logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Steuerchat 29. Febuar 12-13 Uhr  

Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ab 12 Uhr ist der Thread für Fragen offen. Viel Spaß!


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Ich bin schon mal da.


Profilbild von
Annini
35 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Laut steuerprogramm gemeinsame Steuererklärung (d) vorteilhafter. Mann Lux / Frau d In 2015 mehrere EDV Kurse absolviert. Privat Gezahlt. In welcher Steuererklärung soll diese angegeben werden. Kann man pauschal sagen in welcher dies vorteilhafter ist ?


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Herzlich willkommen zum Steuerchat auf diegrenzgaenger.lu!


Profilbild von
Britaiply
0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Guten Tag, ich habe zunächst eine sehr allgemeine Frage seit Mitte 2014 lebe ich mit meiner Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Meine Partnerin arbeitet in Deutschland und macht auch dort ihre Steuererklärung. Da wir uns letztes Jahr ein Haus gekauft haben, denke ich darüber nach zum ersten Mal eine Steuererklärung in Luxemburg zu machen. Kann ich die Darlehenszinsen vollständig in Luxemburg geltend machen oder nur zur Hälfte. Muss ich meine Partnerin mit auf der luxemburgischen Steuererklärung angeben (ihr Gehalt, etc.)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Profilbild von
JohnniePat
0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Sehr geehrte damen und herren, die konstellation ist folgende: ehepaar, beide wohnhaft in deutschland, verheiratet ab januar 2015, ehemann arbeitet in luxemburg, ehefrau arbeitet in deutschland. Ehemann (steuerklasse 1a in luxemburg) verdient netto mehr als ehefrau (steuerklasse 4 in deutschland). Brutto der ehefrau ist jedoch höher als das des ehemannes. Es besteht ein gemeinsames darlehen besteht für die selbstgenutzte immobilie. Luxemburg hat für das steuerjahr 2015 eine erinnerung zur abgabe der steuererklärung geschickt. Welche kreuzchen müssen gemacht werden bei zusätzlichen auskünfte und anträge? Wie errechnen sich die 50% der tätigkeitseinkünfte des haushalts? Geht man hier vom deutschen brutto oder vom deutschen netto aus? Das erschliesst sich mir nicht. Welche bedeutung haben in diesem zusammenhang die felder 318 und 319? Wo muss jetzt in der luxemb. Erklärung der lohn der ehefrau (sollte doch eigentlich das brutto sein) eingetragen werden (welches feld), was kann zusätzlich wo eingetragen werden (deutsche sozialversicherungsabgaben, deutsche lohnsteuer, etc.). wie sieht es mit den restlichen angaben aus? Sonderausgaben, zinsen für darlehen, sind hier die doppelten pauschbeträge anzusetzen (vorausgesetzt, die ausgaben erreichen diese)? Weiterhin habe ich von anderer seite gehört, dass es passieren kann, dass keine sonderausgaben seitens der steuerverwaltung anerkannt werden. Kann das sein? Weiterhin wurde dem ehemann ein zinszuschuss in höhe von 3.500€ gezahlt. Wie ist hier die anlage vermietung und verpachtung auszufüllen? Müsste dann doch rein rechnerich zu einkümften aus vermietung und verpachtung führen, oder? Kann man pauschal sagen, was die voraussetzungen für die steuerklasse 2 des ehemannes in luxemburg sind? Wie das ganze in deutschland zu regeln ist, wissen wir. Vielen dank für ihre hilfe! viel text...ich weiss...sorry 🙂


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo Eddy, können wir?


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Das ging ja wieder ruckizucki Der Reihe nach, ich fange oben an


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Bei Annini geht es um die Frage der Zuordnung von Werbungskosten. Diese sind in erster Linie dort anzugeben, wo sie hingehören, nicht wo es vorteilhaft ist.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Sie können in der luxemburger UND deutschen Steuererklärung angegeben werden bei der Person, die die Kosten betreffen.


Profilbild von
bwolf81
Luxemburg | 0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Müssen die verschiedenen Geburtszulagen generell versteuert - also in der Steuererklärung berücksichtigt werden?


Profilbild von
Jamesunwix
1 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo,

müssen "deutsche Kapitalerträge" (<dt. Freibetrag) in der luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden, wenn ja unter welchem Punkt?


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

In Luxemburg kann Sathan die Zinsen geltend machen. Aber nur die Hälfte, wenn sie die Zinsen teilt. ABER: Ja, die Partnerin sollte angegeben werden, denn dann profitieren Sie von der Steuerklasse 2, was viel günstiger ist. Die Zinsen werden dann aber wohl entfallen bzw. wirken sich nicht mehr aus.


Profilbild von
freeman1979
35 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

hallo, kann man das Arbeitszimmer der Ehefrau, die in D Grundschullehrern ist, in der Lux Erklärung bei Zusammenveranlagung als Werbungskosten ansetzen? Also anteilig Strom, Abschreibung, Einrichtung, Laptop, Drucker? ich arbeite vollzeit in Lux.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

zu Rexus: Bei der Betrachtung 50% meint man: Brutto-Werbungskosten Das ist also was anderes, als der NEttolohn Bei dem LUX sind dann die Werbungskosten = Fahrkosten + 540 €. Bei dem dt. Partner werden nur die 540 € angesetzt.