Das ist halt das Problem für Luxemburg. Luxemburg muss immer 3 Grenzen mitbedenken. Die Rechenarten in D, F und B sind ja auch nicht einheitlich. Das wäre schon ein gigantischer Aufwand, solcher Rechner zu erstellen. Das leistet kein Staat als kostenlose Hilfe.
Situation:
Ehepaar Er in Lux mit ca 40900 Brutto im Jahr, Steuerklasse 2
Sie selbstständig in D, mit ca 2000 Netto im monat, allerdings auch stark schwankend (Einmannbetrieb), hier jetzt die Schwierigkeit: wie soll denn da zusammen veranlagt werden? vor allem, da wir z.B. erst 2017 die Auswertung von 2015 bekommen? Was soll man da annehmen? Welche möglichkeiten ergeben sich sonst noch? Derzeit beide getrennt veranlagt.
undnu: für die Vergangenheit war das richtig. Für die Zukunft: Ja, wenn die Steuerklasse 2 gewählt wird, nein bei Steuerklasse 1. Ob 1 oder 2 hängt von den Einkünften ab. Steuererklärung abgeben heißt nicht gleichzeitig, dass man auch Geld zurück bekommt. Denn neu wird dann sein, dass es auch Nachzahlungen geben kann, wenn die dt. Einkünften im Nachhinein höher sind, als zunächst gedacht.
Ich werde jedenfalls solange die Early-bird Veranstaltungen anbieten, nächste am 13.12.2016, wie das Thema noch unklar ist. Im GEsetzgebungsverfahren gibt es schon Stellungnahmen der Handwerkskammer, CC oder der Angestelltenkammer und von Staatsrat. Die Grenzgängeränderungen werden überwiegend begrüßt, also nicht beanstandet.
Hallo Steuerlux, hier jetzt zu mir. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gegebenheiten:
Ehepaar, 1 Kind Ehemann, Steuerklasse 3, Verdienst ca. 80.000 durch Tätigkeit in D Ehefrau, Steuerklasse 1a, Verdienst ca. 30.000 durch Tätigkeit in L, Grenzgängerin
(Steuererklärung jährlich nur in D mit dem Ergebnis einer hohen Nachzahlung)
Frage:
Da ich in Steuerklasse 1a eingestuft bin (weniger als 50% des Haushaltseinkommens werden in L verdient) und schon mehr Steuern entrichte als in Klasse 2, wollte ich wissen ob sich unsere Situation mit den Steuerreformen in 2017 & 2018 verändert. Oder ob dies ausschließlich oder mehrheitlich die Arbeitnehmer in Luxemburg betrifft die in Steuerklasse 2 eingestuft sind.
Wird sich unsere Steuerlast erhöhen? Gibt es Möglichkeiten die Situation zu verbessern durch Änderung von Steuerklassen/getrennte Veranlagung usw?