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Forum / Allgemeines

Kann man in 2 EU-Ländern gleichzeitig gemeldet sein?  

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JoshuaSnuse
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich habe eine ganz spezielle Anfrage und hoffe, dass mir jemand, eventuell sogar auf Grund eigener Erfahrungen, weiterhelfen kann.

Derzeit habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland, denke jedoch darüber nach zu meinem Partner nach Frankreich zu ziehen. So weit, so gut. Allerdings möchte ich gerne weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben. Hier stellt sich jetzt die Frage, geht das überhaupt? Ich habe bereits bei meiner Verbandsgemeinde in Deutschland zwecks Haupt- und Nebenwohnsitz in verschiedenen EU-Ländern nachgefragt. Man hatte mich dann informiert, dass die Möglichkeit eines Hautp- bzw. Nebenwohnsitzes nur Deutschland existiert. Also Hauptwohnsitz = Frankreich & Nebenwohnsitz = Deutschland geht schon einmal nicht. Also wenn, dann müsste es beim Hauptwohnsitz “Deutschland” bleiben, wenn ich registriert bleiben möchte.

Doch, wenn ich jetzt z.B. eine französische Anschrift als Hauptanschrift bestimme, dann müssen ja einige Daten von mir in Luxembourg ebenfalls entsprechend angepasst werden. Bestes Beispiel ist wohl die Steuerkarte. Wenn ich offiziell in Deutschland noch gemeldet bin, jedoch eine französche Anschrift auf meiner Steuerkarte angebe, dann hätte das doch zur Folge, dass meine Krankenverischerung in Deutschland automatisch ein Schreiben aus Luxemburg erhält, in welchem geschrieben steht, dass sich die Adresse geändert hat und es keine “Verbindung” mehr nach Deutschland gibt. Wenn ich mich nicht irre, hieβe das im Umkehrschluss, dass ich für die deutsche Krankenversicherung / den deutschen Staat als arbeitslos gelte (was ja nicht stimmen würde). Was kann ich also tun, um Frankreich als meinen Hauptwohnsitz zu bestimmen, aber gleichzeitit weiterhin in Deutschland gemeldet zu bleiben.

Ich habe schon mehrfach per E-Mail und Telefon versucht die OGBL zu kontaktieren und um Rat gebeten, jedoch ohne Erfolg. Es ist schon ein wenig enttäuschend, wenn man monatlich einen Mitgliedsbeitrag bezahlt und keinen erreichen kann, wenn man Hilfe benötigt. 🙁

Deshalb wende ich mich jetzt an euch und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Erste bin, die diese Fragen hat und auch stellt.

Kennt sich damit jemand aus, oder kennt jemand jemanden, der schon einmal in der selben oder einer ähnlichen Situation war?

Danke für eure Antworten und freundliche Grüβe,

Sabrina


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Warum willst du denn deinen Hauptwohnsitz in DE behalten (Was durchaus geht). Dein Lebensmittelpunkt wird dann sicher in Frankreich sein und damit wird auch die Besteuerung auf der Basis der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX behandelt werden und nicht nach dem in DE geltenden Regeln. Das könnte auch bei der Sozialversicherung der Fall sein, was ich allerdings nicht genau weiss.


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JoshuaSnuse
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9 Jahren  ago  

Hallo Fredde,

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte hauptsächlich wegen meiner behandelnden Ärzte weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben. Wenn es allerdings zu kompliziert ist/wird in beiden Ländern offiziell gemeldet zu sein, dann muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und mich komplett in DE abmelden.

Wenn du schriebst, dass es durchaus geht in DE seinen Wohnsitz zu behalten, kannst du mir sagen wie? Hast du nähere Informationen diesbezüglich?


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9 Jahren  ago  

Grundsätzlich hat man dann zwei Erstwohnsitze, in jedem Land einen, wovon einer den sg Lebensmittelpunkt beschreibt an dem sich das Sozialversicherungsrecht und die Steuern orientieren.

Kurz und gut zur Frage, der Wohnsitz in Deutschland beschreibt nicht den zukünftigen Lebensmittelpunkt und bringt folglich keine Vorteile für die KV mit sich.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Ich stellte mir die gleiche Frage, allerdings mit Deutschland und Luxemburg.

Kurzum: Wie Info bereits geschrieben hat, ist es kein Problem mehrere Wohnsitze in der EU zu haben. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Es wäre dann in jedem Land ein Hauptwohnsitz. Es gibt in Europa weder ein einheitliches Meldesystem noch ist es sonst verboten. Man sollte lediglich richtige Angaben machen.

Als Beispiele: Rentner, die im Winter mehrere Monate in Spanien verbringen und jeden Sommer nach Deutschland zurückkehren, haben ja meist auch Wohnsitze in beiden Ländern. Man gilt übrigens als Grenzgänger, wenn man täglich ODER einmal wöchnetlich an seinen Wohnort zurückkehrt-ergo ist hier ja ebenfalls die Möglichkeit mehrerer Wohnsitze gegeben. Wenn man nicht gegen das Meldegesetz der jeweiligen Länder verstoßen will, muss man sich melden.

