Hallo Meffo, es geht darum, daß ein jemand der behindert ist, seine Erwerbstätigkeit nicht zu 100 % auszuüben kann. Man erhält in D beim Versorgungsamt, nach Begutachtung alle ärztlicher Gutachten einen GdB (%) zugesprochen.(soviel % erwerbsunfähig) Das lux. Finanzamt erkennt dies auch an und schreibt einen kleinen Freibetrag auf die Steuerkarte. Jetzt wollen aber die vor genannten Leute das gleiche Prozedere auch in L durchführen um in L auch als "Behinderter" anerkannt zu werden. Dadurch erhalten Sie 6 Tage mehr Urlaub, Steuerfreibetrag ist schon s.o. erledigt. Es hängt jetzt nur noch davon ab, welchen Beruf der einzelne ausübt, daß der Arbeitgeber unter Umständen bei einer Arbeitsplatzumgestaltlung noch staatliche Zuschüsse erhält. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Übrigens dies bedeutet aber keinen Kündigungsschutz bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes. So ein Gesetz gibt es in L noch nicht.
Gruß Jumbo