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Forum / Allgemeines

Steuerchat 10. März 2017 12-13 Uhr  

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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

Folgende Gegebenheiten:

Ehepaar wohnhaft in D, 1 Kind

Sie Grenzgängerin L Verdienst 35.000€ /Jahr Er Angestellter in D Verdienst 85.000€/Jahr

Da weniger als 50% des Haushaltseinkommens in L erzielt werden, hat die Ehefrau Steuerklasse 1a.

Somit ändert sich doch für diese Konstellation in 2018 mit der Steuerreform nichts, da dies doch nur die Personen betrifft die in der günstigeren Steuerklasse 2 eingeteilt sind. Denn es ist doch immer die Rede davon dass die Verschlechterung nur durch die Eingruppierung in die ungünstigere Steuerklasse 1 bedingt ist.

Dies ist doch in diesem Fall nicht so, oder ändert sich auch in diesem Fall etwas? Und wenn ja wie sollte das weitere Vorgehen aussehen?

Vielen Dank im Voraus.


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8 Jahren  ago  

Ich frage nochmals, da ich hier neu im Chat bin: Ich Rente in Lux. 2.500,-- brutto, Frau Gehalt D 3.400,-- brutto Was haben wir weniger in 2018, ich habe jetzt Steuerklasse 1 a in Lux.

Danke


Anonymous
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8 Jahren  ago  

ok danke.

Werde ich denn angeschrieben vom Steueramt und wenn ich nichts unternehme erhalte ich automatisch die 1?


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8 Jahren  ago  

iammrvip: Da bei Personal an Bord von Flugzeugen die Einkünfte nur unter Progressionsvorbehalt besteuert werden, gilt dies auch für die Werbungskosten, also insbesondere die doppelte Haushaltsführung. Alles also in Anlage N-AUS. Die Werbungkosten können Sie auch in der lux. Steuererklärung ansetzen.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Jaqueline 90: das hängt davon ab, wer welche Steuerkarte hat und wie hoch das Bruttoeinkommen ist. Man kann durch geschickte Verteilung der Steuerkartenklasse, also hier 1. und 2. Karte die Steuer so beeinflussen, dass die Nachzahlung geringer ist.


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8 Jahren  ago  

Dr. Pepper1985: BEi der Kreuzkombi wird ja der Ehepartner nicht berücksichtigt - unabhängig von der Frage, ob das überhaupt was steuerlich was bringt.


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8 Jahren  ago  

Knut17: Ist in D zu versteuern, kann nicht in L versteuert werden. Je nach Höhe der Versicherungen, die gegengerechnet werden können, kommt am Ende evtl. keine Steuer raus.


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MaxPek
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8 Jahren  ago  

Hallo Steuerlux, ich mach meine deutsche Steuererklärung mit einem Steuerprogramm. Gibt es für die luxemburger Steuererklärung auch so etwas? Oder vielleicht Literatur mit Steuertipps oder Fallbeispielen. Kann sich mein Mann in unserer Eigentumswohnung anmelden und die Kreditzinsen in Luxenburg absetzen . Ich bleibe im Wohnort unseres Hauses gemeldet und setze die Renovierungskosten in Deutschland ab. Wir machen eine getrennte deutsche Einkommensteuererklärung oder hätte das "getrenntleben" für meinen Mann in Luxemburg steuerliche Nachteile?


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Haruka
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich promoviere in Luxembourg, bin also beim Staat LUX angestellt, pendle aber wöchentlich (nur via Flugzeug) heim. Es wird <50% des Haushaltseinkommens in LUX erzielt, aber 100% meines Welteinkommens. Wohnung und Reisekosten sind also komplett arbeitsbedingt. Aber wahrscheinlich ändert das nichts an der Sachlage? Somit kann man (verglichen zu deutsch-inländischen Arbeitnehmern) trotz mehrerer tausend Euro Werbungskosten nur mit einer sehr geringen Rückzahlung rechnen?


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8 Jahren  ago  

Djleggins: Es geht also um Kinder aus der 1. Beziehung? Ja, die Kosten können auch dann geltend gemacht gemacht werden. Ja, Höchstbetrag 290 € x 12 pro Kind.


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8 Jahren  ago  

amei1: Im Prinzip ist das so richtig. Von dem dt. Einkommen werden jedoch noch die RV und KV abgezogen und eine Pauschale für die Ehegattenveranlagung, rechnen Sie mal mit 4500 €.


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GeorgeBex
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8 Jahren  ago  

4500€ netto pro Jahr weniger, wenn die von IHnen genannten Beiträge abgezogen werden?


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8 Jahren  ago  

llaria: ca. 2568 € netto. Steuerklasse 2. ohne Fahrtkosten. Kindergeld und SChulanfangszulage kommen, letzte 1x jährlich im August. Wieso 2 Erklärungen? Sie arbeiten ja nur in L. Wenn Ehemann ALG bezieht eine Erklärung auch in D. Fahrtkosten sind schon auf der Steuerkarte eingetragen. Sie werden also schon monatlich berücksichtigt.


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Eddy Thor
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8 Jahren  ago  

Bitte nach 13 Uhr keine Fragen mehr stellen. Es wird wieder einen Steuer-Chat geben. Vielen Dank.


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8 Jahren  ago  

Situtation: ER ist in LUX angestellt - Ca. 40 Arbeitstage im Ausland; d.h. ~80% Gehalt versteuert in LUX / 20% versteuert in D SIE: keine Einkünfte Dadurch sind < 90% in LUX zu versteuern. Heisst dies dass man dann automatisch am 2018 in Steuerklasse 1 fällt obwohl man Alleinverdiener ist und Frau und Kinder hat?