Zur Anwendung des EU-Rechts im Falle Deutschland/Frankreich siehe
Commentaires sur l'Arrêt CJCE du 21 février 2006 : Ritter-Coulais contre Finanzamt Germersheim, http://www.taxtoday.be/fr/modules/themes/themesarticle.jsp?idarticle=1144844824352_49003
Das Urteil bezieht sich auf eine bestimmte konkrete Steuersituation und ist daher nicht 100%ig übertragbar. Immerhin zeigt es, dass die Sache allgemein in Fluss geraten ist.
Der Hauptpunkt ist dabei stets, dass ein Nichtansässiger nicht mit aus der Luft gegriffenen Gründen gegenüber ansässigen Beschäftigten oder Steuerpflichtigen benachteiligt werden darf.