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Forum / Allgemeines

Steuerabgaben  

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Grace85
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18 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe ab Morgen einen festen Arbeitsplatz in Luxemburg. Während der Probezeit verdiene ich den Mindestlohn 1500 €. Mit wieviel Abgaben muss ich rechnen als ledige Person ohne Kinder? Gibt es so was wie Lohnsteuer in Luxembourg?


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Averell
42 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Grace85,

schau dir mal den Gehaltsrechner auf dieser Seite an. Da kannst du dein Nettogehalt berechnen. Lohnsteuer und Sozialabgaben werden dir angezeigt.

awerel


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Grace85
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Awerel,

den habe ich natürlich schon ausprobiert. Aber mir wurde öfters gesagt, dass diese Angaben stark schwanken. Und gibts jetzt Lohnsteuer?!


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Averell
42 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo nochmal,

ja es gibt Lohnsteuern. Wie die sich genau berechnen kann ich nicht sagen. Bei mir (auch ledig ohne Kinder) stimmt die Berechnung mit dem Gehaltsrechner jedenfalls (zumindest bis auf zwei oder drei Euro). Die Lohnsteuer kann bei dir nicht sehr hoch sein. Für genaue Auskünfte würde ich einfach mal in der Personalabteilung nachfragen. Sorry, aber mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.

Awerel


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Grace85
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18 Jahren  ago  

Vielen Dank, das hat mir schon sehr weitergeholfen! Ich weiß halt nicht ob diese Lohnsteuer monatlich abgezogen wird oder halt einmal jährlich. Da muss ich mal morgen nachhören.


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bankerman
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18 Jahren  ago  

...hast du keinen Berufsabschluss, also sozusagen "ungelernt"

Denn ansonsten betrifft m.E. der soziale Mindeslohn knapp 1800,- € ?


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petee01
186 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Grace,

mit dem Lohnrechner ist schon bis auf wenige Euro genau. Steuerabzüge und Sozialabgaben werden monatlich abgezogen. Du benötigst hier wie in Deutschland eine Steuerkarte, jedoch mit weniger Steuerklassen. Für deren Beantragung brauchst dann noch eine Haushaltbescheinigung der Wohngemeinde.

HTH P.


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

die Steuertabellen von 2002, die immer noch so Gültigkeit haben, kann man für ein paar euro in Buchhandlungen hier in L kaufen.

Oder hier online die Steuer ausrechnen: https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp


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Grace85
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich bin eine gelernte Fachkraft, verdiene aber trotzdem nur 1500 Mindestlohn. Ich habe allerdings nur einen Zeitvertrag für 3 Monate. Wenn ich dann fest eingestellt werde, sollte sich das ändern?!?! Ich bin froh dass ich nach meiner Arbeitslosigkeit überhaupt einen Job habe, deshalb bin ich auch mit den 1500 zufrieden. Bin übrigens (nach Ausbildung) Berufsanfänger. Wie seht ihr das?


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bankerman
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18 Jahren  ago  

Ändern sollte sich das m.E. jetzt schon, oder gibt es eine Klausel, dass bei Zeitverträgen der Mindestlohn aus irgendwelchen Gründen unterschritten werden kann (Experten, bitte berichtigt mich dann). Ach so, mit 1500 meinst du ja brutto, oder ? Und 18 bist du doch auch mind. oder (deinem Nick nach zu urteilen)

