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Forum / Allgemeines

Kindergeld bei Scheidung  

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Grobi
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich muss eine Frage stellen die bestimmt schon mehrfach hier behandelt wurde. Ich, AN in Lux, habe während der Zeit der Ehe das vollständige Kindergeld erhalten. Jetzt nach der Scheidung kam ich nicht dazu, auch magels der notwendigen Sprachkenntnisse, mich in die entsprechenden Vorschriften einzulesen. Folgende Situation: Ich zahle an meine Ex Unterhalt, Kinderunterhalt und das Kindergeld das ich von Lux bekomme. Wie geht es aber jetzt weiter? Muß meine Ex, die keinen sozialversicherungspflichtigen Job in Dtl. hat jetzt einen Kindergeldantrag in Dtl. stellen? Gibt es die Möglichkeit dass sie der Luxemburger Kindergeldbehörde mitteilt, dass ich weiterhin das Kindergeld ausgezahlt bekommen soll? Bitte helft mir weiter

Danke


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Soweit ich weiß bekommt der der die Kids erzieht das Geld direkt. Ihr müsst die Änderung Eurer Verhältnisse bekannt geben. Dann muss in D beantragt werden - wird dann abgelehnt und mit dieser Ablehnung wird dann in Lux beantragt. Das Geld bekommt dann Deine Frau direkt. Und Du kannst den Unterhalt für Ex und Kids mit bis zu ca. 600 Euro oder so als Freibetrag eintragen lassen, da habt Ihr auch beide was von weil Du mehr netto raus hast.


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Manni
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17 Jahren  ago  

Kindergeld aus L erhält derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben, da lässt sich die Kindergeldkasse nicht von abbringen. Da nach deutschem Recht das KG (normalerweise) jedem zur Hälfte zusteht, kannst Du diese Hälfte beim Kindesunterhalt abziehen (bei volljährigen Kindern sogar komplett unter gewissen Voraussetzungen). Zum Kindergeld gehört auch die lux. Schulanfangszulage, auch die neue Kinderzulage (923€), die im März ausgezahlt werden soll, ist aufzuteilen. Wenn die Kindergeldzahlung schon läuft, glaube ich nicht, daß es notwendig ist, in D nochmal einen Antrag zu stellen.

Gruß Manni


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Und dieses Differenzgeld, dass sirekt an die Frau geht ? Darf der Mann das auch nochmal abziehen ? Hälftig ? Ganz ?


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

...und der Kinderbonus ? Wenn die Frau das Kigeld bekommt und somit die Kids ja nachweislich NICHT beim Papa wohnen, bekommt der dann trotzdem den Bonus ? Oder die Mama, oder keiner ??? Mann Grenzgänger, Frau Teilzeitkraft in D.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

nach L-Recht bekommt grundsätzlich derjenige das Kindergeld der das sorgerecht hat, d.h. nach L-recht bei dem die kinder wohnen. das gemeinsame sorgerecht nach D-recht kennen die luxis nach m.w. nicht. aus der haushaltsbescheinigung ist ersichtlich bei dem die kids wohnen; folglich dürfte derjenige bei dem die kids wohnen kein kindergeld (auch nicht den ausgleichsbetrag) aus L erhalten. da die kids i.d.r. bei der mutter wohnen, müsste sie die entsprechenden anträge in L stellen (antrag auf kindergeld oder antrag auf ausgleich des differenzbetrages UND antrag auf den kinderbons). dieser müsste jedoch m.e. ganz vom unterhaltsanspruch abgezogen werden; dies ergibt sich aus dem sinn und zweck der D-tabelle. diese sieht einen bestimmten geschuldeten betreuungsunterhalt vor; durch die hälftige abziehung würde der geschuldete betrag überschritten werden. GIBT ES HIER JEMANDEN DEM ES GELUNGEN IST DEN AUSGLEICHSBETRAG UND DEN KINDERBONUS ZU BEKOMMEN, OBWOHL DIE KIDS NICHT IN SEINEM HAUSHALT WOHNEN ?


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Hamisso
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17 Jahren  ago  

1.) Da der Kinderbonus zum ersten Male überhaupt erst Ende des Monats ausgezahlt wird, wirst Du aktuell noch keinen Menschen finden, der ihn schon mal bekommen hat.

2.) Da der Erhalt des Kinderbonus an den Erhalt des Kindergelds geknüpft ist, reduziert sich die Frage also darauf, wer nach dem Luxemburger bzw. europäischen Recht Bezugsberechtigter für das Kindergeld ist.

3.) Es gibt Fälle, da hat ein Steuerpflichtiger zwar kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderbonus, wohl aber auf die Steuerermäßigung für das Kind bzw. für Sonderausgabenabzug.

Näheres dazu im entsprechenden Rundscreiben des Diretors der Steuerbehörde, vgl. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=2086


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17 Jahren  ago  

Gint es hier jemanden der das Kindergels (ganz oder teilw.) erhält obwohl die Kids nicht bei ihm/ihr wohnen ?


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again
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17 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, ich arbeite recht kurz im Luxemburg (02.01,2008) und bin alleinerziehend. Weiß jemand genau (Paragraphen???) ob es denn so ist, dass ich meinem Exmann neben der Hälfte des lux. Kindergeldes auch noch die Hälfe des Kinderbonus geben muss!!!!???????????


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Der, der in Lux arbeitet muss belegen (Haushaltsbescheinigung), dass die Kids bei ihm leben.Wenn nicht, reicht er eine Haushaltsbescheinigung der Ex ein, die belegt, dass die Kids bei ihr leben und er belegt (wie auch immer) dass Unterhalt fliesst und kann das Ganze dann (statt Kinderbonus) als Freibetrag (bis ca. 600 Euro max) angeben. So hat er monatlich mehr in der Kasse und die Exfamilie profitiert wegen dem höheren Netto auch noch ein bisschen. Und ich finde, der Diff. betrag aus Lux tut dem Vater der Kinder nicht weh und er sollte das einfach seinen Kids gönnen. Denn alleinerziehende Mamas haben so schon immer genug zu knapsen und zu rechnen. Das ist vom lux. Staat als Stütze für die Kids gedacht und nicht um Papas Singleleben angenehmer zu machen. Das ist meine Meinung


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Warum sollte der EX was bekommen ? Leben die Kinder nicht bei Dir ????


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again
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17 Jahren  ago  

Doch und ob die Kinder bei mir leben, aber er kasiert schon die Hälfte des Lux.Kindergeldes. Jemand schreibt weiter oben, dass dem Exmann sogar die Hälfe des Kinderbonus auch zu zahlen wäre. Das hat mich sehr erschreckt, schließlich soll das Kind den Kindern zugute kommen. Leider finde ich nichts, wo ich das genauer nachlesen kann. Mein Mann hat in solchen Fällen aber immer Recht bekommen.Es wäre schön, wenn mir jemand helfen würde. Danke


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Kinderbonus erhält, wer bezugsberechtigt für das Kindergeld ist. Und Kindergeld erhält nur, bei dem die Kinder unter demselben Dach wohnen.

Ich weiß somit nicht, wo das Problem liegt.


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Anonyme

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17 Jahren  ago  

die mütter,väter und kids haben lediglich anspruch auf die in der d-tabelle festgeschriebenen beträge...


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again
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17 Jahren  ago  

Soweit richtig Meffo. Meinem Exmann gehört aber die Hälfte des Lux. Kindergeldes, denn würde er das beziehen, bekäme ich sie auch. Mein Problem ist der Kinderbonus. Da es auch seine Kinder sind, kann er auch die Hälfte davon verlangen? Das weiß ich halt nicht. Gruss