Also von daher musst du dir keine Sorgen machen. Dass die KV deine Adresse über Grenzen mitteilt, wage ich zu bezweifeln. Du gibst der Kasse in Deutschland deine deutsche Adresse und gut ist.


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9 Jahren  ago  

na ja.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenübermittlung sehe ich in § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 2a EStG sowie in § 52 Abs 24 EStG.

Hier werden die personenbezogenen Daten zwischen Dritten (Krankenkasse, Rentenversicherung) mit einheitlichem Ordnungskriterium (Steuer-ID) ausgetauscht und gespeichert.

Da der Lebensmittelpunkt ja das Steurrecht fixiert ist über den Datanabgleich mit der KV schon klar wo der Mensch tatsächlich dran ist.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Ich sags mal so aus eigener Erfahrung: Die CNS meldet die KV in Deutschland nicht ab und solange dies nicht passiert kann man (auf Rückfrage bei der deutschen KV) die Karte auch weiterhin benutzen…


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oernie
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9 Jahren  ago  

aber wie wird die CNS reagieren wenn plötzlich Inanspruchnahme von Leistungen in Frankreich und Deutschland abgerechnet werden müssen?


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Wieso Frankreich? Sie will in Deutschland zum Arzt gehen, genau wie als Grenzgänger. Wenn man in Luxemburg beschäftigt ist und gemäß S1 bei der KV in Deutschland angemeldet ist, ist dies solang gültig wie man in Luxemburg arbeitet… Was macht z.B. der Familienvater, der unter der Woche in Luxemburg wohnt und am Wochenende nach Deutschland zu seiner Familie fährt? Dort funktionierts doch auch (bei uns gibt es einen solchen Fall in der Firma-und der Kollege is in beiden Ländern gemeldet)


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oernie
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9 Jahren  ago  

und wenn sie dann mal in Frankreich zum Arzt muss? Das kann man sich ja nicht immer aussuchen (akute Beschwerden zB). Der Familienvater der in Luxemburg wohnt hat ja als deutscher Grenzgänger auch eine lux. Krankenversichertenkarte, da gibt es natürlich kein Problem.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Da geb ich dir recht, wobei "akute" Beschwerden durch die europäische KV abgedeckt sind, aber wenn man im Grenzgebiet wohnt, ist es ja normalerweise kein Problem in Luxemburg oder Deutschland zum Arzt zu gehen. Wobei ich dir Recht gebe: In vorliegendem Fall ist es in der Tat anders-man arbeitet in L und hat Wohnsitze in D und F. Das wird vllt. etwas schwieriger. Wird der Lebensmittelpunkt überhaupt in Frankreich sein? Bist du verheiratet?


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9 Jahren  ago  

Leute, das ist der Missbrauch der Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Formular E106.

Das ist Sozialbetrug und kann mit der Rückforderung der eiteilten Leistungen enden. Das wird spätestens dann akut wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit auftritt.

Einfach mal im Netz nachlesen was bei Missbrauch droht, evtl wird der Elan dann etwas gedämpft.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Ich weiß ja nicht um was es genau geht, aber ob man z.B. die Zahnvorsorge nun in Deutschland oder Luxemburg macht, sollte ziemlich egal sein und ich kann mir kaum vorstellen, dass wegen sowas Nachforderungen gestellt werden... Ein S1 darf nur dann ausgestellt werden, wenn jemand zwar ein EU-Land verlässt, aber dort nach wie vor einen Wohnsitz hat und/oder dort noch Sozialabgaben zahlt. Außerdem geht's hier weder um Missbrauch noch um Anstiftung dazu sondern einfach um das Sammeln von Informationen Ich sage lediglich, was mir die deutsche KV gesagt hat: Wenn Luxemburg die Karte nicht abmeldet, kann man sie weiterhin benutzen. Aber darum geht es hier ja auch nicht, sondern um zwei Wohnsitze...


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9 Jahren  ago  

Es geht darum das ein Grenzgänger unter die gesetzlichen KV Vorgaben von dem Land fällt wo sein Lebensmittelpunkt ist.

Werden zB Leistungen in Deutschkland bezahlt, die jedoch in Frankreich nicht bezahlt werden (wo ja der Lebensmittelpunkt real sein wird) dann hat man diese Leistungen durch Sozialbetrug illegal erhalten.

Dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen und wenn der Sozialbetrug auffällt wird es nicht nur teuer, es folgt auch noch eine Strafe. Da der Grenzgänger rechtlich (Lebensmittelpunkt Deutschland) keine Anspüche hat wird die Krankenkasse in Deutschland aus Luxemburg kein Geld erhalten und dann darf jeder sich selbst ausmalen wo die ihr Geld eitreiben werden. Bei 14 Tage Krankenhaus weg zB Verkehrsunfall kommen ruck zuck 5 stellige Summen zusammen.