Ich habe bei der BHW einen Bausparvertrag. Da ich mehr als 25000€ brutto verdiene, würde mir die Wohnungsbauprämie eigentlich nicht zustehen, ich verdiene das Geld jedoch in Lux. Meinen BHW Kundenberater will ich nicht fragen, nicht dass er mir noch erzählt, es lohne sich gar nich die WBP zu beantragen, obwohl sie mir zusteht. Will also im Vorfeld schon informiert sein... Vielen Dank für eure Hilfe, blaukiki79
Maßgeblich ist das "zu versteuernde Einkommen". Damit ist Dein LU Einkommen außen vor, denn das ist in D steuerfrei gem. Doppelbesteuerungseinkommen. Die Bewilligung der WBP ist auch nicht davon abhängig, wo (oder ob überhaupt) gebaut wird. Wenn Du z.B. den Vertrag 10 Jahre laufen lässt, brauchst Du überhaupt nicht zu bauen und bekommst die Prämie trotzdem. LG, Sam
Hallo Kasimir,
hab das auch schon paarmal gehört, aber nie belegen können. Auch das Finanzamt hatte sich telefonisch bzgl. Riester zu keiner schriftl. Darstellung bewegen lassen. Wie komm ich an deine Email ran? Bin sehr interessiert... Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage habe ich anstandslos bekommen...
Bei der Riesterrente sind die Pendler aber nur berechtigt, die Zuzahlungen des Staates zu bekommen, oder? Oder gibt es inzwischen eine Möglichkeit, eine deutsche Riester von der lux. Steuer abzusetzen? Es müsste doch langsam mal Produkte geben, die die Bedingungen aus beiden Ländern erfüllen (in Lux gibt es doch auch so eien Art Riester-Rente).
Wenn Dir die Bausparkasse Deinen Kontoauszug schickt, ist da normalerweise auch der Antrag auf WBP dabei. Auf meinen Anträgen stand bisher immer drauf, bis wann sie an die Bausparkasse zurückzusenden sind (denn die stellt daraufhin den eigentlichen Antrag). Der Brief wird wohl nicht teurer, wenn Du auch ältere Anträge mitschickst, also einfach mal probieren, was noch geht! Good Luck, Sam
Hallo Nina 78!
Ich beantrage bereits seit Jahren Wohnungsbauprämie und da gab es noch nie Probleme.
Wir haben sogar 2003 noch die volle Eigenheimzulage bekommen. Wir mussten damals dem Finanzamt unsere Gehaltsabrechnungen einreichen. Da wir beide kein Einkommen in Deutschland hatten wurde die Eigenheimzulage bewilligt obwohl wir deutlich über der Einkommensgrenze liegen.
So ist es auch bei der Wohnungsbauprämie. Beantrage sie doch einfach mal. Die Prämie kann man ja auch noch mind. 2 Jahre Rückwirkend beantragen.