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Forum / Allgemeines

Lohnsteuerjahresausgleich (Wartezeit)  

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sno0f
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe im Mai meinen Lohnsteuerjahresausgleich in Luxembourg (Grenzgänger) eingereicht und dies für vier Jahre rückwirkend. Hat jemand hier Erfahrungen wielange es dauert bis ich einen Becheid bzw. eine Rückzahlung erhalte?


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

ich hatte zwischen 3 Monate und 13 Monaten schon alles zu bieten und das bei Erklärung für nur 1 Jahr


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Katussa
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17 Jahren  ago  

Hallo....

Lohnt es sich denn überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen wenn beide Ehepartner in Luxembourg arbeiten???( aber in Deutschland wohnen)


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn beide Ehepartner in L arbeiten, hat der eine die Hauptsteuerkarte, der andere die Nebensteuerkarte. Sie werden gemeinsam veranlagt. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist Pflicht. Abgabetermin 31. März des darauffolgenden Jahres.


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

glücklich sind nur die, die der luxemburger Fiskus übersieht


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Das ist eine vorschnelle Verallgemeinerung, gegen die ich Protest einlegen muss.

Nichts gegen stilles Glück in einer ökologischen Nische ... aber der Fiskus zieht ja schon ab, bevor der Beschäftigte sein Geld bekommen hat. Und dabei macht er allerhand Unterstellungen, die nicht immer "an der rei" sind. Zum Beispiel: 1) dass der beschäftigte das ganze Steuerjahr über immer adsselbe verdient; 2) bei Ehegatten setzt die Anwnedung des Splittingtarifs schlciht und ergreifend voraus, dass eine gemeinsame Steuererklärung stattfindet.

Splitting heißt:(Mann + Frau ) geteilt durch 2. Auf das Resultat wird die Steuertabelle angewandt.


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

und warum gibt es dann noch immer paare in meinem Bekanntenkreis, die seit JAHREN keine Erklärung in L machen(müssen) ?!?!?

Das meinte ich


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das sehe ich nur zwei Möglichkeiten: 1. das Steuerbüro ist zu blöd oder 2. zu schlau.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Si les deux époux réalisent des revenus professionnels imposables au Grand-Duché, l'octroi de la classe d'impôt 2 entraîne leur imposition collective.

http://www.impotsdirects.public.lu/az/c/class_nonresid/index.html

Wenn beide Ehegatten in L zu versteuernde berufliche Einkünfte erzielen, zieht die Zuerkennung der Steuerklasse 2 die gemeinsame Veranlagung nach sich.


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Katussa
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17 Jahren  ago  

Hallo, scheinbar bin ich mit meiner Frage auf reges Interesse gestoßen. Also es ist schon so das mein Einkommen versteuert wird,ergo ich die *ungünstigere *Steuerklasse habe und mein Mann fast keine Steuern bezahlt obwohl wir ziemlich gleich verdienen.Müssen wir auch dann eine Steuererklärung abgeben...Und wenn ja kann ich als nicht-ansässige/r dann auch Auslagen und wenn ja welche geltend machen? Im Personalbüro meiner Firma ist man sogar der Meinung,dass ich bei meinen Abgaben Steuern zurück erstattet bekäme..... Gibt es eine Beratungsstelle an die man sich wenden kann?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Katussa, vielleicht ist bei dir im Betrieb jemand Mitglied bei der Aleba, die veranstalten jedes Frühjahr ein Seminar zum Thema Steuer, da gibt es sehr gute Seminarunterlagen auf deutsch. Bei dem Grenzgängerberatungstag in Trier, der i.d.R. Anfang November stattfindet, ist soweit ich weiß auch das lux. Finanzamt dabei. Vielleicht haben die eine Ausfüllhilfe. Gruß Thestral


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Mac
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17 Jahren  ago  

Hallo Katussa und auch dirkangela,

an eurer Stelle würde ich das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen und bald eine entsprechende Erklärung machen. Die Erklärung ist Pflicht, sobald beide Ehepartner in Luxemburg arbeiten. In meinem Bekanntenkreis sind durch die Steuerverwaltung bei 2 Paaren die Erklärungen für rückwirkend 3 Jahre angefordert worden. Es können in diesem Fall empfindliche Nachzahlungen auf einen zukommen!! Dann kann man nur hoffen, dass man noch genug Dinge zum Absetzen hat (mit den entsprechenden Belegen). Ich möchte hier keine Angst verbreiten, habe jedoch schon einige Eklärungen gemacht und schaffe es gerade so um eine Nachzahlung herumzukommen. Aber auch nur, weil ich das maximale des Absetzbaren ausreize. 🙂


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich möchte dem voll zustimmen! Wobei das Hauptproblem darin liegt, dass sich der Steuerpflichtige zu wenig darum kümmert, entsprechende Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben zu sammeln, solange es Zeit dafür ist.

Ob es zu Nachzahlungen kommt, hängt eben vom "zu versteuernden Einkommen" ab. Und wer keine ausreichenden Belege hat, kann das "revenu imposable" nicht mindern.


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

hallo MAC

bei mir trifft das ja nicht zu, und meinen Bekannten hab ich auch denselben Tipp gegeben wie du.


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om2
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17 Jahren  ago  

Hallo,

kann ich nun auch als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland meine Immobilienzinsen und eventuell auch Zinsen von Verbraucherkrediten absetzen ??? Bei uns ist die Situation nämlich die selbige, beide arbeiten in Luxemburg, verheiratet und Wohnort ist Deutschland.

Gruss

om2