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Forum / Allgemeines

Kinderbonus  

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pavani69
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17 Jahren  ago  

Hallo

Zuerst mal noch fuer alle alles Gute im neuen Jahr. Ich habe gerade im Luxemburger Wort gelesen, daß der sogenannte Kinderbonus in Luxemburg zum 1.1.2008 also heute eingeführt wird. Er beträgt proi Kind 922,50 Euro und soll vorraussichtlich immer im März ausbezahlt werden. Es steht aber nicht fri ob das auch fuer Grenzgaenger gilt, oder nur fuer Kinder die in Luxemburg leben. Vielleicht weiss jemand etwas dazu.

Vielen Dank

Bruno Pavan


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Bruno!

Der Kinderbonus war für 1. Januar vorgesehen und wird 2008 voraussichtlich erst im März ausbezahlt. Ab 2009 wird er voraussichtlich monatlich ausgezahlt (natürlich dann nur jeweils 1/12). Soweit die Informationen, wie sie schon aus Beiträgen und Forumsnachrichten auf dieser Website hervorgehen. Man muss diese nur lesen.

Der Kinderbonus richtet sich in erster Linie an alle Steuerpflichtigen, die in/aus Luxemburg Anspruch auf Kindergeld haben. Also auch für Grenzgänger, die in Luxemburg als kindergeld-berechtigt bei der CNPF gemeldet sind.


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17 Jahren  ago  

Hallo,

nun muss ja eigentlich jeder Lohnsteuer zahlen und man bekommt diesen Kinderbonus. Meine Frage, gibt es zusätzlich einen Steuerfreibetrag, wenn man ein behindertes Kind hat? Die Sonderzulage wird von Lux gewährt.

Gruss


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Was nicht geändert worden ist (z.B. Alleinerzieherfreibetrag), bleibt so wie bisher. Also warum nicht diesen Steuerfreibetrag sowie die Zulage beim Kindergeld wie bisher schon wieder beantragen?


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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

muss dieser beantragt werden oder erfolgt das automatisch, sobald man in LU kindergeldberechtigt ist b.z.w. aus Kindergeld bekommt?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Dass der Antrag auf Kindergeld von der CNPF genehmigt ist, sollte (theoretisch) ausreichen.

EDV-technisch setzt das einen Datenabgleich zwischen Steuerverwaltung und Kindergeldkasse voraus. Beten wir, dass das gut geht!


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moselkater
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17 Jahren  ago  

Hallo Ich hoffe mir kann hier jemand definitiv eine Auskunft geben. Es geht um den Kinderbonus. Folgende Situation: Ich habe zwei Kinder. 1 der Kinder mach momentan eine Ausbildung. Das 2. Kind ist z.Z. arbeitslos und besucht auch keine Schule. Für diese Kind bekomme ich von Lux. kein Kindergeld (bis es eine Ausbildung beginnt). Beide Kinder habe ich auf der Lohnsteuerkarte. Meine Frage nun: Ist der Kinderbonus davon abhängig ob das Kind Kindergeldberechtigt ist, oder nur von dem was auf der Lohnsteuerkarte steht? Wenn mir jemand diese Frage genau beantworten kann, wäre das toll. Ansonsten wäre mir auch schon damit geholfen, wo ich mir genaue informationen darüber holen kann. Jetzt noch eine Frage. So wie es aussieht, muss ich doch ab Jan 2008 Steuern in Luxemburg bezahlen. Gibt es irgendwo eine Tabelle in der ich ersehen kann, was das bei mir monatlich ungefähr ausmacht. Nach Möglichkeit in Deutsch. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruss: Moselkater


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17 Jahren  ago  

der Kinderbonus in Höhe von 955,-- pro Steuerjahr und pro Kind wird nur genehmigt/gewährt, wenn das Kind auch kindergeldberechtigt ist. Vielleicht gibts noch weitere Beiträge, die Deine anderen Fragen beantworten.


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17 Jahren  ago  

muss mich aber gerade berichtigen, sind genau 922,50 Euro, sorry


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moselkater
13 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Mustang1 Erst mal rechtherzlichen Dank für Deine schnelle Antwort Das verstehe ich jetzt allerdings nicht ganz Ich kam doch bis 2007 auch den Genuss des Kinderfreibetrags. Da kam es doch darauf an, wieviel Kinder auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben. Was hat das jetzt mit dem Kindergeld zu tun? Kannst Du mir bitte mitteilen, woher Du Deine Informationen hast?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Wie sieht's denn aus, wenn man zwar ein Kind hat, aufgrund des dt. Elterngelds+Kindergelds bis Sep. 08 aber keinen Anspruch auf lux. Kindergeld (+Erziehungszulage) hat? Es heißt ja, das man auf Antrag eine Steuerermäßigung bekommt, falls man in Lux. NICHT Kindergeldberechtigt ist.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Moselkater, ja, Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte!! Das war einmal. In Zukunft, also ab dem Jahr 2008, wird der Kinderbonus nur noch für die Kinder bezahlt, die auch kindergeldberechtigt!!! sind, b.z.w. waren. Ich habe heut morgen noch ein aktuelles Schreiben der Compagnie Fiduciaire bekommen, das so ziemlich alle steuerlichen Änderungen im Detail beschreibt. Kann ich Dir gerne faxen. Dafür brauche ich allerdings eine Fax-Nummer. Ich sende Dir das gern zu. Es ist im übrigen so, das die Personen, die aus Lux kein Kindergld beziehen/oder Ausgleich beziehen, zwar kein Geld von der Kindergldkasse erhalten, sie aber am Jahresende mittels Einkommensteurerklärung die Steuerermäßigung (eben für diese Ausnahmefälle) geltend machen können. Die anderen Neuigkeiten, wie z.b. die Absetzbarkeit der deutschen Hypothkenzinsen in der Lux. Steuererklärung sind auch schön erklärt. Auch interessant für den ein oder anderen.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

genau, diejenigen, die nicht kindergeldberechtigt sind, können am Jahresende per Steuererklärung diese geltend machen. Für diese Ausnahmepersonen bleibt die Steuerermäßigung weiterhin bestehen. Den Antrag für Oktober bis Dezember würde ich deinem Falle mal separat machen. Dann geht Dir auch kein Geld verloren.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Du meinst also, das ich zurzeit nichts zu tun habe. Im Oktober stelle ich dann den Antrag auf Kinderbonus und zu Beginn des neuen Jahres mache ich eine Steuererklärung und "fordere" dann irgendwie die Steuern zurück.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

ja, genau. So würde ich das machen. Den Antrag vorher zu machen, macht keinen Sinn. Verjähren kann sich der Bonus auch nicht, Du hast Zeit genug. Und den Rest, ja, den würde ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen.