So ich habe mich dann auch mal kundig gemacht u. sowohl bei der Dt. Rentenversicherung als auch bei diesem Ministerium für Arbeit u. Soziales nachgefragt; beide Stellen haben mir bestäigt, das mit den Krankenkassenbeiträgen auf ausländische Renten ab 01.07.11 wohl schon beschlossene Sache ist, d.h. das Gesetz wurde bereits verabschiedet. Das bedeutet im Klartext für jeden - und egal aus welchen Gründen, ob Krankheit oder Alter - ab 01.07.11 der eine Rente sowohl aus D als auch Lux. bezieht, auf die ausländ. Rente nochmals 8,2 % abgezogen bekommt! Es ist einfach nur zum k....!!! Ach ja, man hat mir gesagt, ich sollte doch etwas sozialer denken u. die unterstützen, die weniger haben, als ich selbst u. damit etwas für die "Gemeinschaft" tun. Ich habe dann gefragt, ob die "Gemeinschaft" auch meine privaten sehr kostspieligen Therapien, Medikamente etc. zahlt u. mir die finanziellen Einbussen, die ich durch nicht mehr Ausüben meines Berufes habe, ersetzt - was glaubt ihr, was darauf kam - das ganz grosse SCHWEIGEN!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
@horn
Kann deinen Ärger nachvollziehen ...:-( Du: Aber eins verstehe ich nicht ganz. Du schreibst, dass zusätzlich auf die LuxRente nun 8,2 % abgezogen werden. Dann wird aber doch von LuxSeite KEIN Krankenkassenbeitrag mehr einbehalten oder ? Daher komme ich nicht auf die 8,2% ? Als Angestellter zahlt in Lux der Arbeitnehmer knapp 3%, der Staat 3% und der Arbeitgeber 3 %, macht knapp 9 %. In DE zahlt der AN 8,2 und der Arbeitgeber nochmal 8,2 %, also 16,4 %(+/-je nach Kasse natürlich). Der Arbeitgeberanteil wird dann bei Rente vom Staat übernommen. Hinzu kommt noch Pflegevers.Beitrag. Daher meine Frage: Von der LuxRente wird doch auch bereits heute der Anteil von 3 % einbehalten oder ? Diese 3 % fallen dann doch weg und werden durch die 8,2% ersetzt. Daher ist der Mehrbeitrag nicht 8,2 sondern 8,2-3= ca. 5,2 % oder ? Schlimm genug aber immer noch besser als 8,2% ? Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich kann Dir nur sagen, dass man mir seitens D die 8.2 % genannt hat, halt hälftig KK-Beiträge u. noch den Solizuschlag. Ich gehe davon aus, dass Lux. dann nichts mehr abzieht. Für die, die Rente aus beiden Staaten erhalten, war es bisher so, dass nur KK Beiträge auf den dt. Teil der Rente angefallen ist; die Lux. haben nichts abgezogen! Und darüber haben sich wohl zuviele aufgeregt! Was mich aufregt, ist ja nicht die Tatsache, dass wir KK-Beiträge zahlen müssen, sondern dass keinerlei Unterschied gemacht wird, aus welchen Gründen man die Rente erhält. Ich will nicht behaupten, dass ich eine Mini-Rente seitens Lux. erhalte, aber ich habe immerhin EUR 1.500,-- netto jetzt schon im Monat weniger als ich vorher verdient habe u. dazu kommen dann jetzt ab Juli noch die 8.2 % weniger plus Steuervorauszahlungen, da die Lux. Rente ja auch noch in Deutschland versteuert werden muss, macht alles in allem bei mir insgesamt EUR 300,-- weniger u. wie gesagt, ich bleibe auf meinen Kosten wegen Therapien, Medikamente etc. sitzen, da sich meine dt. Krankenkasse weigert, diese zu übernehmen!:devil:
Das ist alles natürlich nicht positiv für dich und alle anderen (mich eingeschlossen) Wurde wirklich auf die luxemburgische Rente keine Krankenkassenbeiträge einbehalten ? Dann haben sich die LuxRentner ja wirklich freuen können ... Das dies nicht korrekt war sehe ich ja ein, aber das nun die deutschen Beiträge herangezogen werden ist schon mehr als eine Diskussion Wert. Scheint aber wie du schreibst alles schon beschlossen zu sein.
