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Forum / Allgemeines

Spitzensteuersatz, Kilometerpauschale, Immobilienkredit, Kindergeld, Krisensteuer...  

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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich fasse Junckers Rede mal eben besonders für Grenzgänger zusammen:

- Halbierung der Kilometerpauschale - Kürzung des Steuervorteils bei Immobilienkrediten je nach Einkommen - Kindergeld bis 21 Jahre - Krisensteuer von 0.8 Prozent auf alle Löhne - Spitzensteuersatz von 39 Prozent

.... dies dürften wohl mit die wichtigsten Änderungen sein, die auf uns zukommen.

:whorship:


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Cally
186 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo

Ab wann wird das in Kraft treten? Ab 2011?

VG Cally


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schreiberlein
217 Messages

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14 Jahren  ago  

Wie ich das verstanden habe, sollen die Sparmaßnahmen vorerst für die Jahre 2011 und 2012 greifen.

Das Arbeitslosengeld, von dem die Grenzgänger reichlich wenig haben, bleibt bei 80 bzw. 85%. Hammer finde ich auch die Krisensteuer. Soll ich jetzt für die Unfähigkeit einiger Investmentbanker bezahlen? Oder was war nochmal der Ursprung der Krise....


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

kein kindergeld mehr für kinder von grenzgaengern über 21, dafür ein jährliches stipendium für L Kinder, und um das ganze noch besser finanzieren zu können, sollen vor allem die grenzgänger dann noch die fahrt zur arbeit grösstenteils selber zahlen (halbierung der km pausch) - schöne gerechte L welt


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Der Luxembourger Staat handelt wenigstens, bevor die Karre zu tief im Dreck steckt. Keiner wird gezwungen in Lux zu arbeiten. Wer sich als Grenzgänger diskriminiert oder schlecht behandelt fühlt, dem steht es frei sich einen Job in Deutschland zu suchen.... und NEIN, ich bin kein Luxemburger sondern auch Grenzgänger.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

statt des kindergeldes für alle, wie das EU-Recht es vorsieht, dann noch EUR 6000/Jahr i.F.e. Stipendiums und 6000/Jahr i.F.e. billigen Darlehens - davon kann jeder deutsche Student nur träumen; Fakt ist, dass die L Studenten von den GG querfinanziert werden.


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Masipulami
174 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich hab mal ne Frage zu dem Kindergeld bis 21 Jahre. Als Grenzgänger bekommt man doch Kindergeld aus Deutschland + die Differenz aus Luxemburg. In Deutschland bekommt man doch länger Kindergeld als nur bis 21 Jahre (z.B. wenn Kind noch studiert oder in Ausbildung ist). Seh ich das richtig, dass mit der neuen Regelung dann "nur" der Differenzbetrag wegfällt (also der Betrag, um den die Luxemburger das deutsche Kindergeld monatlich aufstocken)?

Und die 0,8% Krisensteuer würden dann von meinem zu versteuerndem Einkommen abgehen oder? Also nicht vom Brutto?


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14 Jahren  ago  

das differnzkindergeld fällt, weg.


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gollo25
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14 Jahren  ago  

@chicka

Hätte mal eine Frage zu Spitzensteuersatz von 39%. Was bedeutet das konkret für Grenzgänger??Alles andere hab ich denk ich verstanden.


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Pendlerheld
32 Messages

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14 Jahren  ago  

Woher kommt die Info, daß das Differenzkindergeld wegfällt ? Dazu steht im Artikel zu Junckers Rede nichts.


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EddieIrvine79
392 Messages

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14 Jahren  ago  

Pendlerheld: Woher kommt die Info, daß das Differenzkindergeld wegfällt ? Dazu steht im Artikel zu Junckers Rede nichts.
Das faellt halt ab einem Alter von 21 Jahren weg. Dann gibt's nur noch deutsches Kindergeld. Halb so wild.


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EddieIrvine79
392 Messages

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14 Jahren  ago  

gollo25: @chicka

Hätte mal eine Frage zu Spitzensteuersatz von 39%. Was bedeutet das konkret für Grenzgänger??Alles andere hab ich denk ich verstanden.

Ich glaube, soviel verdienen wir nicht, als dass dies fuer uns relevant waere...


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EotBase
36 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich hab die verschiedenen Angaben und Quellen hier im Forum mal in eine Excel-Tabelle geworfen, um ein Gefühl für das bevorstehende Ergebnis zu bekommen. Bin allerdings kein Steuerfachmann, und hoffe mich daher nicht gravierend verrechnet zu haben.

Der Spitzensteuersatz von bisher 38% gilt gemäß http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2805 (Stand 2009) ab einem zu versteuernden Einkommen von 39.885€ jährlich. Eine Erhöhung auf 39% kann meiner Meinung nach verschiedene Varianten bedeuten: 1.) Erhöhung auf 39% ab 39.885€ jährlich 2.) Einführung einer weiteren Stufe mit 39% ab 40.839€ jährlich 3.) Einführung einer weiteren Stufe mit 39% ab einem willkürlich festgelegten zu versteuernden Jahreseinkommen Wurde das genauer ausgeführt?

Bei einem angenommenen zu versteuernden Einkommen von 45.000€ bedeutet die Erhöhung auf 39% (nach Variante 2) eine höhere Steuerbelastung um etwa 40€ jährlich, bei Variante 1 kämen weitere etwa 10€ jährlich hinzu.

0,8% Krisensteuer auf alle Löhne bedeutet in dem Szenario eine Mehrbelastung von 360 EUR.

Deutlich gravierender wirkt sich die Halbierung der Kilometerpauschale aus. Halbiert sich bei hoher Fahrleistung der monatlich Freibetrag von 210 auf 105 EUR, so werden vom Bruttoeinkommen nicht mehr 45.000€, sondern 46.260 EUR versteuert. Das erhöht die Steuerschuld um weitere etwa 500€ pro Jahr.

Wenn meine Annahmen also Stimmen, dann würde der Grenzgänger mit bisher 45.000€ zu versteuerndem Einkommen also bald ca. 900€ weniger Netto im Jahr haben.

@Steuerspezis: passt das so in etwa?

Gruss, EotBase


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Sofia
62 Messages

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14 Jahren  ago  

Ohne im Detail nachgerechnet zu haben scheint mir das zu passen. Wenn man eine Gleichstellung mit Luxemburgern beantragt, kann man durch Sonderausgaben (Versicherungen, Bausparvertrag...) an der Spitze jedoch auch mehr zurückholen (39% statt 38%), ein leicht kompensatorischer Effekt.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

die gleichstellung hat aber die mitversteuerung der einnahmen aus D zur folge (ehepartner) - lohnt sich in der regel nicht. fazit bleibt, dass die GG höher belastet werden