Hallo, dann geh doch zur einer Luxemburger Gewerkschaft, die kennen sich da Bestens aus!
Ich weiss von zwei fällen,die anfang 2015 ausbezahlt wurden.daran liegt es sicherlich nicht!im übrigen ohne ein schreiben des krankenhauses.der antrag ging sofort u unproblematisch durch. Es ist sachbearbeiter-abhängig.
Hartnäckig bleiben!!!
@whoville1978:ist das schreiben,das frau palm dir ausgestellt hat,ein 1zeiler oder eine ausführliche erläuterung?
Vg
Hallo Blume,
das Schreiben vom Marienkrankenhaus war eine ausführliche Eräuterung! Vielen Dank für die Info Blume, hoffe das hilft mir weiter. Habe erneut Wiederspruch eingelegt und die Sache an das Sozialgericht in Luxembourg weitergegeben, mal schauen was da raus kommt. Halte Euch auf dem Laufenden. Falls die beiden "Fälle" helfen möchten, wäre ich sehr dankbar wenn diese mich eventuell unterstützen würden (natürlich dann durch privates Telefonat oder so nicht im Forum namentlich nennen) Danke Dir und liebe Grüsse.
Fahre nach der Arbeit ins Marienkrankenhaus und sprechen nochmal mit Frau Palm (sie hatte Urlaub) Grüße
Persönlich vorbei gehen! Da lässt sich vieles auf dem kurzen Dienstweg klären... Vor allem signalisieren, dass man nicht eher geht, bis der Sachverhalt abschließend geklärt ist. Einen Ablehnungsbescheid schicken ist für die wesentlich einfacher als jemandem etwas ins Gesicht zu sagen.
na ja, was soll das bringen? Vorgeschrieben ist nun mal die Untersuchung durch den Kinderarzt und nicht durch die Hebamme oder Gynäkologen. Wenn es anders gemacht wurde, ist es eben falsch. Man verhandelt ja auch nicht über die Zeiträume, in der die Untersuchungen stattfinden sollen. Aber was gar nicht geht, ist eine Willkür durch entsprechende Sachbearbeiter.
Hallo, es kommt auch auf die Formulierung der Klink an. Hatte ähnliches Problem bei meiner Reha, als diese Verlängert wurde und keiner eine Krankmeldung schreiben wollt. Da hat der Chefarzt persönlich eine Bescheinigung ausgestellt, daß ein Reha-Behandlung in Deutschland gleichbedeuten ist wie eine Arbeitsunfähigkeit.
Hallo. Wie ist den jetzt der Stand der dinge? Wir haben nach unserem Widerspruch vom Sept. 2015 jetzt ein Ablehnungsbescheid bekommen. 🙁 Was nun? Wir haben privat Rechtsschutz, leider gilt Diese aber im Ausland nur für Zivilgerichte. Laut dem Schreiben müssen wir beim Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Sozialgericht) in Rekurs einreichen. Hat da jemand schon was eingereicht und wie geht man da am besten vor? Macht es überhaupt Sinn? Fakt ist, dass wir damals nicht darüber informiert worden sind, dass wir einen Stempel und eine Unterschrift eines Kinderarztes brauchen.
In den Unterlagen von der Kasse stehen folgende Voraussetzungen um das Geld zu bekommen: ... es sind innerhalb der festgesetzten Fristen sechs ärztliche Untersuchungen zu machen und diese nachzuweisen...
Mehr steht da dazu nicht. Woher soll man wissen, dass die ersten zwei Untersuchungen von einem Kinderarzt ausgeführt werden müssen??
Keine Ahnung seit welchem Zeitpunkt dies so hier erklärt wurde:
Zitat Das Kind muss innerhalb der auf dem Antragsformular angegebenen Fristen an 6 medizinischen und davon 2 perinatalen Untersuchungen durch einen Kinderarzt teilgenommen haben. Zitatende Quelle: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-naissance/index.html