Hallo an alle Ich wollte mal fragen ob das so ok ist Mein Chef hat mir bei meiner Einstellung einen Arbeitsvertrag gegeben mit 40 stunden und verlangt jetzt eine Zusatz Vereinbarung zuunterschreiben mit 2200 Sunden im ja also in einer Woche 46,5 stunden ist sowas erlaubt in Lux oder wie oder was
INFO FLASH
Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Hallo Sebi88,
nein ist es nicht. In Luxemburg gelten im Schnitt die 40St/Woche.
Eigentlich könntest du diese Vereinbarung problemlos unterschreiben, denn sie ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde (juristische Hierarchie der Normen/Gesetze).
Generell gilt dass solche Vereinbarungen nur dann gelten wenn sie für den AN von Vorteil sind, wie zum Beispiel dass dir mehr Urlaub zusteht wie es gesetzlich vorgesehen ist.
MfG,
Grenzhopper
So pauschal "Nein" kann man aber jetzt auch nicht sagen, denn du hast uns nicht geschrieben, ob im neuen Vertrag vereinbart ist, dass diese "Überstunden" gesondert vergütet werden ?
"Überstunden können nach Wahl des Arbeitgebers in Form von Ruhezeit oder eines Lohnzuschlags vergütet werden"
Auch noch in 4 Tagen, da wird ja sogar noch die tägliche Höchstarbeitsdauer von 10h überschritten. Die ITM wird leider noch nicht einschreiten können, da die Stunden ja derzeit wohl noch nicht geleistet werden. Also sollte dein erster Schritt jetzt sein, deinem Arbeitgeber freundlich und bestimmt mitzuteilen, dass du den Änderungsvertrag nicht unterschreiben wirst, es sei denn die Mehrarbeitsstunden werden gesetzeskonform abgegolten. Und tritt, falls noch nicht geschehen, in die Gewerkschaft ein. Ich fürchte in diesem Fall, du wirst noch Rechtshilfe benötigen.
Um es hier nochmal ganz klar zu schreiben: 40 St/Wochen sind die Regel! Bei einem POT (Plan d'Organisation de Travail) kann das etwas variieren, Artikel L. 211-5 der Arbeitsgesetzbuches!
Alles andere ist nicht rechtens, auch wenn dies hier anders interpretiert wird.
Als Randbemerkung: Die ITM kann wohl einschreiten, selbst wenn die Arbeit noch nicht geleistet worden ist.
MfG,
GH