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Forum / Allgemeines

Steuerchat 29. Febuar 12-13 Uhr  

Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Bitte beachten: Die Steuererklärung muss für freiwillige "Abgeben" zum 31.12. des Folgejahres abgegeben werden. Sonst verfallen die Erstattungsansprüche. 2014 ist daher nicht möglich. Bevorzugt werden nach dem lux. Recht alle die, die mehr als 100.000 € verdienen. Die müssen eine Erklärung müssen und erhalten auch die Erstattung bei Verspätung. Sehr seltsames Recht, ich weiß. Wer hat, dem wird gegeben.


Anonymous
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9 Jahren  ago  

PsstGeheim Wenn die Zinsen unter 410 € liegen besteht keine Pflicht. Wenn darüber, theoretisch schon. Aber bei einem Freibetrag von 801 € entsteht auch keine Steuer, also keine Hinterziehung etc.


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Das waren ja wieder mal viele schöne Fragen.

Noch Rückfragen?


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freeman1979
35 Messages

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9 Jahren  ago  

besten Dank!


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Die Luxemburger geben ihre Steuererklärung ab, wenn es wieder kalt wird, also meist im Herbst. Das Finanzamt mahnt eine frührere Abgabe an. Grundsätzlich gilt eine praktische Frist zum 31.12.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
764 Messages

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9 Jahren  ago  

Vielen Dank, von den 401 € wusste ich nicht, wie nennt sich diese Schwelle/Freibetrag ?


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9 Jahren  ago  

PsstGeheim 410 € Es gibt noch mehrere andere Einkunftsgrenzen, die zur Abgabe verpflichten.


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Bitte beachten, wenn wir hier von "Steuerbüro" sprechen, ist das lux. Finanzamt gemeint. Oftmals irritiert die Sprache, weil es auch deutsch ist.


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

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9 Jahren  ago  

Wir kommen nunzum Ende. Vielen Dank an Steuerlux und alle Teilnehmer und bis zum nächsten mal!


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Aber es bleibt spannend. Bitte immer die 19-Tage-Grenze bedenken!

Dann sind wir soweit.

Vielen Dank für die interessanten Fragen.