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SP98 gönnt sich in Luxemburg eine Mini-Erhöhung
Hallo steuerlux,
Meine Ausgangssituation: Hochzeit in 2016. Frau arbeitet Vollzeit in DE (40 T€/a), Mann arbeitet Vollzeit in LUX (80 T€/a; Steuerklasse 2).
Meine Fragen lauten: Wie sollte man sich bei der Steuererklärung behandeln lassen: (bei aktuellem Status-Quo vor geplanter Reform) Als gebietsansässiger oder nicht-gebietsansässiger? Gemeinsam veranlagt oder getrennt? Welches Auswirkungen hat das jeweils auf absetzbare Versicherungsprämien und Bausparverträge?
Sollte man nach Inkrafttreten der geplanten Reform die gleichen Optionen wählen (gebietsansässig/nicht gebietsansässig; gemeinsam/getrennt veranlagt)?
Vielen Dank für die Hilfe!
Um die Steuerklasse 2 zu beantragen (zwecks niedrigerer Besteuerung) UND als unbeschränkt steuerpflichtiger in Luxemburg behandelt zu werden (um alle Steuervorteile geltend zu machen: Sonderausgaben, …), muss dann dennoch zukünftig weiterhin sowohl die 50%-Grenze der Einkünfte des Grenzgängers im Zusammenhang mit dem weltweiten Einkommen des Haushalts (Ehe- bzw. Lebenspartner) UND die 90%-Grenze der Tätigkeitseinkünfte des von mindestens einem der beiden Grenzgänger in Luxemburg beachtet werden?