Man muss nur wissen wo die Grenzen sind 😉 Für die Autobahn gillt: 131-155 = 50 € (also noch zu ertragen) 156-195 = 149 € + 2 Punkte (also schon schmerzhaft) >195 = délit de grande vitesse, Fahrverbot, saftige Geldstrafe und 4 Punkte (definitiv nicht zu empfehlen) Bei Niederschlag entsprechend weniger !!! Daher fahre ich prinzipiell Tacho 150, also real etwas weniger, damit bewegt man sich auf der sicheren Seite...
Was heisst hier "permanent", ich habe geschrieben "prinzipiell" im Sinn von wenn es geht... Ich habe auch keinen Hubschrauber mit dem ich "über" den Verkehr fliegen kann und auch keinen Beamer, der mir erlaubt "durch" ein vor mir fahrendes Auto zu fahren... Davon abgesehn ist Tacho 150 real etwas über 140, also ich weiss nicht wie du fährst aber als rasen würd ich das nicht bezeichnen und schon gar nicht wenn ich über den Grenzübergang fahre auf der Brücke mit Tacho 120 (bei 100) und danach mit 90 (bei 70) werde ich von Horden von Kleinlastern überholt, die trotz Begrenzung auf 70 mit mindestens 140 über die Grenze fegen... Übrigens... ich nehm eh zu 95 % den Bus 118 ! Was ich nur sagen wollte: Bei freier Bahn fahre ich Tacho 150...
Oh weh, da habe ich ja was losgetreten... die Themen 'Blinken mag ich nicht' und 'ich fahre gerne links und bin dabei noch asozial' sind aber andere Schuhe als das LKW-Thema. Ich schließe mich hier dem Schreiber an, der das Überholverbot von anderen Autobahnen kennt. Und es ist wirklich so: neulich hat ein LKW einen anderen von Abfahrt Kirchberg bis fast Abfahrt Munsbach überholt. Die Schlange dahinter war gigantisch, die Wut der Autofahrer wohl auch. Und der Spruch mit der Leberwurst per email besagt ja nur, daß niemand die Chance nutzt, auch mal was mit der Bahn zu verschicken. Also nochmal:
Wo kann man eine Forderung stellen nach begrenztem Überholverbot? Welche Behörde ist dafür zuständig? Und wie könnte man so etwas anpacken?
Das hängt davon ab, ob es generell gelten soll... Wenn also in den "Code de la Route" stehen kommen soll "Überholen ist für LKW auf der Autobahn verboten" (auch zeitweise), ist das Transportministerium zuständig. Soll das Verbot aber nur für gewisse Streckenabschnitte gelten (Frage der Beschilderung) ist die "Administration des Ponts et Chaussées" zuständig, demnach auch indirekt das "Ministère des Travaux Publics" als zuständiges Ministerium... PS: Es lag mir fern mit meinen Beiträgen zu polemisieren (nach dem Motto: tiefer, breiter, schneller), ich wollte nur Fakten mitteilen...
administration ponts et chaussees: http://www.pch.public.lu/
die haben gerade einen neuen direktor bekommen, der zukunfstweisende strutkuren schaffen moechte (siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=949), vielleicht ist dies eine genau passende situation fuer eine anfrage bzgl. eines begrenzten ueberholverbots
Man sollte endlich mal die Motorradfahrer bestrafen, die Tag für Tag durch ihre Raserei zwischen zwei Fahrbahnen (was definitiv nicht erlaubt ist - nicht mal die Polizei macht das bei einem Einsatz) die Menschen in Angst und Schrecken versetzen und Unfälle nur so herausfordern!!!
@ pelsi: Interessante Einstellung! :o( Natürlich sollte man nicht ständig die linke Spur blockieren, aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt es schon einzuhalten, siehe gestern Morgen schwerer Unfall auf der A 13, bei dem ein Freund ums Leben gekommen ist. Ursache war - wen wundert's - sinnlose Raserei.
@ teufel: Lass ihn doch fahren, wenn man einmal richtig geblecht hat und eine Weile ohne Führerschein leben muss, ist man schnell geheilt und überlegt mal, ob man weiter sinnlos durch die Gegend fährt und andere Verkehrsteilnehmer in Todesgefahr bringt - nichts anderes steckt nämlich dahinter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!