Hallo Meffo, danke schonmal für die Antwort. Allerdings handelt es sich um einen komplett in Deutsch geschriebenen Arbeitsvertrag nur mit diesem einen Satz kam ich halt nicht zurecht. Der Rest des Vertrags ist absolut in Ordnung und da ich mich berufsbedingt etwas in Personalrecht auskenne, auch absolut o.k.. Das Essen wird mir nicht mit diesem Satz verboten. Um das Rätsel mal aufzuklären, werde ich aber einfach mal am Montag bei der "neuen" Personalabteilung nachforschen:-)
Am besten. –
Der Hintergrund ist wohl einfach der: Nach Luxemburger Einkommensteuerrecht kann der AG seinen AN einen Essenskostenzuschuss leisten, welcher bis zu einer bestimmten Betragshöhe steuerfrei bleibt. Wenn der AG keine betriebseigene Kantine anbietet, so wird häufig ein Vertragsmodell mit Sodexho genutzt, das über völlig kostenfreie oder bezuschusste Restaurantschecks (chèque repas) läuft. Jedes Unternehme kann selbst regeln, wie sie auf diesem Gebiet verfährt.
Die hier zitierte Vertragsstelle ist wohl der verunglückte Versuch, die betreffende betriebliche Regelung in verständlichem Deutsch anzusprechen.