Weiß da jetzt jemand etwas Neues? Dafür, dass das ganze ab 01.07.11 so sein soll, verhalten sich die Behörden aber ziemlich ruhig. Also ich habe noch kein Schreiben seitens der Rentenkasse Lux. oder sonst irgend einer Stelle erhalten. Meine dt. Krankenkasse hüllt sich auch in Schweigen - ja, haben wir von gehört, aber keiner weiss was genaues. Toll u. am Ende vom Monat bekommt man einfach stillschweigend die 8.2 % abgezogen und das war es dann!:cry::cry::cry:
Nachdem zu diesem Thema Stillschweigen herrscht und ich seit 3 Tagen Post von der BEK zwecks Nachforderungen bekommen habe, rege ich dieses Thema nochmals an:
Als Grenzgänger habe ich vor ca. 40 Jahre in Luxemburg 4 Jahre gearbeitet und erhalte heute von der Luxemburger-Pensionskasse eine kleine Rente. Vor einer Woche erhalte ich von der Barmer_Ersatzkasse eine Zahlungsaufforderung rückwirkend zum 1.Juli 2011. Meine Frage hierzu: Ist dieses Gesetz denn bereits vom deutschen Bundestag verabschiedet worden und wenn ab 1.Juli 2011 oder ab welchem Datum. 2. Frage: ist es der deutschen Krankenkasse (hier BEK) erlaubt hier eine 10 monatige Rückforderung zu stellen?
Vielen Dank für eine sachkundige Rückantwort.
diepre 19.3.2012
Ja ist es wohl, ich und einige andere mussten auch nachzahlen. Und nach Rücksprache mit meiner KK werden alle Lux. Rentner im Laufe der nächsten Zeit angeschrieben, es wird wohl ein neues Auskunftsverfahren geben, wodurch es den dt. Kk dann möglich ist, auf alle Lux. Rentner zuzugreifen. Das Gesetz wurde verabschiedet, es gibt hier auch noch zahlreiche andere Threads dazu. D.h. Du musst rückwirkend zahlen ab 01.07. - kannst Ratenzahlung vereinbaren, diese werden aber verzinst. Kläre das am besten mit Deiner KK.
Na ja, meine BEK hat mir auf meinen Widerspruch geantwortet und mir mitgeteilt, das das Gesetzgebungsverfahren ja längst abgeschlossen ist und mich wiederum zur Zahlung aufgefordert, incl. 8monatiger Rückberechnung. Nun hänge ich wieder in der Luft, was tun anerkennen heißt zahlen oder hat jemand konkrete Vorschläge? Es sind doch soviel Betroffene zahlen die alle stillschweigend?
Klar ist das eine Sauerei, vor allem weil man nicht definitiv von seiner Krankenkasse informiert wird oder wurde. Das ärgert mich auch masslos, dass man auf sie zugehen muss und dann als Dankeschön dazu verdonnert wird, rückwirkend zu zahlen. Nur, was willst Du denn tun? Du kannst natürlich gegen die KK klagen, aber ich glaube kaum, dass wir eine Chance haben, da etwas zu erreichen. Meine KK hat mir auch mitgeteilt, dass das Gesetz beschlossen ist und fertig. Bitte zahlen Sie bis zack zack zack. Ich wäre auch froh, es käme jemand und würde sagen, das ganze ist nicht rechtens, vor allem die rückwirkende Forderung nicht, aber ich habe weder das Geld für einen Anwalt noch die Nerven, mich mit meiner KK auseinander zu setzen.
Hallo zusammen,
also meines Wissens betrifft es nur die, die aus Deutschland eine gesetztliche Rente beziehen (siehe auch Mail die hier eingestellt wurde), d. h. weiter, aber das muss jeder für sich selbst rechnen, ob man nicht den deutschen Rentenanspruch verfallen lässt. Bitte korrigiert mich, aber meines Wissens ist es doch so mittlerweile, dass egal in welchem Land ich lebe und ich erhalte aus einem anderen Land Rente, ich in dem Land auf diese Rente Sozialabgaben zahlen muss, oder? Das würde nämlich bedeuten, dass ein auswandern nach Lux zwar möglich ist, aber dann müsste ich in Lux auf meine deutsche Rente Beiträge zahlen.
Gruß