Weder flasch noch falsch.
Jeder, der in Luxemburg beschäftigt ist (und selbst Selbständige), werden bei der Sozialversicherung in Luxmeburg Pflichtmitglied (Anmeldung www.ccss.lu; bei unselbständig beschäftigten macht das der Arbeitgeber).
Das andere betrifft die Frage, wei die Sachlesitungen, die im Wohnland (also D) bezogen werden, bei der Lxumeburger Kasse abgerechnet werden. Direkt durch Einreichung der bezahlten Rechnungen; oder vermittels einer ausgewählten dt. Krankenkasse.
Im Regelfall klappt das sogar.