Hallo,
ich habe im Mai meinen Lohnsteuerjahresausgleich in Luxembourg (Grenzgänger) eingereicht und dies für vier Jahre rückwirkend. Hat jemand hier Erfahrungen wielange es dauert bis ich einen Becheid bzw. eine Rückzahlung erhalte?
Das ist eine vorschnelle Verallgemeinerung, gegen die ich Protest einlegen muss.
Nichts gegen stilles Glück in einer ökologischen Nische ... aber der Fiskus zieht ja schon ab, bevor der Beschäftigte sein Geld bekommen hat. Und dabei macht er allerhand Unterstellungen, die nicht immer "an der rei" sind. Zum Beispiel: 1) dass der beschäftigte das ganze Steuerjahr über immer adsselbe verdient; 2) bei Ehegatten setzt die Anwnedung des Splittingtarifs schlciht und ergreifend voraus, dass eine gemeinsame Steuererklärung stattfindet.
Splitting heißt:(Mann + Frau ) geteilt durch 2. Auf das Resultat wird die Steuertabelle angewandt.
Si les deux époux réalisent des revenus professionnels imposables au Grand-Duché, l'octroi de la classe d'impôt 2 entraîne leur imposition collective.
http://www.impotsdirects.public.lu/az/c/class_nonresid/index.html
Wenn beide Ehegatten in L zu versteuernde berufliche Einkünfte erzielen, zieht die Zuerkennung der Steuerklasse 2 die gemeinsame Veranlagung nach sich.
Hallo, scheinbar bin ich mit meiner Frage auf reges Interesse gestoßen. Also es ist schon so das mein Einkommen versteuert wird,ergo ich die *ungünstigere *Steuerklasse habe und mein Mann fast keine Steuern bezahlt obwohl wir ziemlich gleich verdienen.Müssen wir auch dann eine Steuererklärung abgeben...Und wenn ja kann ich als nicht-ansässige/r dann auch Auslagen und wenn ja welche geltend machen? Im Personalbüro meiner Firma ist man sogar der Meinung,dass ich bei meinen Abgaben Steuern zurück erstattet bekäme..... Gibt es eine Beratungsstelle an die man sich wenden kann?
Hallo Katussa, vielleicht ist bei dir im Betrieb jemand Mitglied bei der Aleba, die veranstalten jedes Frühjahr ein Seminar zum Thema Steuer, da gibt es sehr gute Seminarunterlagen auf deutsch. Bei dem Grenzgängerberatungstag in Trier, der i.d.R. Anfang November stattfindet, ist soweit ich weiß auch das lux. Finanzamt dabei. Vielleicht haben die eine Ausfüllhilfe. Gruß Thestral
Hallo Katussa und auch dirkangela,
an eurer Stelle würde ich das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen und bald eine entsprechende Erklärung machen. Die Erklärung ist Pflicht, sobald beide Ehepartner in Luxemburg arbeiten. In meinem Bekanntenkreis sind durch die Steuerverwaltung bei 2 Paaren die Erklärungen für rückwirkend 3 Jahre angefordert worden. Es können in diesem Fall empfindliche Nachzahlungen auf einen zukommen!! Dann kann man nur hoffen, dass man noch genug Dinge zum Absetzen hat (mit den entsprechenden Belegen). Ich möchte hier keine Angst verbreiten, habe jedoch schon einige Eklärungen gemacht und schaffe es gerade so um eine Nachzahlung herumzukommen. Aber auch nur, weil ich das maximale des Absetzbaren ausreize. 🙂
Ich möchte dem voll zustimmen! Wobei das Hauptproblem darin liegt, dass sich der Steuerpflichtige zu wenig darum kümmert, entsprechende Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben zu sammeln, solange es Zeit dafür ist.
Ob es zu Nachzahlungen kommt, hängt eben vom "zu versteuernden Einkommen" ab. Und wer keine ausreichenden Belege hat, kann das "revenu imposable" nicht mindern.
Hallo,
kann ich nun auch als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland meine Immobilienzinsen und eventuell auch Zinsen von Verbraucherkrediten absetzen ??? Bei uns ist die Situation nämlich die selbige, beide arbeiten in Luxemburg, verheiratet und Wohnort ist Deutschland.
Gruss
om2