Klar das du froh bist, etwas bekommen zu haben. Das schlimme ist ja, dass die Firma das wahrscheinlich weiß und damit ihr Spiel treibt. Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber falls die dich nicht fest einstellen, hat das System und sie holen sich eine/n Neue/n unter Mindestlohn, da bin ich mir sicher. Und falls du jetzt zur ITM oder welcher Stelle auch immer gehst um das anzuzeigen, wirst du natürlich garantiert nicht übernommen, was auch nicht in deinem Interesse liegt. Man kann zwar anonym melden, aber je nach Grösse der Firma können sie sich das an 5 Fingern abzählen, wer da angeschwärzt hat. Also bleibt dir wahrscheinlich nur, die 3 Monate abzuwarten. Solltest du danach nicht übernommen werden, würde ich den Verstoss auf jeden Fall anzeigen, auch wenn Aufwand für dich damit verbunden wäre. Sollten sie dich allerdings unter Mindestlohn übernehmen, stehst du wieder vor der Entscheidung.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Der Beschäftigungsminister ärgert und wundert sich, dass 2/3 aller neuen Stellen mit Grenzgängern besetzt werden. Man sieht, warum. Grenzgänger-Neulinge haben weniger Ahnung und lassen sich leichter über den Tisch ziehen. Und wenn man sie nicht mehr will, kann man sie leicht wieder nach Hause zurück schicken. Das Luxemburger Arbeitsrecht sieht das anders. Nur: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.


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dirkangela
954 Messages

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18 Jahren  ago  

und in den Grenzgänger-Heimatländer ist die Situation um einiges Schlechter!!!


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Grace85
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich gebe euch völlig recht. In meinem Arbeitsvertrag steht Urlaubsvertretung. Vielleicht doch ein Grund nur 1500 Brutto zu zahlen?! Und bei "Einstellung als" im Arbeitsvertrag steht nur "Mitarbeiter". Ich war lange Arbeitslos und habe es als Berufsanfänger sowieso nicht leicht in Deutschland. Und ausserdem würde ich in meinem Beruf in Deutschland weniger als 1500 oder gerade 1500 € verdienen. Und dann noch die Abzüge......


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Also der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Luxemburg. Ausnahmen gibt es nur bei Eingliederungsmaßnahmen für Schulabbrecher.

Das mit der "Urlaubsvertretung" hat eher damit zu tun, dass für die Befristung eines Arbeitsvertrages ein besonderer Grund angegeben werden muss. Sonst ist der Arbeitsvertrag automatisch unbefristet.

Streitpunkt könnte allerdings sein, on der qualifizierte oder der unqualifizierte Mindestlohn anzuwenden ist. Wäre zu klären, welche formelle Qualifikation Du mitbringts 8Facharbeiter, Gesellenbrief, ...) und was der konkrete Arbeitsplatz für Anforderungen stellt (Arbeitsplatzbeschreibung).

Dann wäre noch zu fragen, ob für Deinen Arbeitgeber nicht ein Kollektivvertrag gilt. In diesem Falle sähe die Sachlage wieder etwas anders aus. Das müsste dann eigentlich im Arbeitsvertrag drin stehen, und der AG müsste Dir diesen Kollektivvertrag auch aushändigen.

Aber: Fange erst mal die Arbeit an, halt die Ohren offen. Mit Deinem Arbeitgeber streiten kannst Du immer noch. Wenn es sein muss, auch noch hinterher, wenn Du entsprechende Belege hast. Ansonsten bleibt nur, es auf Konto "Erfahrungen gesammelt" zu verbuchen.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

im Sinne des Gesetzes betreffend den Mindestlohn:

- Der Arbeitnehmer, dessen berufliche Tätigkeit eine Ausbildung verlangt, abgeschlossen mit einem offiziellen Diplom, das vom luxemburgischen Staat anerkannt ist (z.B. CATP). - derjenige, der das Zeugnis CCM hat und wenigstens 2 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf, in dem das Zeugnis ausgestellt worden ist. - derjenige, der das Zeugnis CITP hat und wenigstens 5 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf, in dem das Zeugnis ausgestellt worden ist. - der Arbeiter ohne Zeugnis, der aber wenigstens 10 Dienstjahre nachweisen kann in den Berufen, in denen eine Qualifizierung besteht. - der Arbeitnehmer, der wenigstens 6 Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, wo ein gewisses Können verlangt wird, wo aber die Ausbildung nicht mit einem Zeugnis honoriert wird.

http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/ fi_gesetzliche_mindestlohn_01oct05.pdf