wie er auszulegen ist, bestimmen die Sntsärzte oder, in letzter Instanz, der Schiedsrat der Sozialversicherung.

"Als invalide gilt der Versicherte, der infolge einer länteren Krankheit, eines Gebrechens oder infolge von Abnutzung eine Minderung der Arbeitsfähigkeit erlitten hat, die ihn daran hindert, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere Beschäftigung, welche seinen Kräften und Fähigekeiten entspricht, auszuüben." (Art. 187, Abs. 1 Sozialversicherungsordnung)

In D gibt es eine gewisse Abstufung, je nach dem, ob man mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann,

Das Wunder von Nürnberg, edito du 28/02/2005 Blinde sehen, Stumme sprechen, Lahme lernen laufen, Todkranke werden wieder erwerbsfähig. Es fehlt nur noch der Erwerb http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=809

Ich finde es jedoch als höchstens problematisch, eine private Versicherung abzuschließen, deren Bedingungen auf diesen schwankenden Sozialrechtsbestimmungen fußen. Eigentlich wählt man doch eine private Versicherung, um diesem Paragrafen-Schlamassel und der Interpretationswillkür durch Amtsärzte zu entgehen.

Wenn der private Versicherer das Argument vorschiebt, dass ein Versicherter sich druch die gesetzliche Invalidenrente bereichern könnte, so befürchte ich vielmehr im Gegenteil, dass sich der Privatversicherer mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit bereichert. Denn dass der Versicherungsfall überhaupt eintreten werde, ist nach den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren äußerst unwahrscheinlich.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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18 Jahren  ago  

du musst Mitglied werden und zuerst zahlen!!!!!!!!!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

habe eine BUZ bei der HUK24 - hat nach Stift. WT faire versicherungsbedingungen - mtl. beitrag (inkl. abzug wg überschussbeteiligung) etwa EUR 100 / EUR 1000 mtl. rente