Die Höhe des Krankengeldes („l'indemnité pécuniaire de maladie, d'accident ou de maternité“) wird grundsätzlich errechnet in Bezug auf den Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erzielen würde, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre.
Wenn Schwankungen oder der Lohn ergebnisabhängig ausgezahlt worden ist, werden Referenzperioden von 3 Monaten bzw. 12 Monaten zugrunde gelegt (sofern die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber diese Zeiträume nicht unterschreitet).
Dabei werden auch Kollektivverträge bzw. der gesetzliche Mindestlohn (ggf. umgerechnet auf eine Stunde) berücksichtigt.
Üblicher Weise geleistete Überstunden werden miteinbezogen; einmalige Prämienzahlungen hingegen nicht.
Quelle:
"Les obligations patronales en cas de maladie du salarié", www.cmo.lu
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=589